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Selbstbestimmungsinitiative

Argumentarium

07.07.2020

Die Argumente gegen die Selbstbestimmungsinitiative sind zahlreich und wiegen schwer. Die Volksinitiative richtet sich nicht nur gegen die Menschenrechte, sondern gegen das Völkerrecht als Ganzes und damit auch gegen die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz.

Im Folgenden stellt humanrights.ch die wichtigsten Argumente gegen die Initiative aus einer Menschenrechtsperspektive vor.

Angriff auf die Menschenrechte

Das eigentliche Ziel der SVP-Initiative ist die Relativierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – bis hin zur möglichen Kündigung: Da die EMRK bei der Ratifizierung 1974 noch nicht dem Referendum unterstand, könnten die darin enthaltenen Menschenrechtsgarantien von den schweizerischen Behörden und Gerichten im Falle eines Normenkonfliktes mit inländischem Recht nicht mehr als massgebend eingestuft werden. Entsprechende Rügen seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) müssten unbeachtet bleiben. Die EMRK würde – wie das Russland bereits heute vormacht – nur noch von Fall zu Fall angewandt. Konsequenterweise müsste die Schweiz in der Folge aus der EMRK und dem Europarat austreten.

Die Initiative gefährdet somit die Geltung des europaweiten Mindeststandards für Menschenrechte in der Schweiz und die damit verbundene Rechtssicherheit. Die EMRK garantiert, dass eine Missachtung der Menschenrechte durch den Gesetzgeber oder die Stimmberechtigten von den Gerichten korrigiert werden kann. Denn in der Schweiz gibt es mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts keine materiellen Schranken für Verfassungsänderungen. Umso wichtiger ist der internationale Grundrechtsschutz für die Sicherstellung der individuellen Freiheitsrechte.

Erosion der europäischen Wertegemeinschaft

Ausserdem ist die EMRK ein Garant für den Frieden, die Sicherheit und die freiheitlichen Errungenschaften in Europa. Durch die erzwungene Missachtung der EMRK (und der Urteile des EGMR) oder gar einen Austritt aus dem Europarat würde die Schweiz diesen Pfeiler des Menschenrechtsschutzes gefährden und wäre nebst Weissrussland das einzige Land in Europa, welches seinen Bürgerinnen und Bürgern den Schutz der EMRK vorenthält.

Eine unehrliche Initiative

Die SVP greift die Menschenrechte nicht offen an, sondern möchte diese über den Schleichweg des angeblichen «Vorrangs» der Verfassung schwächen. Auch die Initiantinnen und Initianten der Selbstbestimmungsinitiative wissen, dass eine offene Ablehnung der Menschenrechte unpopulär wäre, und sie versuchen daher, einen Volksentscheid gegen die Menschenrechte zu erwirken, indem auf das abstrakte «Völkerrecht» und das populäre Feindbild der «fremden Richter» fokussiert wird.

Vorrangregelung in sich widersprüchlich

Wie bereits erwähnt, führt die Relativierung der Vorrangregelung im dritten Teil des Initiativtextes zu einer unausgewogenen Mischordnung. Völkerrechtliche Abkommen von untergeordneter Bedeutung werden für massgebend erklärt, während erstrangige internationale Abkommen hinter die Bundesverfassung zurücktreten müssen. So unterstand etwa die Regelung für die Überwachung und Behandlung von Balastwasser und Sedimenten von Schiffen dem Referendum, während das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords keiner optionalen Genehmigung durch das Volk bedurfte. Damit widerlegt die SBI ihren illusorischen Anspruch, für eine allgemeingültige und eindeutige Klärung des Verhältnisses Landesrecht-Völkerrecht zu sorgen, gleich selbst.

Vertrags- und Vertrauensbruch auf höchster Ebene

Wie bei privaten Abmachungen und Verträgen gilt auch im Völkerrecht, dass man sich an einmal getroffene und eingewilligte Abmachungen und Verträge hält (gemäss dem völkerrechtlichen Prinzip pacta sunt servanda). Ohne dieses selbstverständliche Prinzip ergibt es überhaupt keinen Sinn (geschweige denn ein Interesse des Gegenübers), überhaupt eine Abmachung zu treffen. Demgemäss gilt auch die Regel, dass ein Staat sich nicht auf innerstaatliches Recht berufen darf, um die Nichteinhaltung eines völkerrechtlichen Vertrages zu rechtfertigen.

