humanrights.ch Logo Icon

Die Schweiz übernimmt den Vorsitz des Europarates

18.11.2009

Die Schweiz hat am 18. November 2009 für ein halbes Jahr den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats übernommen. Sie will während der Präsidentschaft die Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit einer Konferenz auf Ministerebene voran bringen. Die Schweiz tritt zudem dafür ein, dass der Europarat seine Kräfte vermehrt bündelt und auf seine Kernaufgaben (Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat) fokussiert.

Im Vorfeld der Einsitznahme gab es viel Lob an die Adresse der Schweiz von Vertretern des Europarates. Darüber sollte allerdings nicht vergessen gehen, dass die Schweiz in der Frage der Sozialrechte auf europäischer Ebene immer mehr im Abseits steht.

Die Akzente des Schweizer Vorsitzes

Die Schweiz engagiert sich schon lange für eine Reform des Europäischen Gerichtshofs in Strassburg (EGMR), damit sein langfristiges Bestehen und eine effizientere Arbeitsweise garantiert werden können. Sie führt als Vorsitzende des Europarates dieses Engagement weiter. Es geht insbesondere darum, Mittel zu finden, um das Problem der chronischen Überlastung des Gerichts zu lösen. Derzeit sind etwa 115'000 Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig. 90 Prozent aller Beschwerden werden zudem vom Gerichtshof abgewiesen, weil sie den Zulassungskriterien nicht entsprechen. Wie es angesichts dieser Beschwerdeflut mit dem Gericht weitergehen soll, muss nach Ansicht des Bundesrates nun auch auf Ministerebene diskutiert werden. Deshalb wird die Schweiz am 18. und 19. Februar 2010 in Interlaken unter der Leitung der beiden Vorsteherinnen des EDA und des EJPD eine Konferenz auf höchster Ebene durchführen.

Ein erster Schritt in die Richtung effizientere Verfahren beim EGMR ist mit der Inkrafttretung von Protokoll 14 bis der EMRK Anfang Oktober bereits getan worden (siehe hierzu den Artikel Zusatzprotokoll 14bis EMRK tritt in Kraft). Eine Idee, welche von Vertretern der Schweiz beim Europarat skizziert wurde, ist etwa, dass Fälle, die immer wieder ähnlicher Natur sind, nur noch von drei statt sieben Richtern behandelt werden. Solche Ideen sollen an der Tagung zur Debatte stehen. Was konkret zu erwarten ist von der Konferenz in Interlaken beschreibt der Projektkoordinator des EDA, Claude Altermatten wie folgt: «Die Staaten müssen in ihrem eigenen Einflussbereich mehr Vorkehrungen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen treffen. Dann haben die Bürgerinnen und Bürger auch weniger Anlass, in Strassburg eine Beschwerde einzulegen (...). Man darf in Interlaken eine politische Erklärung erwarten, die langfristig die Marschroute aufzeigt und kurzfristig vielleicht einige Massnahmen enthält, um die Beschwerdeflut einzudämmen.»

Weitere Aktivitäten

Ein weiteres wichtiges Ereignis, das aus dem Vorsitz der Schweiz hervorgehen soll, ist eine internationale Konferenz über «Demokratie und Dezentralisierung in Europa», die durch die Schweiz unter Beteiligung der Universität St.Gallen und der Venedigkommission des Europarates im Mai 2010 organisiert wird. Eine dritte Priorität betrifft die administrativen und finanziellen Reformen im Europarat in Strassburg. Der Europarat müsse sich wieder mehr auf seine Kernaufgaben, d.h. Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat, besinnen, erklärt Claude Altermatt vom EDA. Dort liege seine Stärke, dort sei er international führend.

Neben diesen drei Prioritäten finden in der gesamten Schweiz bis im Mai 2010 zahlreiche weitere Anlässe statt. Zum Auftakt des Präsidiums der Schweiz im Europarat findet etwa am 19. und 20. November im Nationalratssaal in Bern eine Sitzung der Ständigen Kommission der Parlamentarischen Versammlung des Europarats statt. Weitere Veranstaltungen mit mehr oder weniger Bezug zu den Menschenrechten sind geplant (etwa ein Seminar zum Thema internationale Minderheitenrechte in Zürich).

Sozialcharta endlich ratifizieren!

Der Schweizer Vorsitz ist gleichzeitig ein Anlass, um in Erinnerung zu rufen, dass die Schweiz als eines der letzten Länder Europas die Europäische Sozialcharta bis heute nicht ratifiziert hat. Peinlich ist dies, weil die Ratifizierung der Sozialcharta eine Bedingung ist, die neue Mitgliedsstaaten heute zwingend erfüllen müssen. Es ist höchste Zeit, dass sich die Schweiz der grossen Mehrheit der Mitgliedstaaten anschliesst und die revidierte Europäische Sozialcharta als verbindlich anerkennt.

Dokumentation

Medienmitteilungen

Weiterführende Informationen