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Ehe für alle: ein Ja für mehr Gleichstellung

23.08.2021

Am 26. September stimmt die Schweiz über die Ehe für alle ab. Mit einem Ja zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen könnte in grossen Teilen die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren erreicht werden. Mit der Öffnung der Ehe würde gleichgeschlechtlichen Paaren ausserdem die gemeinschaftliche Adoption, die erleichterte Einbürgerung und Frauenpaaren die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (MUF) zugänglich gemacht.

Kommentar von Djemila Carron, Professorin an der UQAM, Spezialistin in Genderfragen und Sexualität im Recht

Das Parlament hat sich im Dezember 2020 zugunsten der Ehe für alle ausgesprochen und damit einen historischen Schritt für die Gleichstellung unternommen. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht nun die Heirat, die gemeinschaftliche Adoption, die erleichterte Einbürgerung und Frauenpaaren die medizinisch unterstützte Fortpflanzung offen. Die eidgenössischen Räte haben damit ausdrücklich eine Variante abgelehnt, welche die Samenspende für Frauenpaare explizit ausgeklammert hätte. Gegen die Entscheidung des Parlaments wurde nun das Referendum ergriffen. Die Stimmbevölkerung hat das letzte Wort.

Auch das vom Parlament verabschiedete Gesetz garantiert jedoch nicht die vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Namentlich wird in einer verschiedengeschlechtlichen Ehe bei Geburt eines Kindes der Ehemann automatisch als Vater anerkannt, womit das Kind rechtlich umgehend zwei Elternteile besitzt. Demgegenüber soll bei zwei verheirateten Ehefrauen die Partnerin der Mutter nur dann als Elternteil anerkannt werden, wenn das Kind über die medizinisch unterstütze Fortpflanzung nach Massgabe des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt wurde. Diese Einschränkung gilt für verschiedengeschlechtliche Paare nicht.

Die Argumente gegen die Ehe für alle sind aus menschenrechtlicher Perspektive abzulehnen. Die Notwendigkeit einer Ehe für alle wird primär bestritten, weil für gleichgeschlechtliche Paare bereits die Option einer eingetragenen Partnerschaft bestünde. Dabei werden die grossen symbolischen und inhaltlichen Unterschiede zwischen den beiden Institutionen – wie die Frage der rechtlich anerkannten Elternschaft (gemeinschaftliche Adoption, MUF) oder der erleichterten Einbürgerung – ignoriert. Ohne die Ehe für alle bleiben diese Rechtsansprüche gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verwehrt.

Weiter sprechen sich die Gegner*innen explizit gegen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung für Frauenpaare aus. Jedoch ist eine Ehe für alle nur mit Recht auf die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren. Während unterschiedliche Partnerschaftsformen – etwa die Ehe und die eingetragene Partnerschaft – auch mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sein dürfen, kann die Schweiz nicht ein Institut der Ehe vorsehen, welches den verheirateten Personen je nach sexueller Orientierung unterschiedliche Ansprüche einräumt. Das würde eindeutig eine Diskriminierung darstellen. Ein Nein am 26. September hätte ausserdem zur Folge, dass die Gesetzesvorlage als Ganzes begraben und die Schweiz wieder auf das duale System der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft zurückgeworfen würde. Damit käme sie im internationalen Vergleich noch weiter in Rückstand. Dass die künstliche Befruchtung schliesslich dem Kindeswohl – einem Leitmotiv der UNO-Kinderrechtskonvention, welche auch von der Schweiz ratifiziert wurde – schade, ist unhaltbar. Im Gegenteil: Eine rechtliche Stärkung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gewährleistet mehr Schutz und fördert damit das Kindeswohl.

Die Gegner*innen der Vorlage behaupten weiter, dass die Ehe für alle nur die erste in einer langen Reihe von Forderungen der LGBTIQ+-Gemeinschaft sei. Bald dürften Forderungen nach der Leihmutterschaft laut werden. Erstens ist es aber wünschenswert, dass sich LGBTIQ+-Menschen für ihre Gleichberechtigung einsetzen, solange diese nicht erreicht ist. Und zweitens ist die Leihmutterschaft durch die Bundesverfassung für alle Personen verboten und könnte nur per Volksabstimmung legalisiert werden.

Ein letztes von den Gegner*innen der Ehe für alle vorgebrachtes Argument ist schliesslich, dass dieses Projekt per Gesetzesänderung verabschiedet wurde, obwohl eigentlich eine Verfassungsänderung notwendig sei. Die Bundesversammlung hat sich jedoch explizit für die Ehe für alle im Rahmen einer Revision des Zivilgesetzbuches ausgesprochen, weil die Schweizerische Bundesverfassung in Artikel 14 das Recht auf Ehe und Familie garantiert. Ein Rechtsgutachten hat zudem verdeutlicht, dass eine zeitgemässe Auslegung der Verfassung problemlos die Einführung der Ehe für alle sowie der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für Frauenpaare auf Gesetzesstufe zulässt.

Die Schweiz entscheidet am 26. September, ob sie sich der wachsenden Anzahl Länder anschliesst, die ihren LGBTIQ+-Gemeinschaften mehr Gleichberechtigung zugestehen. Sie muss diese Chance ergreifen und ihre verfassungs- und völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Nicht-Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung wahrnehmen. Die vertieften Diskussionen über Partnerschaftsformen und Regenbogenfamilien vermögen unsere Institutionen und Gesetze nicht umgehend grundlegend zu verändern. Jedoch stellt diese Abstimmung doch einen ersten Schritt in Richtung einer Gesetzgebung dar, die emanzipiert statt diskriminiert.