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Wichtige Empfehlungen des UNO-Ausschusses gegen rassistische Diskriminierung an die Schweiz

13.12.2021

Der UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) fordert die Schweiz auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Rassismus zu verstärken. Dabei orientiert er sich an den zentralen Forderungen der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz. Das UNO-Gremium verlangt die Schliessung von Gesetzeslücken, die Einführung von unabhängigen Untersuchungs- und Beschwerdemechanismen für Fälle von Racial Profiling sowie konkrete Massnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aufenthaltsstatus.

Der UNO-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung hat im Rahmen des fünften Berichtszyklus konkrete Empfehlungen zur Umsetzung der UNO-Antirassismuskonvention in der Schweiz publiziert. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, koordiniert von humanrights.ch, hat dem UNO-Gremium im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens im März 2020 einen NGO-Bericht überreicht und im November 2021 an einem informellen Austausch mit den Expert*innen des CERD teilgenommen.

Die NGO-Plattform begrüsst die Schwerpunkte, welche das UNO-Expert*innengremium in seinen Empfehlungen gesetzt hat: «Menschenrechtsorganisationen, Aktivist*innen und Kollektive verlangen seit Jahren Veränderungen in denjenigen Bereichen, welche der UNO-Ausschuss bemängelt. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz Verantwortung übernimmt, ihre Defizite aufarbeitet und aktiv Prävention betreibt», so Gina Vega von humanrights.ch.

Zum wiederholten Mal stellt der UNO-Ausschuss fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen gegen rassistische Diskriminierung in der Schweiz unzureichend sind. Das Fehlen einer zivilgesetzlichen Grundlage erschwert den Kampf gegen Rassismus und bietet Opfern in grundlegenden Lebensbereichen, wie Wohnen und Arbeiten, keinen Schutz. Das Gremium empfiehlt der Schweiz, eine kohärente und vollständige rechtliche Grundlage gegen rassistische Diskriminierung zu schaffen, die alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens abdeckt.

Der UNO-Ausschuss erachtet es weiter als besorgniserregend, dass es in den Schweizer Kantonen an unabhängigen Beschwerdestellen und Untersuchungsmechanismen für die Abklärung polizeilichen Fehlverhaltens und rassistisch motivierter Polizeikontrollen fehlt. Ausserdem fordert der Ausschuss die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, ein ausdrückliches Verbot von Racial Profiling im Gesetz zu verankern und einen Aktionsplan zu entwickeln, um Racial Profiling wirksam zu bekämpfen.

Der Ausschuss zeigt sich darüber hinaus beunruhigt über die anhaltende Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft und/oder ihres Aufenthaltsstatus. Das Gremium fordert von der Schweiz die Errichtung unabhängiger Beschwerde- und Untersuchungsmechanismen, um Gewalt gegenüber Asylsuchenden vorzubeugen und Gewaltvorfälle zu untersuchen. Weiter seien das Recht auf Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen sowie der Zugang zu Sozialhilfe für nicht EU-Staatsangehörige zu gewährleisten.

Die Schweiz muss ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UNO-Antirassismuskonvention nachkommen und Betroffenen einen verstärkten Schutz bieten. Um eine gerechte Gesellschaft zu ermöglichen, muss sie auf struktureller, institutioneller und individueller Ebene in die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung investieren, bereits erfolgte Bestrebungen weiterverfolgen und eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten.

kontakt

Gina Vega
Leiterin Fachstelle Diskriminierung & Rassismus

gina.vega@humanrights.ch
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Bürozeiten: Di/Do