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Härtefallregelung muss vereinheitlicht werden

27.03.2009

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH untersucht in ihrem neuen Bericht die Handhabung der Härtefallregelung im Asylbereich. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass die Kantone die Kriterien für die Aufnahme von Härtefällen sehr unterschiedlich auslegen und anwenden. So wurde seit der Einführung dieser Regelung im März 2007 vom Kanton Waadt dem Bundesamt für Migration ca. 500 Fälle für eine langfristige Regelung vorgeschlagen, vom Kanton Zürich gab es gerade einmal 20 Vorschläg. 

Grund für diese frappanten Unterschiede sind die grossen Ermessensspielräume, die den Kantonen bei der Anwendung der Regelung gewährt werden. Eigentlich geht es bei dieser Regelung darum, gut integrierten Menschen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, eine Aufenthaltsbewilligung zuzusprechen. In einigen Kantonen würde jedoch die Auffassung vertreten, dass abgewiesene Asylsuchende, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, nicht auch noch belohnt werden dürften, so die SFH. Sie fordert eine pragmatische Umsetzung der Regelung, die Schaffung einer Härtefallkommission und präzisere Angaben vom Bundesamt für Migration, wie das Reglement umzusetzen sei.

Der Regierungsrat in Zürich kündigte an, dass im Kanton wieder eine Härtefallkommission eingesetzt werden soll. Es gab eine solche Kommission bereits zwischen 1999 und 2002. Die Wiedereinführung wurde 2007 vom Kantonsrat abgelehnt. 

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