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Verhüllungsverbot

Chronologie

03.10.2023

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde am 15. September 2017 vom «Egerkinger Komitee» eingereicht, welches im Jahr 2009 mit der Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» bereits Erfolg hatte. Die Initiative zielt insbesondere auf die Gesichtsverhüllung aus religiösen Gründen («Burkaverbot») sowie bei Demonstrationen ab.

Im Folgenden bietet humanrights.ch einen chronologischen Überblick über die Entstehung der Initiative.

20. September 2023 - Das Parlament nimmt die Initiative zum Verbot der Gesichtsverhüllung an.

Der Nationalrat nimmt mit 151 zu 29 Stimmen die Umsetzung der Burkaverbots-Initiative auf Bundesebene an. Eine Person, die ihr Gesicht an öffentlichen Orten verbirgt, soll mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Franken bestraft werden. Das Verhüllen des Gesichts wird an öffentlichen Orten weiterhin erlaubt sein, wenn es zum Schutz von Personen, die ihre Grundrechte ausüben, notwendig ist, sofern die zuständige Behörde dies zuvor genehmigt hat und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird. Die Gesichtsverhüllung wird auch in Kirchen und anderen Kultstätten möglich sein, aber auch aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen oder der örtlichen Gepflogenheiten, zu künstlerischen Zwecken, zur Unterhaltung oder zu Werbezwecken.

7. März 2023 - Der Ständerat will ein Bundesgesetz zur raschen Umsetzung

Die Ständekammer ist für eine Umsetzung der Initiative auf Bundesebene ohne weitere Verzögerung. Sie unterstützt mit 27 zu 15 Stimmen den Gesetzesentwurf der Regierung, gegen den Willen ihrer Kommission und der Linken, die sich für ein Nichteintreten ausgesprochen hatten. Das Dossier geht zurück an den Ausschuss.

22. Februar 2023 - Bundesgesetz über das Gesichtverhüllungsverbot: Kommission beantragt Nichteintreten

Der Entwurf für ein Bundesgesetz über das Verbot der Gesichtsverhüllung wurde von der Staatspolitischen Kommission des Städnerates (SPK-S) in der Gesamtabstimmung mit 5 zu 5 Stimmen, 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt, was einem Antrag auf Nichteintreten gleichkommt.

12. Oktober 2022 - Der Bundesrat will ein eigenständiges Gesetz

In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, das Verbot der Gesichtsverhüllung in einem eigenständigen Bundesgesetz (GVVG) umzusetzen. Die zuerst geplante Umsetzung im Strafgesetzbuch war von der Zivilgesellschaft in der Anhörung kritisiert worden. Eine Person, die ihr Gesicht an öffentlichen Orten verhüllt, soll mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Franken bestraft werden können. Eine Ausnahme ist für Gesichtsverhüllungen an öffentlichen Orten bei der Ausübung von Grundrechten – wie die verhüllte Teilnahme an Demonstrationen – vorgesehen. Dies unter der Voraussetzung, dass bei der zuständigen Behörde vorab eine individuelle Bewilligung eingeholt wurde und «die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird».

2. Februar 2022 - Vernehmlassung: NGOs kritisieren den Entwurf

In ihren Vernehmlassungsantworten kritisieren Amnesty Schweiz, die Foulards violets und Brava den Entwurf des Bundesrates. Sie bemängeln insbesondere die Einführung einer Norm zum «Zusammenleben» im Strafgesetzbuch und die Bestrafung potenzieller Opfer von Nötigung mit bis zu 10'000 CHF Buse. Zudem würde ein Verbot der Vollverschleierung verschleierte Frauen durch Ausgrenzung marginalisieren.

12. Mai 2021 – Kein Ausführungsgesetz auf Bundesebene

Ständerat Thomas Minder verlangte vom Bundesrat in einer Motion, dem Parlament eine Vorlage für ein nationales Ausführungsgesetz zu Artikel 10a der Bundesverfassung (Gesichtsverhüllungsverbot) vorzulegen. Gemäss Bundesrat liegt die Kompetenz für die Regelung der Ordnung im Öffentlichen Raum jedoch bei den Kantonen. Ein Ausführungsgesetz oder ein Rahmengesetz auf Bundesebene sei damit hinfällig. Er beabsichtige jedoch im Sommer eine strafrechtliche Regelung in die Vernehmlassung zu schicken. Der Ständerat folgt der bundesrätlichen Empfehlung und lehnt die Motion ab.

15. März 2021 – Solidarität aus dem Ausland

Die Annahme der Initiative für ein Verhüllungsverbot in der Schweiz blieb im Ausland nicht unbemerkt. So publizieren rund 20 Organisationen aus der ganzen Welt ein Solidaritätsschreiben für die muslimischen Frauen in der Schweiz. Sie warnen die Schweizer Bevölkerung vor politischen Entscheidungsträger*innen, welche Vorurteile gegenüber der muslimischen Minderheit für eigene politische Zwecke missbrauchen.

9. März 2021 – OHCHR kritisiert Verhüllungsverbot

Das Menschenrechtsbüro der UNO (OHCHR) verkündet an seiner Pressekonferenz vom 9. März 2021, dass es aus menschenrechtlicher Sicht problematisch sei, im Gesetz Kleidervorschriften für Frauen festzuschreiben. Das OHCHR bedauert es, dass sich die Schweiz den Ländern anschliesst, in welchen die aktive Diskriminierung muslimischer Frauen gesetzlich verankert ist.

7. März 2021 – Verhüllungsverbot angenommen

Am 7. März 2021 nimmt die Schweizer Stimmbevölkerung die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» mit 51.21% Ja-Stimmen an.

17. Juni 2020 – Der Nationalrat lehnt die Initiative ab

Dem Beispiel des Ständerats folgend empfiehlt der Nationalrat mit 114 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative und zieht ihr den indirekten Gegenvorschlag vor. Die Initiative kommt am 7. März 2021 an die Urne.

29. Mai 2020 – Die staatspolitische Kommission des Nationalrats gegen die Initiative

Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) schlägt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen vor, dass der Nationalrat, wie schon der Ständerat, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative empfehlen soll.

11. März 2020 – Der indirekte Gegenvorschlag steht fest

Mit Zustimmung des Nationalrats einigen sich die eidgenössischen Räte auf einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Sie unterstützen ein Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung, welches Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern enthält.

3. März 2020 – Ständerat akzeptiert Gegenvorschlag des Nationalsrates

Der Ständerat akzeptiert die Präzisierungen zum indirekten Gegenvorschlag der Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot, einschliesslich der Bestimmungen zur Gleichstellung der Geschlechter.

19. Februar 2020 – Gegenentwurf auf der Zielgeraden

Nach dem Nationalrat spricht sich auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates dafür aus, den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot mit gleichstellungspolitischen Forderungen zu ergänzen.

12. Dezember 2019 – Der Nationalrat will einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative

Der Nationalrat stimmt dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative mit 105 zu 82 Stimmen zu. Über die Volksinitiative wird der Rat 2020 debattieren.

26. September 2019 – Der Ständerat entscheidet über die Initiative und den indirekten Gegenvorschlag

Der Ständerat hat mit 34 zu 9 Stimmen die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» zur Ablehnung empfohlen und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zugestimmt.

15. März 2019 – Der Bundesrat verabschiedet den angepassten indirekten Gegenvorschlag

Da es bereits heute strafbar ist, jemanden zur Gesichtsverhüllung zu nötigen (Art. 181 StGB), sieht der Bundesrat im indirekten Gegenvorschlag davon ab, eine neue Strafbestimmung einzuführen. Er reagiert damit auf entsprechende Rückmeldungen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens.

23. Oktober 2018 – Gemäss UNO-Menschenrechtsausschuss verstösst das französische Verhüllungsverbot gegen die Menschenrechte

Zwei muslimische Frauen aus Frankreich gelangen im Jahr 2011 mittels Individualbeschwerde an den UNO-Menschenrechtsausschuss. Gemäss der publizierten Stellungnahme des Ausschusses verletzt das 2010 eingeführte Verhüllungsverbot die im UNO-Pakt über politische und bürgerliche Rechte verankerte Religionsfreiheit.

