24.11.2025
Wie erkennt man einen potenziell strategischen Fall? (Identifizierung)
Die Grundsatzfrage, die sich bei der Identifizierung eines strategischen Falles stellt, ist jene nach der strukturellen Ebene: Ist die Menschenrechtsverletzung systematisch und wiederkehrend? Kommt sie in verschiedenen Fällen vor? Gibt es weitere Betroffene und könnten die Betroffenen grundsätzlich «ausgetauscht» werden? Welche gesellschaftliche Tragweite hat die Rechtsfrage, die mit dem Fall geklärt werden soll? Kann von einer Lücke im Menschenrechtsschutz gesprochen werden? Kann der Fall eine Wirkung über den einzelnen Fall hinaus entwickeln?
Welche Beispiele für strategische Fälle/Prozesse gibt es?
Renate Howald Moors Mann verstarb an den Konsequenzen einer durch Asbest verursachten Krebserkrankung. Sie erkämpfte sich vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ihren Anspruch auf Schadenersatz auch nach Ablauf der Verjährungsfrist.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet in einem Leiturteil, dass die Schweiz mit ihrer Praxis der absoluten Bettelverbote gegen die EMRK verstösst. Das Urteil hat bereits in einigen Kantonen zu einer Gesetzesänderung geführt.
In der Schweiz verbleiben die allermeisten Verwahrten nach dem Verbüssen ihrer Strafe im normalen Strafvollzug, obwohl sie das Recht auf eine andere Unterbringung hätten. Um diese Praxis zu ändern, führte ein Anwalt den Fall von A. bis vor Bundesgericht.
Welches sind die wichtigsten Kriterien für einen strategischen Fall? (Selektion)
Zur Einschätzung, ob sich ein Fall für die strategische Prozessführung eignet, ist die Überprüfung des folgenden Kriterienkatalogs hilfreich:
- Strukturelle Verletzung von Grund- oder Menschenrechten: Der Fall entwickelt eine Wirkung über den Einzelfall hinaus, es liegen systematische Verletzungen vor, die zu klärende Rechtsfrage hat eine gewisse gesellschaftliche Tragweite.
- Bereitschaft des/der Betroffenen, sich für das Anliegen zu engagieren und unter Umständen dafür zu exponieren.
- Emotionale Stabilität des/der Betroffenen: Bei psychisch stark belasteten Personen wird grundsätzlich von einem strategischen Prozess abgeraten.
- Anwaltliche Vertretung: Der fallführende Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin ist interessiert am Führen eines strategischen Prozesses.
- Situation/Anwesenheit der betroffenen Person: Sprechen Faktoren in den Lebensumständen gegen die Aufnahme eines strategischen Prozesses? Besteht z.B. das Risiko, dass die betroffene Person während eines hängigen Verfahrens untertaucht oder ausgeschafft wird?
- Glaubhaftigkeit der Aussagen der betroffenen Person wird nicht angezweifelt.
- Prozess- bzw. Erfolgschancen: Mögliche Wirkung eines Gerichtsverfahrens für den Menschenrechtsschutz (in der Schweiz).
- Gegenpartei: Wie wird das Engagement der Gegenpartei eingeschätzt? Wie wichtig ist das Verfahren für die Gegenpartei?
- Stadium des Falles/des gerichtlichen Prozesses: Ein frühes Stadium ist in der Regel besser, weil dann meist noch mehr strategische Möglichkeiten bestehen. Wichtig: Die Verletzung aller relevanten völkerrechtlichen Verpflichtungen muss im nationalen Verfahren vor allen Instanzen geltend gemacht werden. Ansonsten ist ein Weiterzug an internationale Gremien ausgeschlossen.
- Einigkeit bezüglich des Ziels des Prozesses zwischen allen Beteiligten (Betroffene, Anwält*innen, unterstützende Organisationen etc.)
- Ressourcen (personell, finanziell, fachlich, inhaltlich). Auf welches Netzwerk mit welchen Ressourcen kann zurückgegriffen werden?
Zur Unterstützung der Falleinschätzung hat humanrigthts.ch einen Fragebogen entwickelt, der auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.
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