humanrights.ch Logo Icon

Not in Afghanistan: Die Schweiz tut zu wenig

08.09.2021

Die Regierungen der USA, der EU-Staaten und der Schweiz sowie die Medien und politischen Parteien sind sich einig: Seit dem Truppenabzug aus Afghanistan und der Machtübernahme der Taliban sind grosse Teile der afghanischen Zivilbevölkerung in unmittelbarer Lebensgefahr. Die Meldungen zu Menschenrechtsverletzungen häufen sich und der Bevölkerung droht Armut und Hunger. Der Bundesrat muss jetzt handeln.

Obwohl sich über die prekäre Situation in Afghanistan alle einig sind, will der Bundesrat keine sicheren Fluchtwege öffnen oder Geflüchtete in der Schweiz aufnehmen. Bis heute hat die Schweiz nur vierzig lokale Mitarbeiter*innen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und ihre Kernfamilien aus Afghanistan aufgenommen. Auch unklar ist, ob sie sich am geplanten Resettlement-Programm der EU beteiligen wird. Die von der Schweizer Regierung beabsichtigte humanitäre Hilfe vor Ort ist wichtig, für sich jedoch keinesfalls ausreichend.

Demgegenüber weisen diverse Schweizer Gemeinden, Menschenrechtsorganisationen sowie linke Parteien darauf hin, dass die Schweiz genug Platz und Geld für Geflüchtete hätte. Sie fordern die Aufnahme und Unterbringung von bis zu 10'000 Menschen aus Afghanistan. Es ist nun am Bundesrat, grosszügig und unbürokratisch zu helfen.

Sicherheit für alle Afghan*innen in der Schweiz

Aufgrund der dramatischen Situation in Afghanistan muss den bereits in der Schweiz lebenden afghanischen Geflüchteten Asyl oder zumindest eine vorläufige Aufnahme gewährleistet werden. Insbesondere Frauen und Mädchen sind durch die Machtübernahme der Taliban bedroht und schutzbedürftig. Damit auch afghanische Geflüchtete mit einem negativen Asylentscheid einen regulären Aufenthaltsstatus erhalten, müssen ihnen Wiedererwägungsgesuche und Zweitasylgesuche offenstehen.

Ausserdem sind alle anstehenden Dublin-Rückführungen von Afghan*innen per sofort auszusetzen. Nicht alle europäischen Staaten haben die Rückschaffungen nach Afghanistan gestoppt, weshalb Kettenabschiebungen («chain-refoulement») nicht ausgeschlossen werden können.

Familienzusammenführung und Visumserteilung

Insbesondere für vorläufig aufgenommene Menschen stellen die Bedingungen für den Familiennachzug unüberwindbare Hürden dar. Angesichts der gefährlichen Situation vor Ort muss es jedoch auch vorläufig aufgenommenen Afghan*innen möglich sein, ihre zurückgebliebenen Verwandten – auch die Eltern und Geschwister – in die Schweiz nachzuziehen. Als Sofortmassnahme ist in diesem Zusammenhang auch die Erteilung von Besucher*innen-Visa für Afghan*innen, die Familienangehörige in der Schweiz haben, zu erleichtern.

Ebenso ist die restriktive Praxis zur Gewährung von humanitären Visa angesichts der aktuellen Lage nicht haltbar: Für alle gefährdeten Afghan*innen muss die Visumserteilung erleichtert und beschleunigt werden. Visumsanträge für die Schweiz in einem Drittstaat dürfen zudem nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Betroffenen befänden sich nun in Sicherheit. Dass die Schweiz selbst keine Truppen nach Afghanistan geschickt hat, darf bei der Aufnahme von Schutzbedürftigen darüber hinaus keine Rolle spielen.

Aufgrund der akuten Bedrohung für bestimmte Gruppen – etwa Frauen, Medienschaffende, Menschenrechtsverteidiger*innen, Lehrer*innen oder Ärzt*innen – ist zudem das Botschaftsasyl per Notrecht wieder einzuführen. Menschen mit Anspruch auf Schutz sind sonst weiterhin gezwungen, sich illegal und unter Lebensgefahr von Afghanistan in die Schweiz zu kämpfen.

Die Schweiz tut angesichts der prekären Menschenrechtssituation in Afghanistan zu wenig. Neben der Hilfe vor Ort braucht es einen regulären Aufenthaltsstatus für alle Afghan*innen in der Schweiz, Visaerleichterungen für afghanische Geflüchtete, unkomplizierte Familienzusammenführungen und die Wiedereinführung des Botschaftsasyls.