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Armutsbekämpfung in der Schweiz - Armutskonferenz und nationales Programm

24.04.2013

Gemäss Caritas sind zwischen 700'000 und 900'000 Personen in der Schweiz von Armut betroffen. Umgerechnet lebt eine von zehn Personen in Armut. Der Bund engagiert sich mit einem nationalen Präventions- und Förderungsprogrammen gegen die Armut. 2014 bis 2018 soll die Koordination mit Kantonen, Städten, Gemeinden und privaten Organisationen verbessert werden. Gleichzeitig zielt das Bundesprogramm darauf ab, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erhöhen, damit sie nicht in die Armut abrutschen. Für das Nationale Programm stehen insgesamt 9 Mio. Franken zur Verfügung.

Konferenz als Startpunkt

Am 9. November 2010 fand in Biel eine vom Bund organisierte Armutskonferenz statt. Zum Abschluss verabschiedeten Bund, Kantone und Gemeinden eine Erklärung. Diese hält die schwergewichtigen Ziele fest: Während der Bund seine Bemühungen auf die Zusammenarbeit in der sozialen Sicherheit und der Berufsbildung fokussiert, legen Kantone und Städte den Schwerpunkt auf Massnahmen zur Bekämpfung der Familienarmut. Derweil forderten mit der Caritas und der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zwei gewichtige Akteure der Armutspolitik in der Schweiz, dass die Behörden alles daran setzen, bis in zehn Jahren die Armut in der Schweiz zu halbieren.

«Nicht an unseren Worten und Erklärungen zum heutigen Tag werden wir gemessen, sondern an der Lage der Armutsbetroffenen in zehn Jahren», sagte SKOS-Präsident Walter Schmid während der Konferenz. Allgemein begrüssten die Teilnehmenden die Bemühungen des Bundes im Zusammenhang mit der Armutskonferenz. Als Erfolg nannten die beteiligten Betroffenenorganisationen wie ATD Vierte Welt unter anderem den Umstand, dass sie in die Lösungsfindung einbezogen werden. Aus dem Umfeld von Betroffenen- und Nichtregierungsorganisationen war im Vorfeld der Konferenz die Befürchtung geäussert worden, dass sie während der Konferenz zu wenig Raum erhalten könnten, um ihre Anliegen zu diskutieren. In einem offenen Brief hielt die NGO-Koalition deshalb fest: «Die Konferenz vom 9. November kann nur ein Startpunkt im Kampf gegen die Armut sein.» Die Umsetzung der Massnahmen müsse von einem Gremium begleitet werden, in dem auch NGOs und Organisationen, welche Armutsbetroffenen eine Stimme geben, vertreten seien.

Europäisches Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung gibt Impulse

2010 wurde aufgrund einer NGO-Kampagne von der EU-Kommission zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung ausgerufen. Mit zahlreichen Seminaren, Konferenzen und Studien soll der länderübergreifende Austausch über unterschiedliche Ansätze in der Armutspolitik ermöglicht werden. Auch in der Schweiz haben Akteure wie die Caritas, die SKOS und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-innen (SODK) das Thema wieder auf die politische Agenda gebracht. Die Vorschläge, welche auf dem Tisch liegen, um die Armut in der Schweiz anzugehen sind zahlreich. Zu den Forderungen von Gewerkschaften und Interessenvertretern der Armutsbetroffenen gehören unter anderem ein gesichertes Grundeinkommen, Mindestlöhne, mehr Angebote für die berufliche und soziale Integration Armutsbetroffener (etwa in Sozialfirmen) und Ergänzungsleistungen für Familien. Dass im Bereich Familienarmut Handlungsbedarf besteht, wird von Bund, SKOS und SODK einhellig bejaht. Alle drei sprechen sich für die Einführung von Ergänzungsleistungen aus. SODK und SKOS fordern desweiteren ein Bundesgesetz zur Existenzsicherung, welches zur Vereinheitlichung der Sozialhilfe beitragen könnte und den Grundbedarf der SKOS für verbindlich erklären würde. Der Bund sieht hier jedoch keinen Reformbedarf und will die Koordinationsprobleme innerhalb des bestehenden Systems beheben.

