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DNA-Profil-Gesetz: Vorschub für Genetisches Racial Profiling

21.09.2021

Das Parlament verhandelt aktuell über eine Revision des DNA-Profil-Gesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen es der Polizei ermöglichen, sogenannte «erweiterte DNA-Analysen» anzuwenden: namentlich Tatort-DNA auf äussere Merkmale und biogeografische Herkunft zu analysieren. Damit einher geht die systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von Minoritätengruppen.

Kommentar zum Gastbeitrag von Isabelle Bartram, Tino Plümecke und Susanne Schultz

Im Jahr 2016 beauftragte das Parlament den Bundesrat mit der Revision des DNA-Profil-Gesetzes. Nach einer Vergewaltigung im Oktober 2015 in Emmen, welche grosse mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, verlangte FDP-Nationalrat Albert Vitali die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für erweiterte DNA-Analysen.

Die erweiterten DNA-Analysen umfassen die Bestimmung von äusseren Merkmalen wie die Pigmentierung der Haut, Augen oder der Haare einer verdächtigten Person – auch «DNA-Phänotypisierung» genannt – und die Bestimmung der biogeografischen Herkunft, also der wahrscheinlichen kontinentalen, regionalen und ethnischen Abstammung.

Während der Ermittlungen zur Vergewaltigung in Emmen dominierten stereotypische und rassistische Darstellungen die öffentliche Debatte. «Das Risiko, mit der Einführung der erweiterten DNA-Analysen solchen Ressentiments in die Hände zu spielen, ist sehr gross», so Susanne Schultz, Soziologin und Forscherin zu Bio-, Bevölkerungs- und Migrationspolitik.

Problematische DNA-Analysen

Indem die erweiterten DNA-Analysen auf das wahrscheinliche Aussehen und die wahrscheinliche Herkunft von Täter*innen abzielen, stellen sie auf rassifizierende und ethnisierende Kategorisierungen ab. Bereits die Referenzdatensätze in den DNA-Datenbanken, welche zum Vergleich herangezogen werden, sind mit ethnisierenden, rassifizierenden, regionalen, nationalen, religiösen, sprachspezifischen und hautfarbenbasierten Informationen verknüpft. Schliesslich widerspiegeln ebenso die verwendeten Klassifikationssysteme, anhand welcher die DNA-Datensätze zu grösseren Gruppen («Metapopulationen») zusammengefasst werden, den jeweiligen nationalen Kontext und dessen oft rassifizierte und ethnisierte Gruppeneinteilungen.

Viele DNA-Proben, welche in die Datenbanken zur Bestimmung der biogeografischen Herkunft aufgenommen werden, enthalten lediglich eine spezifische Auswahl von Personen und sind nicht repräsentativ. Damit erzeugen die Stichprobenstrategien selbst soziokulturelle Kategorien. Zudem werden vorzugsweise «unvermischte» geografische und ethnische Herkünfte erfasst, wodurch ein grosser Teil der migrationsbedingten genetischen Bevölkerungsvielfalt nicht repräsentiert ist. Schliesslich haben alle forensischen Datenbanken das Bias, marginalisierte Gruppen und Minderheiten zu überrepräsentieren: Minderheiten, so etwa die Rom*nja, stehen häufiger im Fokus forensisch-genetischer Forschung. Zudem bilden Minderheiten ein Interessensgebiet einiger Genetiker*innen, etwa weil sie dort auf eine geringere genetische Vermischung hoffen («genetisches Isolat»). Entsprechend existieren in den DNA-Datenbanken prozentual mehr Datensätze von Minderheiten als von der Mehrheitsgesellschaft.

Die Funktionsweisen der erweiterten DNA-Analyse-Systeme führen schliesslich dazu, dass die Methoden relativ ungenau bleiben. Das ist auch bei der DNA-Phänotypisierung der Fall: «Sie basiert auf groben Kategorisierungen, weshalb im Ergebnis lediglich statistische Wahrscheinlichkeitsaussagen über eine Reihe von Merkmalen einer mehr oder weniger grossen Bevölkerungsgruppe getroffen werden», so Isabelle Bartram, Biologin und Forscherin zu Humanklassifikation. Es wird davon ausgegangen, dass die Haarfarbe in nur 75 Prozent der Fälle richtig bestimmt wird. Ausserhalb kontrollierter Forschungskontexte könnte die Genauigkeit noch viel geringer ausfallen.

Erweiterte DNA-Analysen fördern genetisches Racial Profiling

In der weissen Mehrheitsgesellschaft Europas bietet der Befund «Hautfarbe: weiss; Herkunft: Europa» zumeist keinen Ansatz für eine Fahndung. Die Ergebnisse einer erweiterten DNA-Analyse bringen die Ermittlungen also insbesondere dann voran, wenn sie auf Merkmale schliessen lassen, die in der Bevölkerung möglichst selten vorkommen. «Das gilt hierzulande meistens für die Merkmale von ethnisierten und rassifizierten Minderheiten. Somit ist das Risiko gross, dass es zu Racial Profiling kommt und diese Minderheiten unter Generalverdacht gestellt werden», erläutert Tino Plümecke, Soziologe und Forscher zu Racial Profiling und Humanklassifikation. Damit verstösst der Einsatz erweiterter DNA-Analysen gegen grundlegende Prinzipien des Europäischen Rahmenabkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der UNO-Antirassismuskonvention.

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangen auch Menschenrechtsorganisationen und das Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR). Die Menschenrechtsinstitution der OSZE kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass bei der Annahme der aktuellen Gesetzesvorlage die Gefahr einer Verletzung des Rechts auf Nicht-Diskriminierung bestehe. Weiter würden die erweiterten DNA-Analysen einen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre darstellen und möglicherweise gegen die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren verstossen.

Die Einführung erweiterter DNA-Analysen gefährdet die Menschen- und Minderheitenrechte. Insbesondere um die Rechte von rassifizierten und ethnisierten Personen zu schützen, muss die Polizei in ihren Ermittlungen auf erweiterte DNA-Analysen verzichten.