31.05.2017
Beschwerde NR.50364/14
Keine Verletzung von Art.2 (Recht auf Leben) und Art.3 (Verbot der Folter) EMRK
Die Ausschaffung eines sudanesischen Staatsangehörigen stellt keine Verletzung des Rechts auf Leben und des Verbots der Folter dar.
- N.A. gegen die Schweiz
- EGMR zu zwei Ausschaffungen von der Schweiz in den Sudan
Zusammenfassung des Urteils von humanrights.ch