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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) - Version in Gebärdensprache

In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gibt es ein Verfahren. Jeder Einzelne kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine Beschwerde wegen Verletzung der EMRK und/oder ihrer Zusatzprotokolle durch einen Vertragsstaat erheben.

Bis Ende Oktober 1998 wurden Beschwerden wegen Verletzung der EMRK und ihren Zusatzprotokollen hauptsächlich von der Europäischen Kommission für Menschenrechte geprüft. Nur ganz selten entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dann trat das "Zusatzprotokoll Nr. 11" in Kraft. Damit wurde alles umgestaltet. Jetzt entscheidet immer nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der EGMR hat vollamtliche Richter und Richterinnen. Er ist in vier Sektionen aufgeteilt. Je nach Bedeutung des Falles entscheidet die Grosse Kammer mit 17, eine Kleine Kammer mit 7 oder ein Ausschuss mit 3 Richtern. Der Gerichtshof zählt jetzt 45 Richter, gleich viel wie die Anzahl Vertragsstaaten (der Sitz Monacos ist vakant, Stand: 4. Februar 2006). Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus einer Liste von drei Kandidierenden gewählt. Die Kandidaten werden von ihrem Staat vorgeschlagen. Die gewählten Richter sind jedoch unabhängig; sie vertreten nicht ihren Staat. Schweizer Richter am Gerichtshof ist Giorgio Malinverni. Für Liechtenstein amtet der Schweizer Mark Villiger.

Die EMRK erlaubt Beschwerden von Einzelnen und auch von Staaten. Beschwerden von Staaten sind selten, aber sie haben oft grosse politische Bedeutung.

Urteile des EGMR sind verbindlich, d.h. die Vertragsstaaten müssen sie befolgen. Die Arbeit des Gerichtshofes hat viel zu einem demokratischen Europa beigetragen. Die Menschenrechte und Grundfreiheiten sind sehr wichtig geworden. Auch gibt es jetzt für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleiche Rechte und gleiche Masstäbe. Es wurden schon oft Staaten verurteilt. Danach haben diese Staaten ihre Gesetze und ihren Umgang mit Menschenrechten angepasst.