humanrights.ch Logo Icon

Aufarbeitung der humanitären Katastrophe in Gaza und die Schweizer Politik

28.04.2011

Trotz des raschen Reagierens der UNO nach der militärischen Intervention von Israel in Gaza zum Jahreswechsel 2008/2009 ist auf internationaler Ebene bisher wenig erreicht worden, um die Alltagsnot der Bewohner/-innen des Gazastreifens zu lindern. Die Aufklärungsarbeit der UNO verlief auch im ersten Quartal 2011 harzig und erlitt durch Aussagen des einstigen Untersuchungsleiters Richard Goldstone im April 2011 noch einen zusätzlichen Rückschlag. Offiziell hat die Aufarbeitung durch die UNO Ende März 2011 mit der Verabschiedung des Abschlussberichts der unabhängigen Expertenkommission durch den Menschenrechtsrat ein Ende gefunden.

Abschlussbericht der unabhängigen Expertenkommission der UNO

Die israelischen Behörden verweigerten den Experten/-innen der UNO bis zuletzt den Zugang nach Israel, in die Westbank sowie den Zugang nach Gaza über Israel. Dies habe die Möglichkeiten der Kommission, sich mit Schlüsselpersonen zu treffen und diese zu den Ereignissen und Vorwüfen zu befragen, massiv beeinträchtigt, schreiben die Experten in ihrem Schlussbericht. Dieser basiere deshalb im Wesentlichen auf Medienberichten und andern sekundären Quellen. Dennoch attestiert der Schlussbericht den israelischen Behörden, dass sie beträchtliche Ressourcen zur Verfügung gestellt hätten, um den über 400 Fällen von Fehlverhalten nachzugehen. Demgegenüber hätten die palästinensischen Behörden in Gaza gar keine Untersuchungen betreffend den Vorwürfen an die dortigen Verantwortlichen gestartet.

Der Bericht der Untersuchungskommission verleitete Richard Goldstone, Verfasser des ersten Berichts der Fact Finding Mission der UNO dazu, in einem Artikel für die Washington Post festzuhalten, dass es keine offizielle israelische Politik gab, gezielt Zivilisten anzugreifen. Diese Aussage Goldstones ist von Nichtregierungsorganisationen und von UNO-Experten/-innen in der Folge öffentlich als unverständlich kritisiert worden. Die Kehrtwende Goldstones ist angesichts der dürftigen vorliegenden Beweise über Untersuchungen der israelischen Armee, deren Ergebnisse und deren fehlende Ausdehnung auf die wirklich Verantwortlichen sowie angesichts der schleppenden Vorgehensweise kaum nachvollziehbar.

Neue NGO-Studie aus der Schweiz

In der Schweiz engagiert sich das Forum für Menschenrechte in Israel/Palästina seit 2009 für eine Verbesserung der Lage der Zivilbevölkerung in Gaza. Die Hoffnungen der NGO-Koalition lagen mit Blick auf eine entsprechende Forderung der UNO-Generalversammlung (in der UNO-Resolution 64/10) auf einer Konferenz, welche die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten durchführen sollte. Wie eine Studie im Auftrag des Forums nun zeigt, versuchten die Schweizer Behörden 2009 und 2010 in der Tat auf internationaler Ebene für eine solche Konferenz Unterstützung zu erlangen. Allerdings kamen seitens der Vertragsstaaten bisher keine klaren Interessensbekundungen, weshalb die Chancen, dass eine Konferenz in absehbarer Zeit zustande kommt, wohl gering sind (siehe Bericht S. 26-28).

Die Studie zeigt im Übrigen im Detail die Bemühungen auf internationaler Ebene zur Aufarbeitung der Geschehnisse während des Gazakriegs und legt dar, wie die Rechtslage in der Schweiz für eine mögliche Strafverfolgung von Kriegsverbrechern aus dem Gazakrieg aussieht nach Inkrafttreten der Änderungen von Bundesgesetzen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs im Januar 2011.

Dossier «Gaza und die Schweizer Politik» vom April 2010

Wir dokumentieren im Folgenden ein Dossier, welches humanrights.ch im April 2010 erarbeitete. Es zeigt auf, wie sich die Schweiz im Jahre 2009 bis 2010 auf internationaler Ebene zum Gazakonflikt positioniert hatte. Mit Bezug auf die UNO-Resolution, welche die Schweiz auffordert, eine internationale Konferenz zu Gaza zu organisieren, erläutert das Dossier die Verpflichtungen der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Zudem dokumentiert das Dossier die innenpolitische Diskussion bis April 2010.

Zur Vorgeschichte

Nach andauernden Provokationen der Hamas-Regierung in Gaza marschierte die israelische Armee Ende 2008 in das Gebiet ein, führte militärische Aktionen durch und riegelte das Gebiet ab bis zur totalen Blockade. Bei Angriffen der israelischen Armee im Rahmen der Operation «Cast Lead» wurden unter anderem drei Schulen der UNO in Gaza attackiert. Daraufhin wird die UNO aktiv: Sicherheitsrat, Menschenrechtsrat und Generalversammlung fordern den Waffenstillstand, den Rückzug der israelischen Armee und setzen eine Untersuchung an. Am 18. Januar 2009 beendet Israel die militärische Offensive, die Blockade Gazas bleibt allerdings bis heute weitgehend bestehen, worunter vor allem die Zivilbevölkerung leidet, wie etwa das IKRK mehrmals berichtete.

Erste Untersuchungen der Kriegshandlungen durch die internationale Kommission unter der Leitung von Richard Goldstone belegen, dass die israelische Armee während der Operation Angriffe auf die Zivilbevölkerung getätigt, Menschen als Schutzschilder missbraucht und wichtige Teile der landwirtschaftlichen Infrastruktur Gazas weitgehend zerstört hat. Letzteres sei eine Kollektivstrafe und damit ein Kriegsverbrechen, hält der Goldstone-Bericht im September 2009 fest.

Der Goldstone Bericht

Im Jahre 2009 untersuchte eine Kommission unter Federführung des südafrikanischen Richters Richard Goldstone im Auftrag des UNO-Menschenrechtsrates die mutmasslichen Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen beider Kriegsparteien. Israel verweigerte die Zusammenarbeit bis zum Schluss, obwohl der Goldstone-Bericht schliesslich von vielen Staaten als ausgewogen gelobt wurde. Unterstützung erhielt der Bericht in der UNO-Generalversammlung vom November 2009 auch von der Schweiz und fünf EU-Staaten (sieben EU-Länder lehnten die entsprechende Resolution explizit ab, die übrigen EU-Mitglieder enthielten sich der Stimme).

Die Resolution 64/10 der UNO-Generalversammlung forderte in der Folge, dass sowohl Israel wie die palästinensische Autonomiebehörde unabhängige Untersuchungen durchführen. Dieser Forderung sind die Konfliktparteien bisher nur ungenügend (Israel) oder gar nicht (Palästinensische Autonomiebehörde) nachgekommen.

Schweizer Position in der Aufarbeitung des Gazakriegs

Die Schweiz hatte sich schon im Januar 2009 dafür eingesetzt, dass der Gazakrieg bei der UNO ein Thema wurde. Anders als die EU votierte die Schweiz für eine Sondersession des UNO-Menschenrechtsrates zum Gazakonflikt. Diversen Stellungnahmen der Schweizer Delegation vor dem Menschenrechtsrat im Jahr 2009 ist zu entnehmen, dass sich die Schweiz in der Debatte um den Gazakrieg stets dafür einsetzte, dass beide Konfliktparteien zur Verantwortung gezogen werden. Dennoch verabschiedete der Menschenrechtsrat mehrere Resolutionen, welche einseitig die Anschuldigungen an die Adresse Israels untersuchen lassen wollten. Diesen Resolutionen stimmte die Schweiz nie zu; in der Regel enthielt sie sich in solchen Fällen der Stimme. Dem Goldstone-Bericht hat die Schweiz jedoch – wie oben erwähnt – zugestimmt.

Engagement für das humanitäre Völkerecht

Bereits am 14. Januar 2009 kritisierte die Schweiz an der UNO-Generalversammlung während einer Diskussion über den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten Israel und den UNO-Sicherheitsrat, welcher kurz zuvor eine Resolution zum immer noch andauernden Gazakonflikt verabschiedet hatte. Die Schweizer Delegation begrüsste den dort enthaltenen Aufruf, das Feuer einzustellen, gab sich aber enttäuscht, dass die Resolution nicht explizit erwähnte, das Völkerrecht zu respektieren. Es sei sehr bedauerlich, dass das Völkerrecht zum Objekt von Verhandlungen und politischen Rücksichtnahmen verkommen sei. Zugleich forderte die Schweiz den Zugang humanitärer Organisationen in die Krisenregion.

Diese Forderung hielt sie in der Folge aufrecht und sprach sich im Juli 2009 vor dem Sicherheitsrat für den sofortigen Wiederaufbau und eine Aufarbeitung der Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht beider Seiten aus.

Die Debatte über den Gazakrieg zeigte einmal mehr, dass die politische Blockbildung die Arbeit der UNO im Menschenrechtsbereich lähmt. In dieser Konstellation war die Schweiz mehrmals bemüht, eine Brücke zwischen arabischen und westlichen Staaten zu schlagen, etwa als sie im Juli 2009 im UNO-Sicherheitsrat die Friedensbestrebungen der Arabischen Liga als hoffnungsvoll bezeichnete.

Resolution 64/10 fordert, dass die Schweiz aktiv wird

Die Resolution 64/10, welche als Resultat aus den Debatten der Generalversammlung über den Goldstone-Bericht hervor ging, nahm auch die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen in die Pflicht: Paragraph 5 der Resolution fordert die Schweiz zu Abklärungen auf, was eine Konferenz der Vertragsparteien der 4. Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten bewirken könnte.

