humanrights.ch Logo Icon

Rassistisches Profiling gegen Jenische, Sinti und Roma

22.12.2016

von Angela Mattli, Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz

Rassistisches Profiling erleben Jenische, Sinti und Roma in der Schweiz – ob «fahrend» oder sesshaft tagtäglich. Obwohl sie teilweise, nämlich die Jenischen und Sinti, als nationale Minderheiten anerkannt sind und die fahrende Lebensweise von Bund und Kantonen gefördert wird, gehören insbesondere die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma zu den bestkontrollierten Personen in der Schweiz.

Hier leben etwa 30-35'000 Jenische, davon rund 3'500 «fahrend». Die Schweizer Sinti sind mit etwa 400 Personen vertreten. Die rund 80’000-100'000 Roma in der Schweiz sind jedoch mehrheitlich sesshaft.

Situation der fahrenden Minderheiten

Auf den Durchgangsplätzen gehören Kontrollen – bisweilen mehrmals täglich - zum Alltag. Sei es beim Einfahren auf den Platz, sei es während dem Aufenthalt oder bei der Weiterfahrt: Kontrollen des Personen- und Fahrausweises sowie auch Fotos von den Fahrzeugausweisen und den Fahrzeugnummernschildern sind Bestandteil der Polizeiroutine. In einigen Fällen obliegt das Verwalten der Plätze direkt der Polizei.

Dass rassistisches Profiling von Jenischen, Sinti und Roma eine kulturelle Komponente in sich birgt, verdeutlicht das Beispiel der fahrenden Jenischen, die eine sogenannte semi-nomadische Lebensweise führen. Viele von ihnen leben während den Wintermonaten in einer Wohnung. Wenn sie in ihren Gemeinden oder Städten unterwegs sind, werden sie von der Polizei nicht kontrolliert. Sobald sie aber wieder «sichtbar» werden und in den Sommermonaten «fahrend» unterwegs sind, werden die Kontrollen wieder Teil des Alltags.

Situation der Roma

Roma – ob «sichtbar» oder «unsichtbar» – «sesshaft» oder «fahrend», werden im öffentlichen Raum immer wieder angehalten und kontrolliert. Dieser Umstand war bereits mehrmals Gegenstand internationaler Kritik: So hat der UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung CERD im Jahre 2014 zum vierten Mal die Bemühungen der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung überprüft. Er zeigte sich über die Tatsache beunruhigt, dass insbesondere Roma immer wieder Opfer von gezieltem «Racial Profiling» durch die Polizei werden. Geändert hat sich seit dieser Kritik leider wenig.

Demütigend und selbstverständlich

Im kulturellen Verständnis der fahrenden Jenischen, Sinti und Roma wird der Durchgangsplatz und Wohnwagen als eigentliche «Wohnung» oder «Daheim» empfunden. Personenkontrollen auf Plätzen kommen in diesem Sinne «Hausdurchsuchungen» gleich. Zwar werden diese Kontrollen von vielen Betroffenen als unangenehm oder demütigend empfunden, auf der anderen Seite – so die Echos vieler – sind sie ein Bestandteil des Alltags. Für einige Betroffene ist es einfach Normalität, welche als überflüssig und demütigend empfunden wird.

Dass Durchgangsplätze mit Polizeikontrollen einhergehen, ist tief im politischen Diskurs verankert. Der vereinfachte Zugriff für die Polizei wird interessanterweise oft als ein Argument gebraucht, um Durchgansplätze für fahrende Roma, Sinti und Jenische zu schaffen. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert das Ratsprotokoll rund um die Debatte für die Schaffung von Durchgangsplätzen im Berner Grossen Rat vom September 2016.

Historische Kontinuitäten

Für die unheilvolle Kombination von struktureller Diskriminierung und kultureller Stigmatisierung von Jenischen, Sinti und Roma hat sich in der Geschichts- und Sozialwissenschaft in den letzten Jahren der neue Begriff des «Antiziganismus» etabliert. Die Selbstverständlichkeit, mit der das rassistische Profiling von Jenischen, Sinti und Roma im heutigen politischen Diskurs akzeptiert ist, muss als Folge des historisch begründeten Antiziganismus in der Schweiz aufgefasst werden.

So war es für ausländische Jenische, Sinti und Roma von 1472 – 1972 verboten, in die Schweiz einzureisen («Zigeunereinreisesperre»). Ab 1923 waren gewöhnliche Polizeikontrollen mit Erkundigungen bei Interpol verbunden. Die Interpol hatte während des zweiten Weltkrieges, unter Mithilfe und Zustimmung der Schweizer Delegierten, ihren Sitz in Berlin-Wannsee und wurde von Reinhardt Heydrich, SS-Obergruppenführer und General der Polizei, präsidiert. Sie führte auch nach 1945 internationale Register über «Zigeuner» und diffamierte Jenische, Sinti und Roma kollektiv.

In der Eidgenössischen Bundesverwaltung war das Dossier Jenische, Sinti und Roma bis 1984 direkt dem Eidgenössischen Departement für Justiz und Polizei (EJPD) angegliedert. Erst dann wechselte die Zuständigkeit ins Bundesamt für Kultur (BAK). Hinzu kommt, dass Polizeibehörden einzelner Kantone bis in die 1990er Jahre spezielle Register zu den Schweizer Jenischen und Sinti führten. Die Kantonspolizei Zürich beispielsweise verfügte über ein Jenischen-Register, bestehend aus Fahndungsblättern und einer Fotosammlung, die laut Informationsdienst der Kantonspolizei Zürich erst Anfang der 1990er Jahre vernichtet wurden.

Aktionsplan in Arbeit

Seit 2015 beschäftigt sich eine gemischte Arbeitgruppe im Auftrag des Bundesrats mit der Ausarbeitung eines Aktionsplans «Jenische, Sinti, Roma». Der Bundesrat hat am 21. Dez. 2016 die bisherige Stossrichtung der Arbeiten am Aktionsplan bestätigt.

Es ist zu hoffen, dass der definitive Aktionsplan auch Massnahmen zur Sensibilisierungsarbeit der kantonalen Polizeibehörden enthält, um dem rassistischen Profiling von Jenischen, Sinti und Roma in der Schweiz entgegenzuwirken.

Dokumentation

Literaturhinweise

  • Huonker, Thomas; Ludi, Regula: Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus, Zürich 2001
  • Schär, Bernhard; Ziegler, Béatrice (Hg.): Antiziganismus in der Schweiz und in Europa. Geschichte, Kontinuitäten und Reflexionen, Zürich 2014