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Bundesgericht bestätigt Schuldspruch gegen SVP-Kader wegen rassistischer Diskriminierung

25.04.2017

Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Berner Obergerichts vom 15. März 2016 gegen SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seiner Stellvertreterin Silvia Bär wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm bestätigt. Als erste Instanz hatte das Strafgericht Bern-Mittelland am 30. April 2015 die beiden zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil das sogenannte Messerstecher-Inserat mit dem Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» die Volksgruppe der Kosovaren kollektiv herabgewürdigt hat.

Das Messerstecher-Inserat

Das Inserat war 2011 von der SVP im Abstimmungskampf zur Masseneinwanderungs-Initiative veröffentlicht worden. Es zeigt schwarze Schatten, die über eine Schweizer Flagge marschieren und im Titel heisst es: «Das sind die Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung: Kosovaren schlitzen Schweizer auf!» und «Masseneinwanderung stoppen!» Das Inserat nimmt Bezug auf ein Gewaltverbrechen, das sich einige Tage vor der Schaltung des Inserates in Interlaken zugetragen hatte. Mehrere Zeitungen hatten das Inserat veröffentlicht. Zugänglich war es zudem auf der SVP-Website.

Zwei Kosovaren reichten eine Anzeige wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm (StGB Art. 261bis) ein. Die bernischen Strafverfolgungsbehörden stellten das Verfahren zunächst ein. Das Obergericht akzeptierte dies nicht. Schliesslich erhob die Staatsanwaltschaft im Dezember 2014 Anklage gegen Baltisser und Bär sowie gegen den Parteipräsidenten Toni Brunner, dessen Immunität jedoch vom Parlament nicht aufgehoben wurde, so dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.

Zum Schuldspruch der ersten Instanz im April 2015

Stimmungsmache gegen Kosovaren und für die Initiative

Der Haupttitel des Inserates mache die Kosovaren zum Feind der Schweiz, sagte der Anwalt der Privatkläger gemäss Medienberichten vor Gericht. Indem der Plural verwendet werde, obwohl nur ein Kosovare zugestochen habe, werde bewusst und gezielt verallgemeinert und eine Ethnie bewusst herabgesetzt und diffamiert. Es handle sich um Stimmungsmache gegen eine Minorität, die in rechten Kreisen seit Jahren Ablehnung erfahre. Das Inserat sei an Monstrosität kaum zu überbieten und erinnere «an finsterste Zeiten», argumentierte der Anwalt weiter.

Der Anwalt der Beschuldigten sagte in seinem Plädoyer vor dem Regionalgericht unter anderem, es handle sich bei den Kosovaren nicht, wie dies der Straftatbestand verlange, um eine Ethnie. Umschrieben werde mit dem Begriff eine Herkunft oder Nationalität. Das Inserat nehme auf einen Einzelfall Bezug und stelle nicht Kosovaren insgesamt als Kriminelle dar.

Das Berner Regionalgericht befand schliesslich, die SVP-Kader hätten mit dem Inserat in Kauf genommen, dass eine feindselige Stimmung gegen Kosovaren geschürt werde. Die Aussage im Titel des Inserats sei eine undifferenzierte und unzulässige Verallgemeinerung, mit welcher eine ganze Gruppe herabgesetzt worden sei, begründete die Richterin gemäss Medienberichten ihr Urteil.

Die SVP sieht die Meinungsäusserungsfreiheit in Gefahr

Die SVP verurteilte den Entscheid als politisch und zog den Schuldspruch der ersten Instanz weiter an das Obergericht. Schliesslich legte sie Beschwerde am Bundesgericht ein. Dieses Urteil sei ein schwerer Schlag gegen die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz.

