humanrights.ch Logo Icon

Save the Date: Workshop zum Schutz des Lebens im Freiheitsentzug am 13. September 2022

21.06.2022

Todesfälle in Justizvollzugseinrichtungen stellen eine zentrale menschenrechtliche Herausforderung dar – vor allem, wenn sie im Zusammenhang mit den Haftbedingungen stehen. Der Staat ist dazu verpflichtet, das Leben von inhaftierten Personen zu schützen und aussergewöhnliche Todesfälle aufzuarbeiten. In diesen Bereichen bestehen in der Schweiz allerdings weiterhin strukturelle Rechtsschutzmängel. Am 13. September 2022 veranstaltet humanrights.ch deshalb einen Online-Workshop, der sich mit strategischer Prozessführung zum Recht auf Leben im Freiheitsentzug auseinandersetzt.

Jedes Jahr sterben zwischen 10 und 30 Personen in schweizerischen Vollzugseinrichtungen. Fast die Hälfte dieser Tode ist auf einen Suizid zurückzuführen. Wenn Gefangene sterben, ist dies ein tragisches Ereignis für deren Familien und Freund*innen. Das gilt besonders dann, wenn der Tod durch Gewalteinwirkung oder gesundheitsschädigende Haftbedingungen bedingt ist.

Auch der Rechtsstaat ist betroffen: Aufgrund der besonders verletzlichen Situation von inhaftierten Personen trifft die Behörden eine erhöhte Pflicht zum Schutz deren Lebens. Staatliche Institutionen müssen zum einen Präventionsmassnahmen ergreifen, um das Risiko von Suiziden sowie von Gewalt durch Mitgefangene oder Gefängnispersonal zu minimieren. Zum andern ist der Staat verpflichtet, Todesfälle im Freiheitsentzug umfassend zu untersuchen, um in Zukunft ähnliche Todesfälle zu verhindern.

Die im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung fast zwölfmal höhere Suizidrate bei Gefangenen zeigt, dass diese Verpflichtungen in der Schweiz oftmals nicht eingehalten werden. Im Jahr 2020 wurde die Schweiz denn auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines Suizids im Freiheitsentzug verurteilt. Nebst den eigentlichen Haftbedingungen muss auch die Schweizer Praxis zur Untersuchung von Todesfällen in Haftanstalten in Einklang mit dem Recht auf Leben gebracht werden.

Die in diesem Bereich bestehenden menschenrechtlichen Probleme zeigen sich exemplarisch im Fall von Raphael K.: Raphael K. erhängte sich im August 2019 in der forensischen Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Zuvor befand er sich während sieben Monaten 23 Stunden am Tag eingesperrt in seiner Zelle – trotz einer aktenkundig diagnostizierten paranoiden Schizophrenie. Seine Angehörigen kämpfen seither gegen derartige menschenunwürdige Haftbedingungen an.

Am 13. September 2022 von 12:15 bis 13:45 Uhr findet unser Online-Workshop «Strategische Prozessführung in Richtung EGMR zum Schutz des Lebens im Freiheitsentzug» statt, welcher anhand des Falls von Raphael K. thematisieren wird, wie mit strategischer Prozessführung konkret in derartigen Fällen vorgegangen werden kann. Für den Workshop können Sie sich jetzt bereits anmelden.

Referierende sind Philip Stolkin, der Rechtsanwalt der Hinterbliebenen von Raphael K., und David Mühlemann, langjähriger Leiter der Fachstelle Freiheitsentzug bei humanrights.ch, der den Fall ebenfalls begleitet hat. Moderiert wird die Veranstaltung von Stephan Bernard, Rechtsanwalt und juristischer Berater der Anlaufstelle für strategische Prozessführung von humanrights.ch.

Um wichtiges Wissen zu strategischer Prozessführung aufzubereiten und zu vermitteln, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Unterstützen Sie jetzt die Aktivitäten der Anlaufstelle für strategische Prozessführung! 

Herzlichen Dank!



kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr