humanrights.ch Logo Icon

Korrektur-Initiative

Kriegsmaterialexporte stehen oft mit den Menschenrechten in Konflikt

21.02.2008

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) hat aufgrund der zunehmenden Ausfuhr von Kriegsmaterialexporten ihre Forderungen nach einem generellen Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial erneut bekräftigt. Nur ein solches verhindere, dass die Schweiz weiterhin mit Waffen Konflikte schüre und Kriege unterstütze, äusserte sich GSoA-Sekretär Reto Moosmann am 18. Februar 2008 gegenüber der Presse. Des Weiteren verlangt die GSoA, dass die Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» so rasch als möglich zur Abstimmung kommt.

Exporte auch in Kriegsgebiete

Die Kriegsmaterialexporte haben im vergangenen Jahr um über 16 Prozent zugenommen. Insgesamt hat die Schweiz Kriegsgeräte im Wert von rund 464 Millionen Franken in 66 Länder exportiert. Darunter waren erneut Abnehmerstaaten und -regionen, die sich in Kriegs- oder Konfliktsituationen befinden oder die sonst aus Sicht der Menschenrechte als problematisch einzuschätzen sind. Dazu gehören unter anderem Pakistan, Saudiarabien, bzw. der gesamte Nahe Osten. Stossend ist etwa auch, dass der Bundesrat nach dem Skandal von 2005 erneut Lieferungen in die Arabischen Emirate bewilligt hat (siehe hierzu den Artikel «Ständerat: Nein zu Rüstungsmoratorium Nahost (SR 1/06)»

Der Fall Tschad

Auch der Eklat um das Pilatusflugzeug in Tschad macht auf die Problematik von unüberdachten Ausfuhren aufmerksam: Im Juli 2006 exportierten die Stanser Pilatus Werke ein Flugzeug des Typs PC-9 ins Bürgerkriegsland Tschad. Hier wurde dieses offenbar nachgerüstet, mit Bomben ausgestattet und nun für militärische Zwecke eingesetzt. Geschäfte wie dieses zeigen, dass die Arbeit des Bundes teilweise unkoordiniert und im Ergebnis stossend ist: Einerseits ist Tschad ein Schwerpunktland der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, anderseits werden im selben Land offenbar Angriffe mit einem Schweizer Flugzeug geflogen.

Forderung: Unterordnung der PC-9-Flugzeuge unter das Kriegsmaterialgesetz

Dies konnte geschehen, weil die Ausfuhr von PC-9-Flugzeugen nicht unter das Kriegsmaterialgesetz fällt und weil das Seco dem problematischen Geschäft zustimmte. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bewilligte den Export der Pilatus Flugzeuge 2006, obwohl bereits früher Flugzeuge der Pilatuswerke, die für den zivilen Gebrauch vorgesehen waren, für militärische Zwecke eingesetzt worden waren. Eingewilligt hat das Seco zwar mit der Anweisung, dass der Tschad die Flieger nicht für militärische Zwecke nutzen dürfe. Diese zu leichtgläubige Haltung des Seco kritisiert Nationalrat Jo Lang gegenüber der Swissinfo: «Man hätte zum voraus wissen können, dass auf das Militärregime im Tschad kein Verlass ist. Es hat auch andere internationale Abmachungen verletzt, zum Beispiel gegenüber der UNO.» Wegen der Geschehnisse im Tschad wird Lang in der Frühlingssession des Parlaments eine Motion einreichen, die zum Ziel hat den Pilatus PC-9 dem Kriegsmaterialgesetz unter zu ordnen.

Weiterführende Informationen: