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Motion fordert Ratifikation des Fakultativprotokolls zu Pakt I

27.01.2010

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Evi Allemann (SP, BE) die rasche Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, welches ein Individualbeschwerdeverfahren auch bezüglich der Sozialrechte vorsieht. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey wehrte sich im Nationalrat gegen die Ratifizierung mit der Standardbegründung, dass gemäss schweizerischer Praxis die Sozialrechte lediglich als programmatische und nicht als direkt anwendbare, justiziable Rechte angesehen werden. Die Motion wurde vom Nationalrat mit 119 gegen 61 Stimmen abgelehnt.

Begründung der Motion

Das Fakultativprotokoll zum UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde durch die UNO-Generalversammlung am 10. Dezember 2008 einstimmig verabschiedet und steht seit September 2009 zur Unterzeichnung bereit. Es schafft die Möglichkeit, dass Einzelpersonen künftig ihre Sozialrechte vor dem UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gegenüber dem eigenen Staat geltend machen können - vorausgesetzt, der betreffende Staat hat das Protokoll ratifiziert. Mit diesem Schritt hat die UNO auf internationaler Ebene endlich einen Ausgleich geschaffen zwischen den Sozial- und den Freiheitsrechten, bei welchen bereits seit vielen Jahren eine individuelle Beschwerdemöglichkeit besteht (Fakultativprotokoll zum UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966).

Nationalrätin Evi Allemann als Motionärin begründet, dass die Schweiz die Einführung einer individuellen Beschwerdemöglichkeit im Rahmen des erwähnten UNO-Paktes tatkräftig unterstützt habe. Des Weiteren habe die Schweiz entsprechende Zusatzprotokolle zu anderen Menschenrechtskonventionen jeweils unterzeichnet und ratifiziert, so namentlich am 29. September 2008 das Fakultativprotokoll zur UNO-Frauenrechtskonvention. National- und Ständerat hätten dieser Ratifizierung in der Frühjahrssession 2008 praktisch einstimmig zugestimmt. Es sei an der Zeit, die Möglichkeit einer individuellen Beschwerde auch im Bereich der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte einzuführen. Das Zusatzprotokoll tritt in Kraft, sobald es von zehn Staaten ratifiziert worden ist. Die Schweiz dürfe nun nicht zögern, sondern solle das Abkommen nun möglichst rasch ratifizieren und umsetzen.

Antwort des Bundesrates vom 20.05.2009

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Für den Fall, dass die Motion im Erstrat (Nationalrat) trotzdem angenommen werden sollte, behielt er sich vor, der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfungsantrag zu stellen.

Der Bundesrat begründete seine Haltung damit, dass bis jetzt noch keine Unterzeichnungen und Ratifizierungen dieses Instruments vorliegen (Unterzeichnungsstand vom 08.10.2009: 30 Staaten) und dass die Ausgestaltung eines Beschwerdemechanismus für den UNO-Pakt I im Rahmen des Fakultativprotokolls für die Schweiz, von Anfang an diffizile materiellrechtliche und prozessuale Fragen aufwarf. Zentraler Streitpunkt ist für den Bundesrat die grundsätzliche Frage nach der Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Er ist der Ansicht, dass es sowohl in der Staatenpraxis als auch in der Doktrin umstritten sei, ob der UNO-Pakt I unmittelbar individuelle Ansprüche begründe, die in einem quasigerichtlichen Verfahren überprüft werden können.

Obschon die Schweiz den UNO-Pakt I ratifiziert hat und gewissen Staatenpflichten eine unmittelbare, gerichtlich einklagbare Rechtsbedeutung zukommt, wiederholt der Bundesrat die veraltete Doktrin, «dass der Pakt I in der Schweiz nicht direkt anwendbar sei und ihm von Bundesrat und Bundesgericht lediglich eine programmatische Natur zugebilligt werde.» Diese Auffassung führt den Bundesrat dazu, zum jetzigen Zeitpunkt keine Schritte zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Pakt I in die Wege zu leiten.

Das Fakultativprotokoll zu UNO-Pakt I ist im übrigen am 5. Mai 2013 in Kraft getreten.

Dokumentation