02.02.2026
Unser Podcast «Artikel Sieben» rückt die Menschenrechte in der Schweiz ins Zentrum. Einzelne Fälle machen gravierende Lücken im Menschenrechtsschutz sichtbar. In der zweiten zweisprachigen Folge im live-Format gehen wir der Frage nach, warum sich die Schweiz so schwertut, Femizide zu bekämpfen und welche Massnahmen die Bundes- und Kantonsbehörden sowie die Zivilgesellschaft ergreifen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Gesprächspartner*innen waren Gian Beeli (EBG), Sophie Delessert (KT. FR) und Blertë Berisha (Fédération Solidarités Femmes).
Alle elf Tage stirbt in der Schweiz eine Frau aufgrund geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt. Das Jahr 2025 stellt mit 29 von der NGO StopFemizid registrierten Femiziden einen traurigen Rekord dar.
Das Recht auf Leben, das in der Bundesverfassung und in der Istanbul-Konvention verankert ist, steht im Widerspruch zur Gewalt, der Frauen in der Schweiz ausgesetzt sind. Im Jahr 2025 schockierte der Femizid von Epagny im Kanton Freiburg: Ein Mann tötete seine Frau mit einem Jagdgewehr und beging anschließend Selbstmord, obwohl er seit sechs Monaten wegen wiederholter häuslicher Gewalt unter Beobachtung stand. In einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – N.D. gegen die Schweiz, – wurde die Schweiz wegen Untätigkeit angesichts einer konkreten und unmittelbaren Gefahr für eine Frau verurteilt. Die Frau war einem Femizid entkommen. Die Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bedauerte die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen und die mangelnde Harmonisierung bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Obwohl die Eidgenossenschaft eine nationale Sensibilisierungskampagne zu allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gestartet und angesichts der besorgniserregenden Zahl von Femiziden im Jahr 2025 Sofortmassnahmen ergriffen hat – und obwohl die Kantone sich organisieren, um Lösungen wie elektronische Fussfesseln zu entwickeln–, fordert die Zivilgesellschaft weiterhin eine verstärkte Prävention. Wo liegen die Lücken beim Schutz von Frauen und was wird benötigt? Kann sich die Schweiz vom Ausland inspirieren lassen?
Diskutiert haben: Gian Beeli, Co-Direktor des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Sophie Delessert, Direktorin des Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und für Familienangelegenheiten des Kantons Freiburg, und Blertë Berisha, Co-Direktorin der Fédération Solidarités femmes de Suisse et du Liechtenstein, beantworten diese Fragen.
«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.