Caritas als wichtige NGO im Bereich Armutsbekämpfung in der Schweiz tritt derweil dafür ein, dass Massnahmen gegen Armut in mehreren Politikbereichen ergriffen werden (etwa in der Bildungs-, Familien-, Arbeitsmarkts- und in der Sozialpolitik) und Kantone und Bund zur jährlichen Berichterstattung über Armut verpflichtet werden. Ein wichtiges Anliegen ist der Organisation, dass die Vererbung von Armut zwischen den Generationen überwunden werden kann. In diesem Zusammenhang propagiert die Caritas ein staatlich finanziertes Betreuungssystem für Kleinkinder sowie integrative Schulmodelle mit individueller Förderung. Wichtig seien auch staatliche Familienberatungszentren, wie die Erfahrung im Ausland gezeigt habe. Von der Politik brauche es ferner ein klares Bekenntnis zu den Sozialversicherungen. Gemeinsam mit der Wirtschaft sei die Politik darüber hinaus verantwortlich für existenzsichere Löhne.

Kommentar

Wer die Politik im Bereich Armutsbekämpfung in der Schweiz seit längerem verfolgt, bleibt auch nach der Armutskonferenz skeptisch: Der Bundesrat hat es bisher leider unterlassen, sich in der Armutspolitik ein klares Ziel zu setzen, obwohl bei den Akteuren darüber ein breiter Konsens besteht (Stichwort: Halbierung der Armutsbetroffenen bis in zehn Jahren). Die anlässlich der Armutskonferenz angekündigten Massnahmen werden hierzu allerdings kaum ausreichend sein. Problematisch für die Bekämpfung der Armut in der Schweiz ist aus menschenrechtlicher Sicht der Umstand, dass hierzulande den Sozialrechten eine untergeordnete Rolle zukommt: Im Gegensatz zu den klassischen Grundrechten gelten sie gemäss Bundesverfassung nicht als Rechte, sondern lediglich als programmatische Sozialziele, mit der Konsequenz, dass die meisten sozialen Menschenrechte in der Schweiz nicht einklagbar sind (siehe Art. 41 BV).

Dokumentation

Zur Vorgeschichte: Strategie des Bundesrates zur Bekämpfung der Armut

Der Bundesrat hatte am 31. März 2010 seine Strategie zur Bekämpfung der Armut in der Schweiz veröffentlicht und zugleich angekündigt, dass im November eine Armutskonferenz stattfinden wird. Der Strategiebericht bietet eher eine Auslegeordnung als eine neue Strategie. Er zeigt aber, dass die Regierung neuen Ideen, wie etwa einem Grundeinkommen oder einer Erwerbsversicherung skeptisch gegenüber steht. Vielmehr sieht sie Handlungsbedarf in einer verbesserten Zusammenarbeit der Sozialversicherungen. Der Bund setzt auf die Eingliederung Armutsbetroffener in den Arbeitsmarkt und empfiehlt den Kantonen und Gemeinden auch Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bereich Bildung sowie zur Bekämpfung der Familienarmut. Darüber hinaus seien auf Bundesebene Massnahmen ergriffen worden, schreibt der Bundesrat. Er verweist auf ein Projekt zur Früherfassung von Jugendlichen, welche den Einstieg ins Berufsleben vermutlich nicht schaffen werden.

Armutsbetroffene haben am Bericht mitgewirkt

Mit dem Bericht zur Armutsbekämfpung hat der Bundesrat die Motion «Gesamtschweizerische Strategie zur Bekämpfung der Armut» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats erfüllt. Organisationen, welche sich im Bereich Armut engagieren, haben den rund 140seitigen Bericht begrüsst. Der Bund bekenne sich mit dem Bericht zur Aufgabe, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, schreibt Caritas Schweiz. Erstmals anerkenne ein offizieller Bericht, dass von Armut betroffene Menschen einen wichtigen Beitrag leisteten und wichtige Akteure im Kampf gegen Armut seien, schreibt die Organistion ATD Vierte Welt. Diese hat an der Ausarbeitung des Berichts mitgewirkt und insbesondere die Beiträge von Betroffenen im Kapitel «Anliegen von Armutsbetroffenen» koordiniert.

Instrument zur Bekämpfung von Armut fehlt

ATD Vierte Welt schreibt in einer Medienmitteilung weiter: «Der Bericht macht interessante Vorschläge. Er respektiert jede Person mit ihrer Lebensgeschichte, beginnend mit der Kindheit und dem Recht auf Erziehung und betrachtet auch die Zeit der Jugend mit dem Recht auf Ausbildung. Er betont die Wichtigkeit der Familie und will den Zugang zu den anerkannten Rechten für alle verbessern. Er stärkt den Auftrag der Sozialarbeit und die Rolle der Mediatoren. Aber er ist weit davon entfernt, eine globale Strategie vorzuschlagen, die es allen Menschen erlaubt, in Würde und mit den notwendigen Ressourcen zu leben. Jeder muss einen Beitrag an die Gesellschaft leisten können, in erster Linie durch eine anerkannte Arbeit. Es braucht auch einen gerechten Zugang zu den Gesundheitsdiensten und zum Recht auf eine menschenwürdige Wohnung. Zentrale Fragen, wie die Platzierung von Kindern aufgrund von Armut oder den Kampf gegen Illettrismus werden in diesem Bericht nicht erwähnt.

