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Die Schweiz ratifiziert die Istanbul-Konvention

07.06.2017

In der Sondersession vom Mai 2017 hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat die Ratifizierung der Europarts-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, die sogenannte Istanbul-Konvention, genehmigt.

Schweiz erfüllt die gesetzlichen Vorgaben der Konvention, trotzdem bleibt einiges zu tun

Sowohl von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als auch von den Kommissionen wurde betont, dass die Schweiz die Vorgaben der Konvention erfülle und keine Gesetzesänderungen notwendig seien. Gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass es noch viel zu tun gebe. Es liege im Interesse der Schweiz, dass das Thema «Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt» möglichst umfassend und effektiv angegangen werden könne, betonte Sommaruga.

Ergänzende Gesetzgebungsarbeiten wurden durch das Anbringen von vier Vorbehalten zu drei Artikeln der Konvention vermieden. Die Vorbehalte, die v.a. technischer Natur sind, gaben im Rat nicht zu reden. Einzig der Vorbehalt, den Artikel 59 betreffend den Aufenthaltsstatus von Gewaltopfern «teilweise nicht anzuwenden», wurde von den Grünen kurz thematisiert. Dieser Vorbehalt sei unbefriedigend. Im Gegensatz zu den Forderungen der Istanbul-Konvention haben Ehegatten und Konkubinatspartner und -partnerinnen von Jahres- und Kurzaufenthaltern sowie von vorläufig aufgenommenen Personen, die Opfer von Gewalt in der Beziehung sind, bei Auflösung der Beziehung in der Schweiz keinen Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Die Grünen haben angekündigt, entsprechende Vorstösse dazu einzureichen.

Schliesslich stellte sich einzig die Ratsrechte gegen die Genehmigung und die Istanbul-Konvention wurde mit 120 zu 52 Stimmen vom Nationalrat genehmigt; der Ständerat stimmte der Genehmigung bereits in der Frühlingssession 2017 mit 32 zu 12 Stimmen zu.

NGO begrüssen die Ratifizierung

Verschiedene NGO haben ihrer Freude Ausdruck gegeben, dass nun auch die Schweiz diesen Schritt beschlossen hat, nachdem bereits 23 Länder des Europarates die Konvention ratifiziert hatten. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention werde die Gewaltprävention und der Schutz von Betroffenen umfassend und effektiv gestärkt, schreibt der Christliche Friedensdienst CFD in seiner Pressemitteilung. Es bestehe ein dringender Handlungsbedarf, denn noch immer sterbe alle drei Wochen in der Schweiz eine Frau an häuslicher Gewalt.

Für Terre des femmes verpflichtet sich die Schweiz mit der Ratifizierung zu europäischen Standards in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Kindern und Männern, die mit umfassenden, konkreten Massnahmen gegen Gewalt einhergehen müssen. Sie weisen darauf hin, dass Prävention und Schutz für alle Gefährdeten und Betroffenen nun vorgesehen werden müsse – unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Aufenthaltsstatus oder anderen sozialen Merkmalen. Damit können endlich auch gewaltbetroffene Frauenflüchtlinge ein Recht auf Unterstützung und Schutz beanspruchen.

Transgender Network Switzerland hofft, dass die Konvention ihre Wirkung tatsächlich entfalten kann und Transmenschen weniger Gewalt ausgesetzt werden sowie als Opfer adäquate Unterstützung und Rechtsschutz erhalten.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Istanbul-Konvention

(Artikel vom 30.11.2015)

Am 7. Okt. 2015 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zur Ratifizierung der Europaratskonvention zur Verhütung häuslicher Gewalt (sogen. Instanbul-Konvention) eröffnet, gleichzeitig mit der Vernehmlassung zu verschiedenen Änderungen im Straf- und Zivilrecht, welche bezwecken, Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser zu schützen.

Hintergrund

Der Bundesrat hatte am 11. September 2013 die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterzeichnet. Diese ist das erste europaweite Abkommen zum Schutz von Frauen gegen jegliche Form von Gewalt, inklusive der häuslichen Gewalt. Es erklärt verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen für strafbar, namentlich physische, psychische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat und die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Neben besserem Rechtschutz sieht die Konvention Massnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe vor. Erfasst werden Formen von Gewalt, von welchen Frauen unverhältnismässig stark betroffen sind. Die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu ermuntert, die Konvention auf alle Opfer von häuslicher Gewalt anzuwenden, also auch auf Männer und Kinder (Art. 2).

  • Rasche Umsetzung der Istanbul-Konvention gefordert
    Medienmitteilung, Terre des Femmes, 22. November 2013 (online nicht mehr verfügbar)

Zusätzliche Massnahmen?

Das schweizerische Recht verfüge auf Bundesebene bereits heute weitgehend über die notwendigen Instrumente zur Umsetzung der Konvention, schrieb der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 3. Juli 2013. Zu erwähnen sind dabei die neuen Straftatbestände der Zwangsheirat und der Verstümmelung weiblicher Genitalien im Strafgesetzbuch. Im Bereich des Stalkings gehe die Schweiz mit den Regelungen im Zivil- und Strafrecht sogar über die Anforderungen der Konvention hinaus. In einzelnen Bereichen will der Bundesrat noch vertieft prüfen, ob ein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.

Die sehr detaillierte Konvention schreibt eine Vielzahl von Massnahmen vor, die in der Schweiz noch kaum flächendeckend umgesetzt sind. Dies gilt, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, zum Beispiel für die Forderung nach genügenden und einfach zu erreichenden Zufluchtsorten (Frauenhäuser etc.), der Einrichtung von telefonischen Helplines oder Massnahmen zur Unterstützung von Kindern, die Zeugen von häuslicher Gewalt geworden sind.

Dokumentation