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Bundesasylzentren: Asylsuchende müssen besser vor Gewalt geschützt werden!

04.03.2021

Seit Jahren weisen Organisationen aus dem Asyl- und Migrationsbereich auf die Missstände in den Bundesasylzentren (BAZ) hin. Der neue Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) bestätigt diese Vorwürfe: Im Rahmen der zunehmend privatisierten Betreuung und Aufsicht kommt es zu Gewalt gegenüber den Asylsuchenden. Zudem bestehen Defizite bei der Konfliktbewältigung und der Bearbeitung von Beschwerden. Die Gewalt in den Unterkünften ist inakzeptabel und muss unverzüglich unterbunden werden.

Gemäss den Aussagen mehrerer Asylsuchenden, die in verschiedenen Bundesasylzentren in der Schweiz gelebt haben, interveniert das Sicherheitspersonal regelmässig mit körperlichen Fixierungen, dem Einsatz von Pfefferspray, sowie der Unterbringung in einem sogenannten «Besinnungsraum» – in Wirklichkeit einer Art Gefängniszelle. Die von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter zwischen 2019 und 2020 durchgeführten Untersuchungen brachten dementsprechend hervor, dass vom Sicherheitspersonal häufig unverhältnismässige Mittel eingesetzt werden. Nachdem mehrere Asylsuchende beim Staatssekretariat für Migration eine Beschwerde eingereicht hatten, laufen nun Strafverfahren gegen Mitarbeitende einer beauftragten Sicherheitsfirma.

Die Kritik der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter knüpft an die Anschuldigungen durch die Kollektive Solidarité Tattes in Genf, Droit de rester in Fribourg und Drei Rosen gegen Grenzen in Basel an. So berichteten mehrere Personen, welche im Bundesasylzentrum Giffers im Kanton Freiburg untergebracht waren, über schwere Misshandlungen durch das Sicherheitspersonal. Einige Betroffene mussten sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die involvierten Angestellten arbeiten nach wie vor in der besagten Unterkunft und wurden für die Übergriffe nicht zu Verantwortung gezogen. Ähnliche Vorwürfe gab es auch gegenüber Mitarbeitenden des Bundesasylzentrum in Basel und des Zentrums für unbegleitete minderjährige Asylsuchende Centre de l’Étoile in Genf.

Ursächlich für die Gewalttaten ist die Privatisierung der Betreuung und Aufsicht in den Bundesasylzentren: Private Unternehmen, wie z.B. die ORS Services AG, bieten – auf Kosten der Lebensbedingungen und der Gesundheit der Asylsuchenden – ihre Dienstleistungen zu tiefen Preisen an, um mehr öffentliche Aufträge zu erhalten. Damit verdrängen sie öffentlichen Einrichtungen oder Vereine. Darüber hinaus setzen die beauftragten Sicherheitsfirmen (z.B. Protectas, Securitas und Verkehrsüberwachung Schweiz AG) ihr Personal prekären Arbeitsbedingungen aus und schulen es ungenügend für die besonderen Bedingungen in den Bundesasylzentren. In mehrere Zeugenaussagen berichteten Sicherheitskräfte zudem über eine «Verharmlosung von Gewalt» in den Unterkünften. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Anteil des Bundesbudgets, welcher für die «Sicherheit» in den Bundesasylzentren eingesetzt wird, weit grösser ist als jener, der für die Sozial- und Gesundheitsfürsorge der Zentrumsbewohner*innen zur Verfügung steht.

Die Asylsuchenden brauchen bessere soziale und medizinische Rahmenbedingungen; der Bund muss den Schutz dieser Personen sicherstellen, indem die Arbeit der Betreuungs- und Sicherheitsfirmen weiteren Regulierungen unterworfen und der Zugang der Zivilgesellschaft in die Unterkünfte erleichtert wird. Eventuelle Ausschaffungen der gewaltbetroffenen Asylsuchenden müssen zudem suspendiert werden, bis ein Entscheid zu den Strafanzeigen gegen das Sicherheitspersonal gefällt wird.