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Das Bundesgericht klärt in zwei Urteilen die Ansprüche von Nothilfebezügern

31.01.2014

Das Bundesgericht hält fest, dass ein Anspruch auf Nothilfe im Sinne der Bezahlung der Krankenkassenprämien nicht an die Bedingung geknüpft werden darf, dass die begünstigte Person in einer kantonalen Unterkunft wohnen muss, wenn sie bezüglich Obdach nicht bedürftig ist. Dies bedeutet, dass nur Nothilfe zu leisten ist, soweit tatsächlich eine Bedürftigkeit besteht.

Weiter muss eine Arbeitsbewilligung erteilt werden, wenn nach sehr vielen Jahren (konkret: 15 Jahre nach der Einreise) nicht mehr mit dem Vollzug des Wegweisungsentscheides innerhalb absehbarer Zeit gerechnet werden kann und der Beschwerdeführer den Vollzug der Wegweisung nicht bewusst weiter verzögert.