08.12.2014
Anlässlich des 30. Jahrestag der UN-Antifolterkonvention und dem Tag der Menschenrechte vom 10. Dezember lanciert die Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT) eine Petition an den Bundesrat für die Einführung eines Foltertatbestands im Strafgesetzbuch (StGB). ACAT verlangt, dass die Schweiz in ihrem Strafrecht sämtliche Folterhandlungen als Straftaten definiert und mit angemessenen Strafen sanktioniert, wie dies die UNO-Konvention gegen die Folter (CAT) vorsieht. Die Petition nimmt damit eine frühere Forderung der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter NKVF auf.
Schweiz kommt ihren Verpflichtungen nicht nach
Das Schweizer Strafgesetzbuch stellt ausschliesslich Folterhandlungen unter Strafe, die im Kontext eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder einer schweren Verletzung der Genfer Konventionen, d.h. vorwiegend in Kriegssituationen vorkommen. Bis heute haben es die Schweizer Behörden abgelehnt, den Tatbestand der Folter auf andere Kontexte auszuweiten. Dies widerspricht Art. 4 CAT, welcher die Vertragsstaaten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, «dass nach seinem Strafrecht alle Folterhandlungen als Straftaten gelten» und mit angemessenen Strafen bedroht werden. Verschiedene nationale und internationale Institutionen, darunter der UN-Menschenrechtsrat und der UN-Ausschuss gegen Folter, haben der Schweiz mehrfach nahegelegt, ihr Strafgesetz entsprechend zu ergänzen.
Lücken im Strafgesetzbuch
Die bestehende Gesetzeslücke führt dazu, dass wichtige Bereiche durch die bestehenden Normen im StGB nicht abgedeckt sind: Wird eine Person in Polizeigewahrsam, in einer psychiatrischen Klinik oder im Strafvollzug gefoltert oder sonst schwer misshandelt, kann der Täter, die Täterin nicht für ein spezifisches Folterdelikt bestraft werden, sondern nur mittels des bestehenden Deliktkatalogs im StGB (wie etwa dem Verbot der Tötung, der Körperverletzung oder der Drohung.) Folter beschränkt sich aber nicht auf Handlungen, die physische Schmerzen oder Verletzungen verursachen, sondern umfasst auch Handlungen, die seelische Leiden bewirken. Ebenfalls nicht erfasst durch das StGB ist die spezifische Absicht des Foltertatbestandes. Genau diese kann aber für Folteropfer besonders traumatisierend sein (z.B. die Absicht, eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, oder eine Person einzuschüchtern oder zu nötigen). Ausserdem müssen nicht zuletzt die «grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungs- und Strafformen» als Teil des Folterverbots strafrechlich definiert werden.
Petition an den Schweizer Bundesrat
Aus diesen Gründen fordert ACAT anlässlich des dreissigjährigen Jubiläums des «Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe» die Schweiz auf, die Konvention vollumfänglich umzusetzen und ihre Bestimmungen in nationales Recht überzuführen. «Nur so kann sie glaubwürdig auf die Weiterentwicklung solcher internationaler Vertragswerke hinwirken und andere Vertragsstaaten an deren Verpflichtungen erinnern.» Zudem wirke sich unser Strafrecht auch auf im Ausland begangene Folterhandlungen aus: «Nur wenn der Foltertatbestand im Schweizer Strafgesetz klar geregelt ist, kann die Schweiz einen Beitrag zur Beendigung der Straffreiheit für im Ausland begangene Folterhandlungen leisten, indem sie der Folter verdächtigte Personen, die in ihrem Hoheitsgebiet aufgefunden werden, ausliefert oder im Falle einer Nichtauslieferung deren strafrechtliche Verfolgung übernimmt, wie dies Artikel 7 der UN-Antifolterkonvention verlangt».
Im gleichen Zuge lanciert ACAT auch eine Petition an Togo, ebenfalls mit der Forderung, den Foltertatbestand ins nationale Recht zu übernehmen. Togo hatte die UNO-Konvention gegen die Folter im Jahre 1987 - ein Jahr später als die Schweiz - unterzeichnet.
- 30 Jahre UN-Antifolterkonvention (online nicht mehr verfügbar)
Kampagne von ACAT zum 10. Dezember 2014 - Zum 30. Jahrestag der UN-Antifolterkonvention zwei Petitionen für die Übernahme des Folterverbots ins nationale Strafrecht
Petitionen an die Schweiz und Togo (pdf, 4 S.) (online nicht mehr verfügbar) - Nationale Kommission zur Verhütung von Folter fordert Straftatbestand gegen Folter
Humanrights.ch vom 16.05.2012