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Renate Howald Moor

«Es ging bei der Schadensersatzforderung nie ums Geld, sondern darum, ein Prinzip zu verteidigen: Dass nicht nur die Kleinen, sondern auch die Grossen für ihre Verfehlungen geradestehen müssen. Dank dem Urteil aus Strassburg gibt es nun faire Verfahren für Asbestopfer. Ohne die Menschenrechtskonvention hätten viele Menschen eine noch kleinere, oder gar keine Chance Recht zu bekommen. Es wäre schlicht niemand mehr da, der gewissen Leuten auf die Füsse tritt, sich für ihre Rechte stark macht und in der Lage ist, etwas Druck auszuüben.»

                                                                       

Jahrelanger Kampf um Gerechtigkeit für Asbest-Opfer

Am Sterbebett von Hans Moor versprach ihm seine Frau Renate, in seinem Namen durch alle Instanzen hindurch für Gerechtigkeit zu kämpfen. Wenn nötig, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser Kampf für alle Asbestopfer in der Schweiz ist Hans Moors Vermächtnis und das jahrelange Engagement von Renate Howald Moor.


Hans Moor starb im November 2005 im Alter von 58 Jahren nach qualvollem Leiden an Lungenkrebs, der auf die Arbeit mit der gefährlichen Substanz Asbest zurück zu führen war. Sein Tod war Folge jahrzehntelanger Arbeit für die Maschinenfabrik Oerlikon, später BBC, ABB und zuletzt für Alstom, bei der er mit der gefährlichen Substanz in Berührung kam. «Mein Mann montierte bis 1978 Turbinen in aller Welt und atmete dabei grosse Mengen Asbest ein. Er wurde nie über die Gefahren von Asbest aufgeklärt, obwohl die Verantwortlichen davon wussten», erzählt seine Witwe, Renate Howald Moor.

Die tödliche Diagnose kam eineinhalb Jahre vor seinem Tod. Er nutzte die verbleibende Zeit, um Alstom auf Schadenersatz in der Höhe von 200'000 Franken zu verklagen. «Es ging ihm nie ums Geld, sondern um ein Prinzip. Nämlich, dass nicht nur die Kleinen, sondern auch die Grossen für ihre Verfehlungen geradestehen müssen», erklärt Renate Howald Moor. Hans Moor war bereits tot, als das Arbeitsgericht Baden und das Aargauer Obergericht seine Klage ablehnten. Die Forderungen seien bereits seit 1988 verjährt, zehn Jahre nach dem letzten Kontakt mit der gefährlichen Substanz, so die Begründung der Gerichte. Dies, obwohl medizinisch erwiesen ist, dass der Asbest bedingte Krebs erst 20 bis 40 Jahre später auftritt. «Wie kann eine Sache verjähren, von der noch gar niemand weiss?», fragte sich die Familie von Hans Moor.

«Wie kann eine Sache verjähren, von der noch gar niemand weiss? Vor dem Entscheid aus Strassburg waren wir schlicht ausgeschlossen von einem Verfahren, obwohl wir das Recht darauf hatten.»

Sie hielten ihr Versprechen und zogen den Fall weiter ans Bundesgericht. 2010 entscheid das Gericht gegen die Familie Moor und hielt an der kurzen Verjährungsfrist fest. Man wolle verhindern, dass Unternehmen Jahrzehnte später plötzlich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert seien, wenn es schwierig sei, entlastendes Material zu finden, so das Bundesgericht. «Mit dem Urteil wurde eigentlich gesagt, dass der Schutz der Firmen wichtiger sei als der Schutz der Arbeiter_innen», findet Renate Howald Moor. Familie Howald Moor klagte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen der Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Der Gang nach Strassburg wurde belohnt. Nach neun langen Jahren des Engagements erhielten sie Recht: 2013 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass das Urteil des Bundesgerichts im Fall Moor das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, wie es Artikel 6 der Konvention garantiert. Die Praxis des Bundesgerichtes mit der kurzen Verjährungsfrist schliesse Opfer von Spätschäden kategorisch vom Rechtsweg aus. Das Bundesgericht müsse den Fall neu beurteilen, so der Entscheid aus Strassburg. Der Entscheid gibt tausenden von Asbestopfern und ihren Familien Hoffnung, dass die verantwortlichen Firmen zur Rechenschaft gezogen werden und Schadensersatz leisten müssen.

In der Schweiz sterben jährlich rund 80 Menschen an den Folgen von Asbest und die Zahl steigt. Dank dem Urteil aus Strassburg, werden die Verjährungsfristen in der Schweiz nun endlich angepasst. Der Kampf ist aber noch nicht zu Ende. Nach 12 Jahren Engagement wartet die Familie Moor nun auf den Entscheid des Arbeitsgerichts Baden. An dieses Gericht hat das Bundesgericht aufgrund des Urteils aus Strassburg  den Fall zur Neubeurteilung zurück geschickt. Die Frage der Verjährung darf dabei nicht mehr berücksichtigt werden. Es geht nun darum, ob es eine Grundlage für eine Schadensersatzforderung gibt, wie sie Hans Moor vor seinem Tod gefordert hatte. «Wir werden nun endlich ernst genommen. Vor dem Entscheid aus Strassburg waren wir schlicht ausgeschlossen von einem Verfahren, obwohl wir das Recht darauf hatten», betont Renate Howald Moor die Wichtigkeit des Entscheids. Sie ist überzeugt, dass Schadensersatz bezahlt wird. Nicht nur an ihre Familie, sondern in Folge des Urteils an ganz viele Betroffene. Die Wirkung von Renate Howald Moors Engagement geht weit über ihre Familie hinaus. «Vielleicht übernehmen Firmenverantwortliche dank dem Urteil aus Strasssburg in Zukunft mehr Verantwortung für die Sicherheit ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter.»

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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
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