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Der Staatenlosigkeits-Index – eine Datenbank zu Staatenlosigkeit in Europa

26.03.2019

Der Staatenlosigkeits-Index des European Network on Statelessness bietet seit 2018 eine Übersicht über die Situation von Staatenlosen in Europa. Der Index erlaubt es zu vergleichen, wie 18 verschiedene europäische Staaten – darunter auch die Schweiz – Personen ohne Staatsangehörigkeit schützen und was sie unternehmen, um die Zahl der Staatenlosen zu verringern sowie die Entstehung von neuer Staatenlosigkeit zu vermeiden. 2019 wurde der Index um weitere Länderprofile sowie neue Fragen – darunter der Entzug der Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit in Rückübernahmeabkommen – erweitert.

Differenzierte Ländervergleiche

Die Datenbank erlaubt es den Nutzerinnen und Nutzern, die Rechtslage und Praxis in den teilnehmenden Staaten anhand von 25 Kritierien zu vergleichen und Best Practices zu identifizieren. Die dokumentierten Länder können aber auch einzeln untersucht werden. Die Informationen sind anhand von fünf verschiedenen Themengebieten gegliedert: Völkerrechtliche Vorgaben, statistische Erfassung von Staatenlosigkeit, Feststellung der Staatenlosigkeit und Rechtsstatus, Haft von staatenlosen Personen sowie Prävention und Reduktion von Staatenlosigkeit. Der Ländervergleich innerhalb einer dieser Themen ermöglicht es, auf einen Blick zu sehen, wo gute Regelungen vorliegen und in welchen Fragen Verbesserungsbedarf besteht.

Adressaten, Absender und dokumentierte Staaten

Der frei zugängliche Index richtet sich an die Zivilgesellschaft, Behördenmitarbeitende und die Verwaltung, Anwältinnen und Anwälte, Forschende sowie auch an staatenlose Personen selbst. Die Datenbank wurde vom Europäischen Netzwerk für Staatenlosigkeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen nationalen Partnerorganisationen erstellt und basiert auf einer Auswertung der rechtlichen Grundlagen und der Behördenpraxis. Für die Schweiz war humanrights.ch, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR für die Schweiz und Liechtenstein, an der Erarbeitung der Datenbank beteiligt.

Neben der Schweiz umfasst der Index aktuell 17 weitere Staaten: Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Mazedonien, Moldawien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Serbien, Slowenien, das Vereinigte Königreich, die Ukraine, Ungarn und Zypern.

Wie steht die Schweiz im europäischen Vergleich da?

Die Schweiz kennt im europäischen Vergleich keinen besonders guten Schutz für staatenlose Personen, auch wenn in einzelnen Punkten gute Regelungen bestehen (hier finden Sie unseren Artikel zu Staatenlosigkeit in der Schweiz). So steht die Schweiz relativ gut da, was die Registrierung von neugeborenen Kindern angeht oder auch den Erwerb der Staatsangehörigkeit bei Adoption und bei Findelkindern, was zur Verhinderung der Entstehung von neuen Staatenlosen beiträgt. Die Schweiz hat aber keine besonderen Schutzmassnahmen für Kinder, die hier staatenlos geboren werden. Dies verletzt das Recht von Kindern auf eine Staatsangehörigkeit (Artikel 24 UN-Pakt II und Artikel 7 Kinderrechtskonvention, hier finden Sie unseren Artikel zu staatenlosen Kindern).

Auch in anderen Punkten besteht Handlungsbedarf, wenn man die Situation in der Schweiz mit jener in anderen europäischen Staaten vergleicht. So hat die Schweiz nur gerade das UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 ratifiziert, nicht jedoch die weiteren völkerrechtlichen Verträge in diesem Bereich. Verbesserungsbedarf besteht auch bei der statistischen Erfassung von Staatenlosigkeit in der Schweiz. So besteht nach wie vor nur wenig Wissen darüber, wie viele Personen in der Schweiz tatsächlich staatenlos sind und wie sich ihr Leben in der Schweiz gestaltet.

Das Feststellungsverfahren zur Anerkennung von staatenlosen Personen richtet sich in der Schweiz nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Die Schweiz kennt also im Unterschied zu anderen europäischen Staaten ein Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit und gewährt anerkannten Personen ein Aufenthaltsrecht, was positiv zu werten ist. Empfehlenswert wäre jedoch ein spezialgesetzlich geregeltes Anerkennungsverfahren, wie es neun europäische Staaten, darunter Frankreich und Moldawien, kennen. Ein solches spezialgesetzliches Verfahren müsste auch den Rechtsstatus während des Verfahrens, Beweisfragen und den Rechtsschutz regeln. Problematisch ist in der Schweizer Praxis auch die Definition von Staatenlosigkeit, die von der Definition in Artikel 1 des UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 abweicht und damit gewisse verletzliche Personen von der Anerkennung ausschliesst. Während als staatenlos anerkannte Personen in der Schweiz eine befristete, aber verlängerbare Aufenthaltsbewilligung erhalten, wird Staatenlosen beispielsweise in Moldawien direkt eine unbefristete Niederlassungsbewilligung ausgestellt. Ausserdem kennt die Schweiz keine Erleichterungen beim Zugang zum Bürgerrecht für staatenlose Personen. Einzig staatenlose Kinder, die während mindestens fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz gelebt haben, können sich erleichtert einbürgern lassen. Hier gibt es im europäischen Vergleich ebenfalls Verbesserungsbedarf.

Unklarheiten bestehen schliesslich beim Thema des Schutzes von Staatenlosen vor willkürlicher Haft. Es ist nicht klar, ob und wenn ja wie viele staatenlose Personen sich in der Schweiz in ausländerrechtlicher Administrativhaft befinden. Staatenlosigkeit wird bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Inhaftierung nicht systematisch geprüft. Hier besteht Bedarf nach einer besseren wissenschaftlichen Aufarbeitung.

Weiterführende Informationen