humanrights.ch Logo Icon

Sozialhilfegesetz ist verfassungskonform

15.09.2005

Die Regelung im neuen Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich, wonach Höhe und Art der Fürsorgeleistungen an Asylbewerber von deren Verhalten im Asylverfahren abhängig gemacht werden, verträgt sich nach der Ansicht des Bundesgerichts mit der Bundesverfassung.
Die angefochtenen zürcherischen Bestimmungen widersprechen dem Sinn und Geist des Bundesrechts nicht: «Sie wirken vielmehr in die gleiche Richtung wie dieses und verstärken das bundesrechtliche Instrumentarium.»