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Leicht getrübte Freude nach Nein zur Selbstbestimmungsinitiative

Am 25. November 2018 hat die schweizerische Stimmbevölkerung der Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP eine deutliche Abfuhr erteilt. humanrights.ch ist erleichtert, dass mehr als 66% der Stimmenden diese gefährliche Vorlage abgelehnt haben.

Die Initiative hat jedoch gezeigt, dass die Menschenrechte auch heute noch in Frage gestellt werden können - auch in der Schweiz. Umso dringender brauchen wir endlich eine unabhängige nationale Institution, welche die Menschenrechte verteidigt und ihre Verwirklichung sicherstellt. humanrights.ch erwartet deshalb vom Bundesrat, der momentan dabei ist, eine solche Institution zu etablieren, dass er diese Aufgabe ernst nimmt. Er muss schnell eine Nationale Menschenrechtsinstitution etablieren, die diesen Namen verdient und vollumfänglich mit den Pariser Prinzipien übereinstimmt (Status A).  

Die Anti-Menschenrechtsinitiative war nicht die einzige Abstimmungsvorlage, die der Zivilgesellschaft am Herzen lag. humanrights.ch hatte das Referendum gegen die unverhältnismässige Überwachung von Versicherten mit aller Kraft unterstützt. Wir bedauern, dass diese Gesetzesvorlage, welche die Grundrechte von Versicherten nicht genügend sichert, mit 64.7 % der Stimmen angenommen wurde. Auch diese Angelegenheit ist jedoch noch nicht Geschichte. Das Bürgerinnen- und Bürgerkomitee, welches das Referendum initiiert hatte, hat im August 2018 eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Es macht geltend, dass im Abstimmungsbüchlein falsche Angaben der Suva und des Bundesamtes für Sozialversicherungen publiziert wurden, wodurch die Abstimmung in unfairen Rahmenbedingungen stattgefunden habe. Das Verfahren ist noch hängig und humanrights.ch wird es weiterhin eng verfolgen. Ausserdem ist damit zu rechnen, dass dieser unsorgfältig formulierte Gesetzestext, der weder die Modalitäten noch die Grenzen der Überwachung festlegt, die Schweiz erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen wird.