Schlussendlich schlägt dieser Bericht kein Instrument vor, das eine glaubwürdige und koordinierte Aktion der verschiedenen Akteure im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung erlauben würde. (das heisst: die Eidgenossenschaft, die Kantone, die Städte und die Gemeinden, die sozialen Partner, die NGO's und die Armutsbetroffenen.) Die im Herbst vorgesehene nationale Armutskonferenz muss sich zum Ziel setzen, ein solches Instrument zu schaffen.

Dokumentation


Zeichen setzen gegen Armut

(Artikel vom 17.10.2012)

In der Schweiz sind gemäss Caritas bis zu einer Million Menschen von Armut betroffen. Das Hilfswerk nimmt den Welttag vom 17. Oktober 2012 zum Anlass, aufzuzeigen, was die Schweiz aktuell unternimmt, um gegen Armut vorzugehen. Andere Organisationen formulieren konkrete Empfehlungen zur Überwindung von Armut an die Kantone, darunter etwa Ergänzungsleistungen für armutsbetroffene Familien.

Das Weiterbildungsgesetz sowie die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes für die Sozialhilfe bieten aktuell die Möglichkeit, die Situation von Armutsbetroffenen in der Schweiz zu verbessern, schreibt Caritas Schweiz in einer Medienmitteilung vom 16. Oktober 2012. Ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe biete die Möglichkeit, die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verbindlich zu erklären und damit mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen.

Es brauche jedoch mehr: Um Fort- und auch Rückschritte aufzuzeigen, brauche es klare Ziele und überprüfbare Indikatoren. Diese bildeten die Grundlage dafür, dass Bund und Kantone in jährlichen Armutsberichten Rechenschaft ablegen können. Solche Armutsberichte seien eine zentrale Forderung der von Caritas 2010 gestarteten Aktion «Armut halbieren».

Einige Kantone legen bereits heute Rechenschaft ab über die Lage von Armutsbetroffenen. So etwa der Kanton Bern, welcher im letzten Sozialbericht 2010 festhielt, dass die Armut im Kanton zunimmt. Der Kanton erarbeitet derzeit einen Massnahmenplan zur Überwindung der Armut. Betroffenenorganisationen und die kantonale Sektion des Berufsverbands der Sozialarbeitenden, Avenir Social, nahmen deshalb den Welttag zum Anlass, konkrete Empfehlungen an den Kanton zu formulieren. Die Empfehlungen dürften schweizweit Geltung haben.

Sechs Empfehlungen zur Überwindung von Armut

Zur Bekämpfung von Armut gehören eine soziale Existenzsicherung, Auswege aus prekären Lebenslagen und die Prävention von Armut, schreiben Avenir Social Sektion Bern, KABBA (Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen), die Gruppe für Menschenwürde in der Sozialhilfe und der Verein SAH Bern. Aus den Erkenntnissen wissenschaftlicher Analysen zu den Ursachen von Armut liessen sich mittel- bis langfristige Auswege aus der Armut formulieren. Deren sechs halten die Organisationen in ihren Empfehlungen fest.

Zum einen fordern die Organisationen Ergänzungsleistungen für Familien, weil Familienarmut eine der primären Ursachen für die Defizite in der Bildung und Berufsausbildung eines grossen Teils der Armutsbe­troffenen sei. Diese hätten deshalb kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt und tradierten somit Armut weiter. Ausserdem empfehlen die Organisationen die Einführung von Mindestlöhnen, denn Vollzeitarbeit verdiene eine Entlöhnung, die ein Le­ben ohne Sozialhilfe garantiere.

Nach Ansicht der Betroffenenorganisationen und von Avenir Social müssen die Kantone darüber hinaus Junge und Erwachsene mit Stipendien unterstützen statt mit Sozialhilfe. Anstatt existenzsichernde Stipendien für erwerbsgarantie­rende Ausbildungen zu erteilen, wo sie notwendig und berechtigt sind, werde mangels finanzierbarer Bildung die langfristige Sozialhilfeabhängigkeit eines immer grösseren Teils der Bevölkerung direkt vorprogrammiert.

