16.10.2007
Die Schweiz soll das Uno-Übereinkommen gegen Korruption ratifizieren. Dies hat der Bundesrat entschieden und eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Erstes weltweites Abkommen
Die Konvention stelle einen wichtigen Schritt im globalen Kampf gegen die Korruption dar, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer Medienmitteilung. Das geltende schweizerische Recht genügt gemäss BJ den Anforderungen der Konvention, weil die Schweiz bereits anlässlich des Beitritts zu anderen internationalen Übereinkommen das Korruptionsstrafrecht umfassend revidiert hat (OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr und Strafrechtsübereinkommen und Zusatzprotokoll des Europarates gegen Korruption).
Das Übereinkommen ist das erste weltweite Regelwerk zur Korruptionsbekämpfung. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Verhütung der Korruption und Regeln zur internationalen Zusammenarbeit. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, verschiedene Formen der Korruption zu bestrafen.
Kritik an Schweizer Finanzplatz
Im übrigen gilt die Schweiz als ein Land, das mit der Korruption wenig Probleme hat. Ein Bericht von Transparency International (TI) über die Korruption klassiert die Schweiz unter den 10 «saubersten Ländern». Hingegen kritisiert das NGO den Finanzplatz Schweiz und forderte Bern auf, die Rechtssetzung bezüglich Umgang mit Guthaben korrupter, ausländischer Amtsträger zu verbessern.
- Globale Bekämpfung der Korruption wird verstärkt
Medienmitteilung des BJ, 21. September 2007 - Botschaft des Bundesrates zur Konvention gegen Korruption (pdf, 66 S.)
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des UNO-Übereinkommens gegen Korruption (pdf, 2 S.)
Informationen zum Thema Korruption in der Schweiz
- Transparency International Schweiz
Website der NGO