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Ein Rundumschlag ins Leere

14.03.2016

Replik von Alex Sutter auf den Gastkommentar von Andreas Kley in der NZZ vom 12. März 2016

Im Nachgang zum Abstimmungskampf über die Durchsetzungsinitiative wehrt sich Andreas Kley gegen einen politisch motivierten Missbrauch von Schlüsselbegriffen wie «der Rechtsstaat» oder «die Menschenrechte». Dies sei ihm unbenommen. Tatsächlich werden solche Allgemeinbegriffe im Rahmen der direktdemokratischen Auseinandersetzung oft als Worthülsen eingesetzt. Herr Kley behauptet weiter, einige «Hochwertwörter» wie eben «der Rechtsstaat» oder «die Menschenrechte» würden im politischen Diskurs in die Rolle von geheiligten Phrasen gehievt, um daraus die eigene politische Position in verabsolutierter Weise abzuleiten und gleichzeitig die politischen Gegner besser verteufeln zu können. Zugegeben, auch dieser Mechanismus lässt sich immer wieder beobachten, nicht zuletzt beim Umgang von rechtspopulistischen Politikern/-innen mit dem Begriff des «Volks».

Wenn nun Herr Kley pauschal unterstellt, die Gegner der Durchsetzungsinitiative hätten in täuschender Absicht mit der verabsolutierten Worthülse des Rechtsstaats gearbeitet, so macht er es sich etwas gar zu einfach. Denn die intellektuelle Redlichkeit hätte es verlangt, zuerst einmal die Frage aufzuwerfen, ob denn die Sorge um den Rechtsstaat in der Argumentation der Gegner einen sachlichen Grund gehabt hat oder nicht. Da werden wir rasch fündig: Allenthalben hat man befürchtet, eine Annahme der Durchsetzungsinitiative würde die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Verhältnismässigkeit sowie das Menschenrecht auf das Familienleben aushebeln. Das sind keineswegs Worthülsen, sondern Konzepte mit präzise fassbaren rechtsphilosophischen und juristischen Bedeutungen, wie Professor Kley sehr wohl weiss. Deren Inhalt steht zwar nicht ein für allemal fest, doch es gibt gute Gründe, sie als «Säulen des Rechtsstaats» zu klassifizieren und sich in der politischen Diskussion für deren Fortbestand einzusetzen. Den Gegnern der Durchsetzungsinitiative die guten Gründe apriori abzusprechen und sie wider besseres Wissen pauschal der leeren Rhetorik zu bezichtigen, ist schlicht unredlich.

Weil Herr Kley in seinem Rundumschlag die sachliche Seite der Medaille unberücksichtigt liess, muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, das mit den Gegnern der Durchsetzungsinitiative zu tun, was er ihnen vorwirft, dass sie es mit ihren Gegnern tun, nämlich sie ohne guten Grund schlecht zu machen.

Dokumentation