16.06.2017
Frauen und Menschenrechte
Frauen waren generell vom Schutzbereich der Menschenrechte ausgeschlossen, da sich diese ausschliesslich auf Menschen männlichen Geschlechts bezogen. Als 1789 die Allgemeine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verabschiedet wurde, war die Daseinsberechtigung der Frauen primär auf die Sphäre des Privaten und Häuslichen beschränkt: es gab also keinen Grund, ihnen Bürgerrechte zu gewähren. Seitdem wurde diese Position immer wieder kritisiert - das Ideal der formalen Gleichberechtigung setzte sich nach und nach durch, bis es schliesslich Realität wurde. Die nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte gelten heute für Frauen und Männer gleichermassen.
Die Auswirkungen des klassisch-liberalen Menschenrechtskonzepts, das darauf beruht, dass Menschen vor staatlicher Willkür geschützt werden müssen, dauern bis heute an. Die in internationalen Konventionen und nationalen Gesetzen verankerten Rechte, die auf dieser Konzeption beruhen, basieren auf stereotypen männlichen Realitäten, die die Freiheit der Frauen einschränken. Diese Rubrik bietet einen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen im nationalen und internationalen Recht.