Einschätzung des Urteils

Die NZZ zitiert in einem Online-Artikel vom 1. Mai 2015 Gerhard Fiolka, Strafrechtsprofessor an der Universität Fribourg, der sich mehrfach mit der Antirassismus-Strafnorm befasst hat. Fiolka habe das Urteil nicht überrascht: «Indem die Kosovaren pauschal als Gewaltverbrecher bezeichnet würden und gleichzeitig dazu aufgerufen werde, diese Gruppe nicht mehr im Land zu lassen, werde dieser das Recht abgesprochen in der Schweiz gleichberechtigt zu leben. Damit werde gemäss Lehre und Rechtsprechung die Menschenwürde verletzt. Allerdings ist auch Fiolka der Ansicht, dass die Publikation des Inserates einen Grenzfall darstelle.»

Urteil des Bundesgerichts

Das Bundesgericht bejahte in seinem Urteileine Verletzung der Antirassismus-Strafnorm von Art.261bis Strafgesetzbuch. Diese hält fest, dass sich der rassistischen Diskrimierung schuldig macht, wer öffentlich zu Hass oder Diskriminierung gegen eine Person oder Gruppe von Personen wegen rassistischen Zuschreibungen, Ethnie oder Religion aufruft oder wer diese deshalb öffentlich in einer gegen die Menschenwürde verstossender Weise herabsetzt oder diskriminiert. Das Plakat der SVP vermittle dem Durchschnittsleser/-innen den Eindruck, dass Kosovaren gewalttätiger und krimineller sind als Menschen anderer Herkunft. Den Einwand der Beschwerdeführer, dass Kosovaren keine «Rasse»*, Ethnie oder Religion darstellen, erachtet das Bundesgericht für unzutreffend. Der Begriff der Ethnie beinhalte auch eine Vielzahl von Ethnien, die unter einem Sammelbegriff zusammengefasst werden. Die Bezeichnung der «Kosovaren » umfasse demnach die verschiedenen im Kosovo lebenden Ethnien.

Mit dem Plakat würden diese als minderwertig dargestellt und der Gedanke unterstützt, dass sie in der Schweiz unerwünscht seien. Die Schaffung eines feindseligen Klimas durch die SVP Plakate erfülle die Tatbestandsvariante der «Herabsetzung oder Diskriminierung», wie auch diejenige des «Aufrufs zu Hass oder Diskriminierung». Schliesslich weist das Bundesgericht drauf hin, dass sich die Verurteilten als Fachleute auf dem Gebiet der Kommunikation der Wirkung der Plakate durchaus bewusst gewesen sind.

Kommentar Humanrights.ch

Zum ersten Mal haben Gerichte die SVP für eines ihrer Politinserate verurteilt und die Parteispitze zur Verantwortung gezogen. Die Partei ist für ihre Plakate, die sich oft an der Grenze des Legalen bewegten, seit Jahren bekannt. Es gehört zum Markenzeichen der SVP, mit einer Werbesprache aufzutreten, die stark vereinfacht und pauschalisiert. Die SVP nimmt dabei in Kauf, dass auf Kosten von Minderheiten Stimmung für ein eigenes Anliegen gemacht wird. Dieses Politmarketing war bisher erfolgreich. Nun haben die Schweizer Gerichte eine Grenze gezogen.

Der SVP stünde nun die Möglichkeit offen, das Urteil weiter zu ziehen. Denn da alle Schweizer Instanzen das Urteil stützen, steht ihnen – EMRK sei Dank – der Weg offen, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzufechten. Die Verurteilten haben aber bereits signalisiert, dass sie – was angesichts ihrer Initiative «Selbstbestimmungsinitiative», die sich gegen «fremde» Richter wendet, nicht weiter verwundern kann - das Urteil der Schweizer Richter akzeptieren und auf eine Beschwerde beim EGMR wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit verzichten werden.

Dokumentation

*Menschenrassen existieren nicht. Das Konzept von angeblichen, naturgegebenen Menschenrassen wurde sozial konstruiert und ist Kern der rassistischen Ideologie und wissenschaftlich unhaltbar. Der Begriff «Rasse» wird in Anführungszeichen geschrieben, um die soziale Konstruktion des Begriffs hervorzuheben und eine Analyse struktureller Ungleichheit und Diskriminierung zu ermöglichen.