23. September 2018 – St. Gallen führt, als zweiter Kanton in der Schweiz, ein Verhüllungsverbot ein

Die St. Galler Stimmbevölkerung entscheidet sich mit einem Ja-Anteil von 66,6 Prozent für ein Gesichtsverhüllungsverbot. Damit folgen die Stimmberechtigten dem Kantonsrat, welcher sich im Vorfeld mit 57 zu 55 Stimmen für den entsprechenden Vorstoss von Kantonsparlamentariern/-innen der SVP und der CVP ausgesprochen hatte. Zur Volksabstimmung kam es, weil mehrere Jungparteien (Juso, Junge Grüne und JGLP) gegen den Kantonsratsentscheid das Referendum ergriffen hatten.

20. September 2018 – Bundesgericht stuft Tessiner Ausführungsgesetze als nicht verfassungskonform ein

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Tessiner Ausführungsgesetze zum Verhüllungsverbot nicht mit dem Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 16 BV), dem Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV) und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) vereinbar sind. Dies insbesondere deshalb, weil die abschliessend formulierten Ausnahmeregelungen unverhältnismässig seien. Die gerichtliche Entscheidung erfolgte aufgrund einer Beschwerde zweier Privatpersonen gegen die Ausführungsgesetze des Kantons Tessin.

27. Juni 2018 – Bundesrat stellt der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates sieht lediglich bei gewissen Behördenkontakten ein Verhüllungsverbot vor. Zudem sollen Personen bestraft werden, die eine andere Personen zwingen, das Gesicht zu verhüllen. Das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz dauert bis zum 18. Oktober 2018.

20. Dezember 2017 – Der Bundesrat spricht sich gegen die nationale Volksinitiative aus

Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament in seiner Botschaft, die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» abzulehnen. Er verweist in seiner Argumentation auf die föderalistische Regulierungskompetenz der Kantone in Bezug auf den öffentlichen Raum. Da er jedoch Handlungsbedarf in einigen durch die Initiative aufgegriffenen Bereichen sieht, beauftragt er das EJPD mit der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags.

15. September 2017 – Nationale Volksinitiative eingereicht

Das Egerkinger Komitee reicht die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» bei der Bundeskanzlei ein. Die Volksinitiative orientiert sich am bereits bestehenden Verhüllungsverbot des Kantons Tessin. Unterstützung fand das Komitee insbesondere in der Deutschschweiz.

11. Juli 2017 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützt belgisches Verhüllungsverbot

Der Gerichtshof in Strassburg billigt ein belgisches Gesetz, das ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum verankert.

7. Mai 2017 – Die Landsgemeinde des Kantons Glarus verwirft ein kantonales Verhüllungsverbot

Die Landsgemeinde des Kantons Glarus folgt mit rund zwei Dritteln der Stimmen dem Parlament und der Regierung und lehnt die kantonale Initiative für ein Verhüllungsverbot wuchtig ab.

15. März 2016 – Lancierung der Unterschriftensammlung für eine nationale Volksinitiative

Das Egerkinger Komitee lanciert die Unterschriftensammlung zu ihrer Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot».

23. November 2015 – Ausführungsgesetze im Kanton Tessin angenommen

Der Kantonsrat des Kantons Tessin verabschiedet die Ausführungsgesetze zum Verhüllungsverbot.

11. März 2015 – Neue Tessiner Kantonsverfassung gewährleistet

Sowohl der Ständerat (5. März 2015), als auch der Nationalrat (11. März 2015) gewährleisten die Tessiner Kantonsverfassung.

11. Dezember 2014 – Parlamentarische Initiative «Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts» eingereicht

Walter Wobmann (SVP/SO), Co-Präsident des Egerkinger Komitees, fordert in seiner parlamentarischen Initiative ein nationales Verhüllungsverbot. Während der Nationalrat dieser parlamentarischen Initiative zustimmt, spricht sich der Ständerat am 9. März 2017 dagegen aus.

12. November 2014 – Bundesrat beantragt die Gewährleistung der Tessiner Kantonsverfassung

Der Bundesrat betrachtet die Änderung der Tessiner Kantonsverfassung, welche ein Verhüllungsverbot für den öffentlichen Raum beinhaltet, als verfassungskonform. Er beantragt dem Parlament deshalb, die neue Verfassung zu gewährleisten.

