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Was bringt der individuelle Menschenrechtsschutz den kulturellen Minderheiten?

30.05.2016

Oft wird gesagt, dass die Menschenrechte in erster Linie die Angehörigen von gesellschaftlichen Minderheiten schützen würden. Trifft dies auch auf kulturelle, ethnische, sprachliche und religiöse Minderheiten zu?

Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) hat sich die Frage gestellt, ob und wie Angehörige von kulturellen Minderheiten vom individuellen Schutz der Menschenrechte profitieren können, wie er von der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK garantiert wird. Die GMS kommt zu einer durchaus positiven Antwort: Der Minderheitenschutz wird in vielen Belangen durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) tatsächlich gestärkt.

Didaktisch und informativ

In einer Broschüre der GMS von 2016 wird der Beitrag des EGMR zum Schutz von kulturellen Minderheiten erklärt und gewürdigt. Nebst einer Aufklärung über das Funktionieren des Menschenrechtsschutzes im Rahmen des Europarats enthält die Broschüre thematische Erläuterungen zur Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit, zum Sprachenschutz, zur Religionsfreiheit, zum Schutz vor Gewalt und zu den traditionellen nomadischen Lebensweisen. Zur Illustration werden einzelne Urteile des EGMR und des Bundesgerichts herangezogen, und öfters werden auch Hinweise auf die Rechtslage in der Schweiz eingestreut.

Die Broschüre eignet sich sehr gut als informativer Einstieg in die Thematik. Sie hat keinen Anspruch auf eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den angeschnittenen Themen. Kontroverse Urteile des EGMR, die sich bisweilen auch gegen die Ansprüche von Angehörigen kultureller oder religiöser Minderheiten stellen (z.B. Burkaverbot in Frankreich oder Kruzifix-Urteil zu Italien), werden zwar erwähnt, doch nicht näher erläutert oder gar kritisiert.

Die Broschüre leistet eine wertvolle Aufklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus einem eher ungewohnten Blickwinkel. Nur schade, dass bei der Druckversion gespart wurde und die Schrift so klein geraten ist, dass beim Lesen die Schmerzgrenze tangiert wird .