In der Folge führte die Schweiz Konsultationen durch, aus denen sie den vorläufigen Schluss zog, dass etwa gleich viele Parteien für die Einberufung einer Signatarstaaten-Konferenz sind wie dagegen. Der internationale Druck zur Durchführung einer solchen Konferenz hat jüngst allerdings zugenommen. In der verfahrenen Situation um die Krisenregion hoffen insbesondere lokale palästinensische und israelische Nichtregierungsorganisationen auf den Erfolg einer Konferenz. Die Schweiz hat unterdessen einen Sonderbotschafter eingesetzt und wird gemäss Angaben aus dem EDA kaum um die Organisation einer Tagung der Vertragsparteien der 4. Genfer Konvention herum kommen.

Am 19. März 2010 hat die NGO-Koalition «Gaza Freedom March Schweiz» eine Petition mit 7'500 Unterschriften an die Schweizer Regierung eingereicht, in welcher ebenfalls die Einberufung einer internationalen Konferenz durch die Schweiz gefordert wurde. In einem Antwortbrief vom 16. April 2010 versichert Bundesrätin Calmy-Rey, die Schweiz arbeite ernsthaft an der Umsetzung der diesbezüglichen Empfehlungen.

Die Forderung der UNO-Resolution 64/10 geht auf das 1. Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen zurück: Artikel 7 verpflichtet die Schweiz, auf Gesuch eines oder mehrerer Vertragsstaaten Konferenzen einzuberufen, um Fragen zur Anwendung des Abkommens und der Zusatzprotokolle zu erörtern. Für die Einberufung einer Konferenz muss die Mehrheit der Vertragsstaaten einverstanden sein. Entsprechende Konferenzen hat die Schweiz zum Palästinakonflikt in der Vergangenheit bereits durchgeführt.

Die Haltung des Bundesrates

Dass die Schweiz sich für die UNO-Resolution 64/10 ausgesprochen hat, hat die Kritik Israels und auch innenpolitische Kritik hervorgerufen. Verschiedene Parlamentarier aus dem bürgerlichen Lager zeigten sich besorgt über die Schweizer Position. Sie gaben der Befürchtung Ausdruck, die Schweiz könnte sich mit dem israelfeindlichen Lager solidarisiert haben, was ihrem Ansehen und der Neutralität – gerade als Depositarstaat der Genfer Konventionen – schade. Skeptisch zeigten sich die Interpellanten auch gegenüber einer von der Schweiz zu organisierenden Konferenz.

In den Antworten auf die verschiedenen Vorstösse bekräftigte der Bundesrat seine Haltung: Massgebend für die Zustimmung der Schweiz sei der Inhalt der Resolution gewesen: «Aufgrund ihrer langen humanitären Tradition und als Depositar- und Vertragsstaat der Genfer Konventionen setzt sich die Schweiz unabhängig vom jeweiligen Konflikt aktiv für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein. Sie hat die Resolution 64/10 unterstützt, weil diese insbesondere beide Parteien dazu aufruft, Massnahmen für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu ergreifen und die Straffreiheit zu bekämpfen. Weder das Neutralitätsrecht noch die Schweizer Neutralitätspolitik werden deshalb durch die Unterstützung des Goldstone-Berichts infrage gestellt.»

Beziehungen Schweiz – Israel infrage gestellt

Die Beziehungen zwischen Israel und der Schweiz sind laut Bundesrat durch die Schweizer Haltung zum Goldstone-Bericht und seinen Folgen nicht getrübt worden. Der Bundesrat versicherte in seiner Antwort auf die Motion Vischer, welche eine Überprüfung der Beziehungen der Schweiz zu Israel verlangt, dass die Schweiz in vielen Bereichen, darunter vor allem im wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Bereich, gute Beziehungen zu Israel unterhalte. Seit 2006 treffen sich die beiden Länder regelmässig zum politischen Dialog. Diese regelmässigen Gespräche stünden im Zeichen der von der Schweiz verfolgten Politik des Dialogs mit allen Parteien, die zu einer dauerhaften Beilegung des Nahostkonflikts beitragen soll.

Der Bundesrat betont, dass die Schweiz und Israel von dem 1992 im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) geschlossenen Freihandelsabkommen profitierten, wobei das Abkommen ausschliesslich für Erzeugnisse gilt, die innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen Israels hergestellt worden sind. Zusammenfassend sieht der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, die Art der Zusammenarbeit mit Israel zu ändern.

Anderer Meinung ist die schweizerische NGO-Koalition «Forum für Menschenrechte in Israel/Palästina». Das Forum verlangt ein Moratorium der schweizerischen Zusammenarbeit mit Israel im Rüstungs- und Militärbereich, bis Israel seine Obstruktionspolitik hinsichtlich Gaza aufgegeben hat. Das Forum klärt ausserdem mit weiteren Organisationen ab, ob sich Teile der schweizerischen Zivilgesellschaft aktiv an internationalen Boykottmassnahmen gegenüber Israel sowie an Kampagnen zum Abzug von Investitionen beteiligen würden.

Dokumentation