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Selbstregulierung für Unternehmen des Rohstoff- und Energiesektors

03.11.2011

Im September 2011 ist die Schweiz als Vollmitglied den Voluntary Principles on Security and Human Rights, welche sich an  Unternehmen des Rohstoff- und Energiesektors richten, beigetreten. Diese freiwilligen Prinzipien verleihen den kürzlich verabschiedeten Guiding Principles on Business and Human Rights und der darin statuierten staatlichen Schutzpflicht einerseits, und der unternehmerischen Pflicht, die Menschenrechte zu respektieren andererseits, ein praktisches und umsetzbares Gesicht.

Der Beitritt bedeutet für die Schweiz im Themenbereich der privaten Sicherheitsfirmen durch menschenrechtliche Politikkohärenz einen Gewinn an Glaubwürdigkeit. Auch die in der Schweiz ansässigen Rohstoffunternehmen könnten mit einem Beitrittsgesuch zu den Prinzipien beweisen, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt haben und gewillt sind, gemeinsam mit den Staaten die von John Ruggie statuierten Pflichten wahrzunehmen.