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Mäder

08.12.2015

Beschwerde Nrn. 6232/09 und 21261/10
Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte zugunsten eines Mannes und gegen die Schweiz. Dies nachdem der Mann nach einen fürsorgerischen Freiheitsentzug fünf Monate lang warten musste, bis die zuständie Aufischtsbehörde sein Gesuch um sofortige Entlassung aus der psychiatrischen Klinik prüfte. Der EGMR kam zum Schluss, dies sei eine Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK), und insbesondere von Abschnitt vier dieses Artikels, welcher festhält, dass jeder Mensch das Recht hat «zu beantragen, dass ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs entscheidet».

Dieser Fall sowie die entsprechenden Urteile unterlagen dem alten Vormundschaftsrecht. Das Recht, die Rechtmässigkeit des Freiheitsenzugs innerhalb kurzer Frist überprüfen zu lassen gemäss Art. 5 Abs. 4 EMRK, ist durch das aktuelle Erwachsenenschutzgesetz, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist, gewährleistet.

  • Affaire Mäder c. Suisse
    EGMR Urteil vom 8. Dezember 2015 auf Französisch
  • Schweiz verletzt das Recht auf Freiheit bei fürsorgerischem Freiheitsentzug
    Zusammenfassung des Urteils durch Dialog EMRK (online nicht mehr verfügbar)