24.11.2025
Wo kann man sich mit Hinweisen zu strategischen Fällen oder Fragen melden?
Fehlen das Know-How oder die zeitlichen Ressourcen für eine Einschätzung eines Falles, kann entweder die Anlaufstelle für strategische Prozessführung oder ein*e geeignete*r Anwält*in kontaktiert werden.
Die Anlaufstelle für strategische Prozessführung stellt einen Fragebogen zur Falleinschätzung zur Verfügung. Dabei empfiehlt es sich, diesen zusammen mit einem Rechtsbeistand auszufüllen.
Wie geht man vor, um einen strategischen Prozess zu starten?
Der Prozess zu einer strategischen Prozessführung läuft kaum nach einem bestimmten Schema ab. Es gibt unterschiedliche Herangehensweisen, die auch vom Thema und Rechtsgebiet abhängen. Es gibt Fälle, die ergeben sich spontan und es entsteht eine Mobilisierung, weil sich die betroffene Person wehren möchte. Es gibt Fälle, die von einer Rechtsberatungsstelle oder Fachorganisation gezielt ausgesucht werden, weil eine bestimmte Fragestellung geklärt werden soll. Es gibt auch Fälle, die sich erst im Laufe des Verfahrens als strategisch erweisen oder sich dazu entwickeln.
Grundsätzlich sind folgende Elemente wichtig:
- Absprache mit Betroffenen: Ohne die Bereitschaft und das Einverständnis der Betroffenen darf kein Verfahren gestartet werden, das über das Interesse der Betroffenen hinaus wirksam werden soll. Die Betroffenen müssen umfassend darüber informiert werden, was es bedeutet, einen Fall strategisch zu führen (lange Dauer, emotionale und finanzielle Belastung, wiederholte Befragungen, Öffentlichkeitsarbeit etc.).
- Vertretung durch geeignete*n Anwält*in: Es braucht eine*n kompetente*n Anwält*in, der/die ein Verfahren gegebenenfalls auch über die nationale Ebene hinaus weiterziehen kann und motiviert ist, strategische Verfahren zu führen. humanrights.ch führt eine interne Liste von Anwält*innen und kann bei Bedarf einen Kontakt vermitteln.
- Rügen grund- und menschenrechtlich relevanter Artikel (EMRK, UNO-Konventionen): Der möglichst frühe Beizug einer kompetenten juristischen Fachperson ist auch deswegen wichtig, weil schon bei der ersten Beschwerde die relevanten Menschenrechte wenigstens der Substanz nach gerügt werden müssen – noch besser soll schriftlich festgehalten werden, welche Artikel der EMRK oder von UNO-Konventionen verletzt wurden. Ansonsten kann der Fall später nicht an diese Gremien weitergezogen werden.
- Einhalten von Fristen: Die Einhaltung formaler Kriterien ist zentral, insbesondere beim EGMR (Eingabefrist von 4 Monaten nach letztinstanzlichem Urteil). Auch dieser Aspekt spricht dafür, dass ein*e Anwält*in beigezogen wird, die bereits Erfahrung im Instanzenzug und Weiterzug an internationale Gremien hat.
- Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs: Ein Verfahren kann erst an den EGMR oder einen UNO-Ausschuss gebracht werden, wenn innerstaatlich der komplette Instanzenzug ausgeschöpft worden ist.
- Klärung von Finanzierungsfragen – Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Abklären von Finanzierungsquellen: Die Frage der Finanzierung der Prozesskosten kann für einen strategischen Prozess ausschlaggebend sein. Eine Rechtsvertretung unterstützt bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe. humanrights.ch kann bei weiteren Finanzierungsgesuchen bei Stiftungen und Fonds behilflich sein.
- Einforderung Vorsorglicher Massnahmen: Besteht die Gefahr, dass Betroffene während der Zeit eines Verfahrens weitere Menschenrechtsverletzungen erfahren, können vorsorgliche Massnahmen (beim EGMR oder bei den UNO-Ausschüssen) beantragt werden. Diese «frieren» die Situation zu Beginn des Verfahrens ein. So dürfen Betroffene bspw. nicht ausgeschafft werden.
Wie kann die Anlaufstelle bei einem strategischen Prozess unterstützen?
Der erste Schritt ist die Ersteinschätzung zur grundsätzlichen Eignung aufgrund des Fragebogens und/oder Unterlagen zum Fall. Wird der Fall weitergeführt, kann die Unterstützung der Anlaufstelle je nach bereits vorhandener Unterstützung und je nach Themen- und Rechtsgebiet von der Vermittlung einer Anwält*in oder einer Falldokumentation auf der Webseite bis zu einer umfassenden Begleitung reichen.
Eine umfassende Begleitung kann die Koordination eines Projektteams oder das Anstossen einer Kampagne, Medienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung bei der Finanzierung, redaktionelle Grundlagenarbeit, Vermittlung von Gutachten oder emotionaler Support heissen.
Allerdings sind die Ressourcen der Anlaufstelle begrenzt. Die Anlaufstelle zielt darauf ab, Fälle bekannt zu machen sowie relevante Aktivitäten rund um einen Fall anzustossen und zu unterstützen. Sie übernimmt nicht zwingend den Lead einer Kampagne.
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Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin
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Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

