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Die Schweiz und die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK

08.06.2011

Die Gruppierung «Forum Aussenpolitik foraus» hat unter dem Titel «Die Schweiz braucht die EMRK - die EMRK braucht die Schweiz» ein Diskussionspapier lanciert. Der Beitrag dient der Aufklärung über die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK für die Schweiz. Einige Elemente der in jüngster Vergangenheit sich häufenden rechtspopulistischen Polemik gegen die EMRK werden aufgenommen und widerlegt, so die Rede von den «fremden Richtern» oder vom «Souveränitätsverlust». Weiter zeigen die Autoren anhand einiger kontrovers diskutierter Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf, dass die gegnerische Polemik oft mit Verkürzungen und unwahren Behauptungen operiert.

Vielfältige Argumente pro EMRK

Die Aufklärungsschrift beschränkt sich nicht auf die Abwehr von Angriffen auf die EMRK, sondern gibt auch eigenständige Argumente für die positive Bedeutung der EMRK in der Schweiz. Insbesondere wird der Beitrag der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Schweiz gewürdigt, sowohl in der revidierten Bundesverfassung wie auch in der Rechtsprechung. Umgekehrt wird auch das Engagement der Schweiz für die EMRK im Rahmen des Europarats berücksichtigt. Zum Schluss werden einige Konsequenzen einer möglichen Kündigung der EMRK durch die Schweiz vorgestellt.

Insgesamt zeigt das Papier auf, dass es nötig und sinnvoll ist, mit vielfältigen Argumenten für die Europäische Menschenrechtskonvention einzustehen. Dass eine Gruppe von jungen Akademikern/-innen sich nicht zu schade dafür ist, ist selbst schon ein hoffnungsvolles Zeichen.

Zweite, verbesserte Auflage

Das Diskussionspapier ist ursprünglich unter dem Eindruck der Annahme der Minarettsverbots-Initiative entstanden und wurde erstmals im Herbst 2010 veröffentlicht. Im Juni 2011 erschien eine zweite, verbesserte Auflage, welche Feedbacks und neuste Entwicklungen einbezieht.

Neues Lehrmittel zur EMRK

Allgemein zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrer Anwendung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es sei Januar 2011 ein neues Lehrmittel des Europarats: