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Erster Berichtszyklus (2001-2003)

Die Überwachung der Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten obliegt dem Ministerkomitee des Europarates. Dieses untersucht, unterstützt durch einen Beratenden Ausschuss, die periodisch durch die Staaten zu überweisenden Berichte.

Mit der Resolution des Ministerkomitees vom 10. Dezember 2003 endete der erste Überwachungszyklus nach Inkrafttreten der Minderheitenkonvention für die Schweiz. Der Zyklus unterteilt sich in einen Bericht der Schweiz, die Begutachtung durch den Beratenden Ausschuss, die Stellungnahme der Schweiz und eine Resolution des Ministerkomitees.

Inhalt und Schlussfolgerungen des ersten Berichtszyklus

Humanrights.ch hat zum Abschluss des ersten Überwachungszyklus einen Kommentar verfasst, der in gut lesbarer Form einen Überblick über den Prozess gibt und die wichtigsten Punkte kurz erläutert:

Resolution des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarats hat schliesslich in der Resolution zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten durch die Schweiz vom 10. Dezember 2003 einige Punkte im Gutachten des Beratenden Ausschusses hervorgehoben und damit den Prozess dieser Berichterstattungsrunde formell zu einem Abschluss gebracht.

Stellungsnahme der Schweiz

Das EDA entwarf ein Antwortschrieben zuhanden des Ministerkomitees, welches im August 2003 vom Bundesrat genehmigt wurde.

Begutachtung durch den Beratenden Ausschuss

Der Beratende Ausschuss hat eine erste Prüfung im Frühjahr 2002 vorgenommen, danach der Schweiz Zusatzfragen unterbreitet, die im Herbst 2002 mit einem umfangreichen Zusatzpapier beantwortet wurden.

Der Beratende Ausschuss stattete am 11.-13. November 2002 der Schweiz einen Besuch ab, um Gespräche zu führen mit Experten und Expertinnen der Bundesverwaltung, Vertretern/innen der Kantone, Mitgliedern des Parlaments, Vertretern/innen von nationalen Minderheiten und von Organisationen, welche sich für den Schutz solcher Minderheiten einsetzen. Der Beratende Ausschuss hat im Februar 2003 einen Bericht zu seinen Recherchen verabschiedet. Dieser Bericht ging an die Bundesverwaltung, die eine Stellungnahme zum Gutachten verfasste.

Staatenbericht der Schweiz

Im Mai 2001 hat die Schweiz ihren Ersten Bericht zur Umsetzung des Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 dem Europarat übermittelt.

Im Januar 2002 hat humanrights.ch eine NGO-Stellungnahme zum Ersten Bericht der Schweiz vorgelegt und dem Ausschuss des Europarats zugestellt.