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Gleichstellung der Frau - Dossier

Geschichte der Frauenrechte - Übersicht

16.06.2017

Frauen und Menschenrechte

Zu Beginn der Entwicklung menschenrechtlicher Regelungen waren Frauen aus dem Schutzbereich dieser Rechte generell ausgeschlossen. ‚Mensch‘ war gleichzusetzen mit ‚Mann‘, Frauen fielen nicht unter diesen Begriff sondern verkörperten das fundamental Andere. Frauen wurden zur Zeit der Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen von 1789 ausschliesslich der privaten Sphäre zugeordnet und es gab entsprechend keinen Grund, ihnen staatsbürgerliche Rechte zuzuerkennen. Seither wird dieser Umstand kritisiert, was allmählich dazu führte, dass die formale Gleichstellung im Recht zumindest als anzustrebendes Ideal anerkannt und schliesslich auch grösstenteils verwirklicht wurde. Die nach dem zweiten Weltkrieg beschlossenen Menschenrechtsübereinkommen gelten heute unbestritten für Männer wie Frauen.

Die Problematik des klassisch liberalen Menschenrechtsverständnisses, welches das Individuum vor staatlichen Eingriffen schützen möchte, wirkt jedoch weiter. Die auf der Grundlage dieses Verständnisses konstruierten Abwehrrechte der internationalen Menschenrechtsverträge und der nationalen Grundrechtskataloge orientieren sich an stereotyp männlichen Lebensrealitäten und vermögen so den Anspruch auf Freiheit für Frauen nur sehr beschränkt zu gewährleisten. Diese Rubrik gewährt einen Überblick über die Entwicklungen der Gleichstellungsbestrebungen im Recht auf internationaler und nationaler Ebene.