humanrights.ch Logo Icon

Korrektur-Initiative

Schweizer Waffen im «Arabischen Frühling»

31.10.2011

Im Nahen Osten und in Nordafrika sind mit grosser Wahrscheinlichkeit Waffen, welche die Schweiz erst kürzlich geliefert hatte, zur Niederschlagung friedlicher Demonstrationen zum Einsatz gekommen. Dies zeigt ein Bericht von Amnesty International, welcher unter anderem die Schwächen der Schweizer Gesetzgebung im Bereich Waffenhandel verdeutlicht. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Schweizer Behörden auf, dass Waffenexporte in Länder, welche die Menschenrechte mit Füssen treten, umgehend gestoppt werden.

«Schärfere Risikoanalyse»

Die Situation der Menschenrechte müsse ein «zentrales und absolutes Kriterium für die Bewilligung von Waffenexporten» sein. «Es genügt bei weitem nicht, ein Waffen-Embargo gegen Länder zu beschliessen, in denen Krieg herrscht. Ein Exportverbot muss vor einer Eskalation ausgesprochen werden, sobald sich ein Konflikt abzeichnet. Dafür braucht es eine schärfere Risikoanalyse», betont Reto Rufer, Nahost- und Nordafrika-Koordinator der Schweizer Sektion von Amesty International (AI).

Die Organisation untersuchte in ihrem kürzlich erschienen Bericht die Waffentypen, die zur Unterdrückung der Aufstände in Bahrain, Ägypten, Libyen, Syrien und im Jemen eingesetzt wurden. Anhand von Daten aus der UNO-Datenbank Comtrade und den jährlichen Waffenexport-Berichten der EU und von nationalen Regierungen eruierte sie, welche Staaten es waren, die diese Waffen seit 2005 lieferten.

Schweizer Waffen in Bahrain, Ägypten und Libyen

Der Bericht verdeutlicht, dass auch die Schweiz zu den Hauptlieferanten gehört: An Bahrain verkaufte sie seit 2006 Kleinwaffen im Wert von rund 293'000 Franken. An Ägypten exportierte sie zwischen 2005 und 2009 für 4,5 Millionen Franken Kleinwaffen und für 91'000 Franken Munition. In der Skala der Lieferungen von «militärischen Waffen» nach Ägypten folgt die Schweiz direkt auf den Hauptlieferanten USA. Die Untersuchung von AI bestätigt auch Medienberichte, wonach Munition der Schweizer Firma RUAG in die Hände von libyschen Rebellen gelangte. Die Munition war ursprünglich an Katar verkauft worden, welches die Rebellen vermutlich belieferte.

Viele der Exportländer stoppten spätestens mit Beginn der Aufstände und der blutigen Niederschlagungen ihre Waffenlieferungen in die betroffenen Regionen. Im Gegensatz zu Frankreich, Spanien oder Belgien stellte die Schweiz bei Beginn der Proteste in Bahrain ihre Waffenexporte nicht ein. Im Falle Ägyptens zeigt sich die Situation etwas anders: die Schweiz beendete 2009 zwar offiziell den Waffenexport nach Ägypten (wie auch nach Saudi-Arabien), führte die zuvor vereinbarten Waffenlieferungen jedoch weiterhin aus, was faktisch einer Weiterbelieferung gleich kommt.

Wirtschaft geht Menschenrechten vor

All dies verdeutlicht, wie schwach und wirkungslos die schweizerischen Regelungen im Bereich Waffenhandel sind: Der Fall Lybien ist nur das jüngste Beispiel dafür, dass das im Kriegsmaterialgesetz verankerte Weiterverkaufsverbot von Drittstaaten leichtfertig missachtet wird. Zu wenig klar ist auch die neue Kriegsmaterialverordnung (KMV), welche als Folge der Abstimmung über ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten verschärft wurde. Zwar verbietet diese u.a. die Waffenausfuhr an Länder, bei denen ein Risiko besteht, dass Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden oder in Staaten, in denen die Menschenrechte (systematisch und schwerwiegend) verletzt werden (Art. 5 Abs. 2 lit. b und d KMV). Obwohl diese beiden Kriterien klar gegeben waren, belieferte die Schweiz Staaten wie Bahrain 2011 weiter. Die Kriterien sind von den zuständigen Behörden schlicht nicht angewandt worden. Offenbar gehen trotz strengerer Verordnung bei den Waffenexporten wirtschaftliche Interessen den Menschenrechten vor.

Ausstehende internationale Regelung

Auf der internationalen Ebene fehlen bisher Regeln zur Kontrolle des Waffenhandels weitgehend. Diese Lücke soll das UNO-Abkommen «Arms Trade Treaty (ATT)» füllen, dessen Vertragstext 2012 ausgearbeitet sein soll. Ziel ist es, gemeinsame internationale Standards für den Import, Export und den Transfer konventioneller Waffen aufzustellen.

Auch die Schweiz ist als UNO-Mitglied an den Verhandlungen beteiligt. Die Schweizerische Delegation setzt sich aus Vertretern/-innen des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) und Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zusammen. Weitere Experten unterstützen die Delegation gemäss Antwort des Bundesrats auf eine entsprechenden Frage aus dem Parlament im Juni 2010. Damals liess der Bundesrat übrigens verlauten, dass er «einem internationalen rechtlich verbindlichen Waffenhandelsvertrag einen hohen Stellenwert beimesse, weil die grenzüberschreitenden Probleme des Waffenhandels nur global gelöst werden könnten».

In ihrer Untersuchung hat Amnesty International (AI) Leitlinien zur Risikobemessung der Menschenrechte anhand zweier Schlüsselkonzepte herausgearbeitet. Diese sollen den Staaten aufzeigen, wie internationale Menschenrechtsstandards bei Entscheidungen im Bereich Waffenhandel angewendet werden können. AI will so auf das Resultat der Verhandlungen auf UNO-Ebene einwirken, damit ein Vertragstext resultiert, der dann auch effektiv Wirkung zeigt. 

Dokumentation

Weiterführende Informationen