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Schattenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention (CEDAW) veröffentlicht

29.04.2008

 

Nichtregierungsorganisationen haben am 26. April 2008 in Bern den Schattenbericht zum dritten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) der Öffentlichkeit vorgestellt. Er enthält Beiträge von mehr als zwanzig Schweizer NGOs, zusammengestellt und redigiert von der NGO-Koordination post Beijing Schweiz und der Schweizer Sektion von Amnesty International (AI). Der Bundesrat hatte den dritten Bericht zur Umsetzung der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW) am 2. April 2008 verabschiedet. 

«Trotz verschiedener Massnahmen und Anstrengungen auf dem Gebiet der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist diese in der Schweiz noch lange nicht erreicht», schreibt die NGO-Koordination post Beijing Schweiz in einer Zusammenfassung des Schattenberichts. Die Diskriminierung von Frauen erstrecke sich über verschiedene Gebiete des Alltagslebens bis hin zu struktureller und gesetzlicher Diskriminierung. Daher sei die Thematisierung der Gleichberechtigung, wie auch die Sensibilisierung der Behörden, zuständigen Instanzen und der breiten Bevölkerung von zentraler Bedeutung.

Der nun veröffentlichte Schattenbericht soll dem CEDAW-Ausschuss helfen, heikle Punkte zu erkennen, der Schweizer Regierungsvertretung kritische Fragen zu stellen und Empfehlungen an die Schweiz zu formulieren. Jeder Staat, der die UNO-Frauenkonvention CEDAW ratifiziert hat, muss mindestens alle vier Jahre einen Bericht über die getroffenen Massnahmen und Fortschritte vorlegen (Art. 18 CEDAW). Letztmals hatte die Schweiz im Januar 2003 dem CEDAW-Ausschuss entsprechend Bericht erstattet und gemeinsam den 1. und 2. Bericht vorgelegt.


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