Weiter halten die Organisationen fest, dass bezahlbare und entwicklungsfördernde familienergänzende Kinderbetreuung wichtig sei, ebenso die Förderung von günstigem Wohnraum sowie ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen. 

  • Welttag gegen Armut und Ausgrenzung
    Mediendienst Hälte/Moitié, 15. Oktober 2012 (online nicht mehr verfügbar)
  • Welttag gegen Armut am 17. Oktober 2012: Sechs Auswege aus der Armut
    Offener Brief von Avenir Social, Kabba und anderen an die Mitglieder des Grossrats und der Kommission KoSEPo, 5. Oktober 2012 (online nicht mehr verfügbar)


Überwindung der Armut: Auch in der Schweiz ein Thema

(Artikel vom 17.10.2008)

In der schweizerischen Gesellschaft ist die Armut immer noch ein Tabuthema. Sie werde oft versteckt und totgeschwiegen, so Amnesty International in der Dokumentation «Fragen und Antworten zum Thema Armut». Dies änderte sich am UNO-Welttag zur Überwindung der Armut vom 17. Oktober 2008 für einmal, weil Armutsbetroffene dank zahlreichen Kampagnen von Nichtregierungsorganisationen eine Stimme erhielten.

Im Rahmen der Kampagne «Menschenrechte und Armut» lancierte etwa Amnesty International (AI) eine orignelle Aktion: In Kurzvideos lesen bekannte Schweizerinnen und Schweizer Erfahrungsberichte von Armutsbetroffenen aus der Schweiz und dem Ausland.

Doch auch die Betroffenen organisieren sich und schliessen sich zusammen, sei es um sich selbst zu helfen oder weil sie ihre Sicht der Dinge publik machen wollen. In der Schweiz gibt es zahlreiche Selbsthilfeorganisationen.

Zum Beispiel KABBA

Ein Beispiel ist das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (KABBA) in Bern. Der im Jahre 2006 gegründete Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen von Arbeitslosen und Armutsbetroffenen gegenüber den Behörden und der Politik zu vertreten.
Auf ihrer Website bietet das KABBA verschiedene Informationen und Dienstleistungen an. Ausserdem hat die Organisation eine Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen. Unter dem Motto «Arbeitslose helfen Arbeitslosen» (AHA) will sie den Erfahrungsaustausch von Arbeitslosen und Armutsbetroffenen im Umgang mit Ämtern, Versicherungen und Arbeitgebern fördern und gegebenenfalls aktiv Unterstützung leisten. Mit diversen Aktionen und Pressemitteilungen macht KABBA die Öffentlichkeit auf ihre Anliegen und Probleme aufmerksam. Langfristiges Ziel ist die «Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle EinwohnerInnen der Schweiz, welches gemäss Art. 12 der Bundesverfassung ein menschenwürdiges Dasein erlaubt».

Schweizerische Plattform

Dasselbe Ziel verfolgt die Schweizerische Plattform der Armutsbetroffenen (Spar). Der Verein besteht aus mehreren Mitgliedsorganisationen, darunter das KABBA. In der Grundsatzerklärung der Spar heisst es: «Spar tritt für eine Sensibilisierung der Gesellschaft für Armuts- und Ausgrenzungsfragen ein, will der Armut ein neues Gesicht geben, indem sich die direkt Betroffenen selber vertreten und ihre eigenen Interessen wahrnehmen können. Im Weiteren möchte sich Spar intensiv dafür einsetzen, dass die Sozialhilfe national gesetzlich verankert und gehandhabt wird und nicht mehr der Obhut der einzelnen Kantone und Gemeinden obliegt.» Auf ihrer Website verfolgt und kommentiert Spar die aktuellen politischen Debatten zu armutsrelevanten Themen. Zudem verweist sie auf Aktionen und Angebote in der ganzen Schweiz.

Soziale Gerechtigkeit

Eine weitere Initiative, die darauf abzielt, Betroffenen von Armut und Erwerbslosigkeit in der Schweiz eine Stimme zu verleihen, ist der Mediendienst «Hälfte/Moitié». Träger dieser Organisation ist der Verein «Soziale Gerechtigkeit». Der Mediendienst informiert regelmässig mit Newslettern über Themen im Bereich der Arbeitsbedingungen, Erwerbslosigkeit und Sozialhilfe.

Literaturhinweis

Claudia Schuwey, Carlo Knöpfel: «Neues Handbuch Armut in der Schweiz», 2014, Caritas-Verlag.