30.09.2005
Völkerrechtliche Standards verpflichten die Staaten, für den Schutz Einzelner gegen die Verletzung der Menschenrechte Verantwortung zu übernehmen. Dieses Prinzip wird mit dem englischen Begriff Due Diligence (zu deutsch: Sorgfaltspflicht) umschrieben. Die Bedeutung der staatlichen Verantwortung spezifisch im Bereich der Menschenrechte für die Frauen ist vom 21. - 23. September 2005 das Thema einer internationalen Fachtagung in Bern.
In jüngster Zeit häufen sich konkrete Fälle, in denen Staaten wegen mangelnder Wahrnehmung ihrer Schutzpflicht gegenüber Frauen verurteilt wurden. Ein Beispiel dafür ist der Fall der minderjährigen illegalen Migrantin Siliadin in Frankreich, die als unbezahlte Haushaltsangestellte während Jahren schamlos ausgenutzt wurde. Ihre «Arbeitgeber» wurden von französischen Gerichten zuerst wegen Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses verurteilt, in zweiter Instanz aber von allen Vorwürfen freigesprochen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah dies anders und stellte fest, Frankreich habe Siliadin keinen hinreichenden Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit geboten.
Das völkerrechtliche Due-Diligence-Prinzip zeigt also im Einzelfall durchaus Wirkung. Dennoch stellen sich, gerade wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, viele juristische und praktische Fragen. Die Problemstellungen sollen nun an einer Fachtagung in Bern unter Mitwirkung von Expert/innen aus zwölf verschiedenen Ländern diskutiert werden.
- Medienmitteilung der Organisatorinnen (pdf, 1 S.)
- Gewalt gegen Frauen verhindern
Erläuterung zum Konzept «Due Diligence» (pdf, 2 S.) - Frauenrechte auf dem Prüfstand in Bern
Swissinfo vom 22. Sept. 2005 - Forderung nach Garantie für Frauenrechte
NZZ online vom 21. Sept. 2005 (pdf, 2 S.)