Die Selbstbestimmungsinitiative gibt jedoch eine konkrete Anweisung zum völkerrechtlichen Vertragsbruch. Die Schweizer Rechtsprechung wird gezwungen, völkerrechtliche Verpflichtungen, die keinem Referendum unterstanden und die in Konflikt mit der Bundesverfassung stehen, zu ignorieren und der Bund wird verpflichtet, letztere neu zu verhandeln und nötigenfalls zu kündigen. Dies macht die Schweiz zu einer umfassenden Vertragsbrecherin von völkerrechtlichen Verpflichtungen und führt zu einem radikalen Vertrauensbruch gegenüber der Staatengemeinschaft. Damit stellt sich die Schweiz auf dem internationalen Parkett ins Abseits und macht sich handlungsunfähig, da andere Staaten kein Interesse daran haben dürften, auf dieser Grundlage Verträge mit der Schweiz abzuschliessen.

Schwächung des Völkerrechts: ein Schnitt ins eigene Fleisch

In der Staatengemeinschaft haben insbesondere kleinere Staaten wie die Schweiz ein starkes Interesse an allgemeingültigen, für alle Staaten gleichermassen geltenden Regeln. Mit ihrer Unterschrift unter einen völkerrechtlichen Vertrag verpflichten sich die beteiligten Staaten freiwillig und souverän, die im Vertrag festgelegten Regeln zu befolgen. Dadurch wird die Staatenwelt berechenbarer.

In einer Staatenwelt ohne Völkerrecht herrscht das Recht des Stärkeren. Dies ist mitunter ein Grund, warum sich die Schweiz als Kleinstaat seit jeher für die Stärkung des Völkerrechts und seine Verbindlichkeit eingesetzt hat. Die Selbstbestimmungsinitiative ist somit ein Schnitt ins eigene Fleisch: Sie untergräbt ein internationales System, auf welches die Schweiz angewiesen ist.

Wirtschaftsstandort: Die Schweiz ist keine Insel

Die Schweiz hat auch deshalb ein grosses Interesse an der Geltungskraft von Völkerrecht, weil ihre Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft integriert ist und der Wohlstand der Schweiz massgeblich von dieser Beteiligung abhängt. Ein intaktes System des internationalen Wirtschaftsrechts ist die unabdingbare Grundlage für den Wirtschaftsstandort. Das WTO-System ist von grosser Bedeutung für schweizerische Unternehmen und ihren Zugang zu den internationalen Märkten. Die Selbstbestimmungsinitiative setzt die Grundlagen des schweizerischen Wohlstands aufs Spiel.

Breiter Widerstand gegen die Selbstbestimmungsinitiative

Seit die SVP ihren Angriffskurs gegen die Menschenrechte in der Schweiz deutlich gemacht hat, hat sich in der Zivilbevölkerung und in der Politik breiter Widerstand formiert. Bereits zur Lancierung der «Fremde-Richter»-Initiative haben sich die zivilgesellschaftliche Kampagne «Schutzfaktor M», der nebst humanrights.ch über 100 weitere Organisationen angehören, sowie in einem gemeinsamen Statement alle relevanten politischen Parteien der Schweiz (ausser der SVP) mit aller Deutlichkeit gegen die Initiative ausgesprochen. Seither sind viele Akteure und Bewegungen gegen die SBI hinzugekommen. Eine Übersicht der wichtigsten Kampagnen, Argumentarien und Beiträge gegen die Selbstbestimmungsinitiative findet sich im folgenden Artikel.

Fazit

Die Selbstbestimmungsinitiative ist ein Angriff auf die Schweizer Rechtsordnung. Die Auswirkungen auf das Rechtssystem wären derart gravierend, dass sie die individuellen Grundrechte, die Rechtssicherheit, die Stabilität und den Wohlstand in der Schweiz über die nächsten Jahrzehnte gefährden würde. Zur Veranschaulichung des resultierenden Chaos denke man an den Brexit, nur dass die Schweiz nicht lediglich mit einem Partner brechen, sondern sämtliche Verträge mit allen Staaten auf einmal in Frage stellen würde.