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Palanci Erol

13.05.2014

Beschwerde Nr. 2607/08
keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Privatleben und Familie)
(Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen zahlreicher Delikte war verhältnismässig und verstösst nicht gegen Art. 8 EMRK)