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Zwangsausschaffungen - Rückblick auf die frühe Monitoringzeit des Kirchenbunds (SEK)

22.03.2012

Insgesamt 10 Sonderflüge hatten die vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), der Flüchtlingshilfe und dem Bundesamt für Migration (BFM) ausgewählten Beobachter/innen zwischen Juni und Dezember 2011 begleitet. Im März 2012 veröffentlichte der SEK einen Bericht über die Monitoringzeit. Darin attestierten die Beobachter/innen den Vollzugsbehörden eine professionelle Arbeitsweise. Handlungsbedarf sah die SEK allerdings bei Systemfragen: Beispielsweise bei der Information der Rückzuführenden über den Ablauf des Sonderflugs, bei der Bereitstellung medizinischer Informationen oder bei «Schematisierungstendenzen» in der Anwendung von Zwangsmitteln.

Der Bericht gab Aufschluss über den konkreten Ablauf von Rückführungen, über die Emotionen der Auszuführenden und die kritischen Momente bei Ausführungen. Er attestierte den Polizeiangehörigen, dass sie in der Regel mit den Rückzuführenden professionell und einfühlend umgehen. Bei Rückführungen von Müttern mit ihren Kindern wurde demnach etwa auf eine altersgerechte Betreuung geachtet.

Problematische Momente

Bemerkenswertes Resultat aus dieser Untersuchungsperiode war, dass in einigen Fällen relativ starke Beruhigungsmittel (Dormicum), teilweise auf Wunsch und im Einverständnis mit den Auszuschaffenden, teilweise auf Anraten der Ärzte/-innen verabreicht wurden. Grundsätzlich verbietet jedoch das Gesetz Zwangsmedikation als Hilfsmittel für Rückführungen.

Dem Bericht war weiter zu entnehmen, wie heikel die Rückführungen grundsätzlich sind oder sein können. Nur in beschränktem Mass ist etwa kontrollierbar, was mit den Personen nach Ankunft im Zielland geschieht. Mindestens in einem Fall ist eine suizidgefährdete Mutter mit ihren Kindern ausgeschafft worden. Sie war gemäss Bericht während der Rückführung unter Medikamenteneinfluss. Was nach Ankunft im Zielland mit ihr geschah, ist dem Bericht nicht genau zu entnehmen.

Hinweise dazu fanden sich nur in den generellen Schilderungen: In der Regel verliessen die Personen am Zielort das Flugzeug selbständig und wurden dann von den lokalen Behörden übernommen. Bei der Überabe waren die Beobachter/innen jeweils anwesend - unklar blieb wie genau und wie lange. Offenbar wurde bei Personen, die medizinische Betreuung brauchten, mit den lokalen Behörden im Voraus abgemacht, dass solche gewährleistet sein muss. In einem Fall war dies trotz dem Versprechen der lokalen Behörden offenbar nicht der Fall - da übernahm die medizinische Betreuung vor Ort eine NGO, wie der Bericht festhielt. Wie lange diese Betreuung anhielt, ging allerdings aus den Schilderungen nicht hervor.

NKVF: Vor der Pilotphase der SEK und danach auch wieder zuständig

Der Bericht der SEK war nicht der erste von Beobachtern/-innen zu Zwangsausschaffungen. Bereits im Dezember 2011 hatte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ein Fazit aus ihren Beobachtungen der Zwangsrückführungen gezogen und den Behörden, bzw. der Polizei verschiedenartige Empfehlungen gegeben. Siehe hierzu den Artikel Ausschaffungsflüge: Anti-Folterkommission legt den Finger auf kritische Punkte.

Die SEK hatte das Vollzugsmonitoring der Zwangsausschaffungen während mehrerer Monate als Pilotprojekt geführt. Seit Juli 2012 liegt das Mandat für dieses Monitoring nun definitiv bei der NKVF.

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