1. Juli 2014 – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stützt das Verhüllungsverbot in Frankreich

Die Strassburger Richter/innen billigen das jüngst in Kraft getretene Verhüllungsverbot in Frankreich. Dieses Urteil könnte auch über die Landesgrenzen hinaus Signalwirkung für die Etablierung von Verhüllungsverboten in anderen Staaten haben.

22. September 2013 – Tessin: Erster Kanton mit einem Verhüllungsverbot in der Kantonsverfassung

Die Tessiner Stimmbevölkerung spricht sich mit 66,2 Prozent Ja-Stimmen für ein Verhüllungsverbot auf Verfassungsstufe aus. Die Bestimmung sieht ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit und an öffentlich zugänglichen Orten vor.

20. Juni 2013 – Zwei Motionen fordern Vermummungsverbote im Strafgesetzbuch

Peter Föhn (SVP/SZ) und Hans Fehr (SVP/ZH) und  fordern in ihren Motionen, dass Vermummungen an Demonstrationen und Kundgebungen zukünftig zwingend als Straftat geahndet werden. Die Motion von Peter Föhn wird im Jahr 2013 vom Ständerat abgelehnt, jene von Hans Fehr wird im Jahr 2015 abgeschrieben.

15. Mai 2013 – Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erklärt kantonale Volksinitiative für ungültig

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt erklärt die «Vermummungsverbots-Initiative» der Jungen SVP mit 70 zu 10 Stimmen für ungültig. Gemäss dem Regierungsrat ist die Initiative nicht mit der Verfassung zu vereinbaren.

19. Mai 2011 – 11'316 Unterschriften für ein Verhüllungsverbot im Kanton Tessin

Eine Volksinitiative im Kanton Tessin will nicht nur die Verhüllung aus religiösen Gründen, sondern auch die Verhüllung im Rahmen von Demonstrationen verbieten.

3. März 2011 – Motion für ein nationales Vermummungsverbot

Hans Fehr (SVP/ZH) reicht eine Motion für ein nationales Vermummungsverbot ein: Der Bundesrat soll ein nationales Vermummungsverbot auf Gesetzesstufe ausarbeiten. Während der Nationalrat der Motion zustimmt, lehnt sie der Ständerat ab.

14. September 2010 – Standesinitiative aus dem Kanton Aargau zum Verhüllungsverbot

Sowohl der Ständerat (9. März 2011), als auch der Nationalrat (28. September 2012) lehnen die vom Kanton Aargau eingereichte Standesinitiative für ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ab. Die knappe Mehrheit argumentiert, dass die Burka in der Schweiz kein Problem darstelle, welches rechtlich zu regulieren wäre.

17. März 2010 – Motion «Runter mit den Masken»

Oskar Freysinger (SVP/VS) fordert in seiner Motion ein nationales Vermummungsverbot auf Gesetzesebene. Der Nationalrat heisst die Motion am 28. September 2011 gut, der Ständerat lehnt sie am 5. März 2012 ab.

11. Dezember 2009 – Interpellation «Verschleierung und Integration» erledigt

Christophe Darbellay (CVP/VS) will mit seiner Interpellation vom Bundesrat Fragen zum Thema Verschleierung und Integration beantwortet haben. Die Interpellation ist durch die Antwort des Bundesrates erledigt.

29. November 2009 – Annahme der Volksinitiative zum Minarettverbot

Die Schweizer Stimmbevölkerung nimmt die Volksinitiative des Egerkinger Komitees «Gegen den Bau von Minaretten» mit 57.5 Prozent der Stimmen an.  

13. Dezember 2006 – Interpellation «Tragen von Burkas» abgeschrieben

Christophe Darbellay (CVP/VS) lanciert mit seiner Interpellation «Tragen von Burkas» auf nationaler Ebene die Diskussion über ein Burkaverbot im öffentlichen Raum. Die Interpellation wird abgeschrieben, weil sie nicht innerhalb der zweijährigen Frist im Nationalrat behandelt worden ist.