25.09.2020
Die Mehrheit des Parlaments hat die umstrittenen Antiterror-Gesetze in der Schlussabstimmung angenommen und nimmt damit die Kollision mit Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien in Kauf. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz wird die Anwendung der Gesetze kritisch verfolgen und die Rechte von betroffenen Personen auch juristisch verteidigen.
Medienmitteilung vom 25. September 2020
Trotz scharfer Kritik an den Vorlagen im Parlament sowie von Organisationen und Fachpersonen aus dem In- und Ausland, hat die Mehrheit der Parlamentarier*innen den beiden Gesetzen zugestimmt. Bedenklich ist dabei die politische Polarisierung im Parlament.
«Es ist enttäuschend, dass die bürgerlichen Parteien heute offenbar bereit sind, die Prinzipien des liberalen Rechtstaates über Bord zu werden», stellt Patrick Walder von Amnesty International fest. «Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien gehören zu den Fundamenten einer freiheitlichen Rechtsordnung. Sie zu schwächen bringt keine Sicherheit, sondern öffnet der Willkür Tür und Tor.»
Kritik von Fachpersonen aus dem In- und Ausland
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz hatte bereits letztes Jahr Änderungen an beiden Vorlagen gefordert, damit die Gesetze den in der Schweiz garantierten Grund- und Menschenrechten entsprechen. In den letzten Monaten kam weitere Kritik von verschiedenen Seiten dazu: Stellungnahmen der Menschenrechtsbeauftragen des Europarates, der UNO-Sonderbeauftragten für Menschenrechte, der Schweizer Mitglieder des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Netzwerk Kinderrechte Schweiz sowie zuletzt ein offener Brief von über sechzig Rechtsprofessor*innen von allen Schweizer Universitäten.
«Internationale und nationale Organisationen haben bestätigt: Diese Gesetze bedrohen die Grund- und Menschenrechte. Schweizer Rechtsprofessorinnen und Rechtsprofessoren kamen zum gleichen Schluss. Aber die Mehrheit des Parlaments liess sich von den Fachpersonen nicht beirren und setzte auf symbolische Law and Order-Politik», erklärt Patrick Walder.
Vage Definition mit weitreichenden Folgen
Als «terroristische Aktivität» gilt fortan in der Schweiz die «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung», die «mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt» werden sollen. Gewalt-, die Androhung von Gewalt oder Straftaten werden nicht mehr vorausgesetzt, um eine Aktivität als «terroristisch» zu qualifizieren. Mit dieser extrem weit gefassten Definition kann selbst eine friedliche und legitime politische Betätigung als «terroristische Aktivität» verfolgt werden.
Die Gesetze brechen zudem mit der bewährten Tradition der Schweiz, Organisationen nur aufgrund eines UNO-Beschlusses zu verbieten und sie ansonsten bloss für ihre (illegalen) Taten strafrechtlich zu verfolgen. Neu werden Richter*innen entscheiden, ob eine Organisation als terroristisch – und damit als verboten – einzustufen ist. Jegliche Unterstützung einer als verboten deklarierten Organisation, auch in ihrer nichtkriminellen Tätigkeit, kann zukünftig strafrechtlich geahndet werden.
«Diese Gesetze werden Probleme schaffen für die politische Neutralität der Schweiz und für die Schweizer Rolle als Mediatorin in Konflikten», kritisiert Patrick Walder. «Sie verschaffen der Schweiz nicht mehr Sicherheit, sondern mehr aussenpolitische Schwierigkeiten. Die Schweiz begibt sich so auf einen gefährlichen Weg in der Terrorbekämpfung, in dem sämtliche Mittel als gerechtfertigt erscheinen und Unrecht mit Unrecht bekämpft wird.»
Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz wird die Anwendung der Gesetze kritisch verfolgen und die Rechte von betroffenen Personen auch juristisch verteidigen, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).