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Kinderarmut in der Schweiz: Die Verantwortung des Bundes

26.01.2016

Rund 250‘000 Eltern und Kinder leben in der Schweiz in Armut. In diesen Familien fehlt es an gesunden Mahlzeiten, der Jahreszeit entsprechenden Kleidung und es herrschen prekäre Wohnverhältnisse. Besonders problematisch ist, dass Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien wenig Aussicht haben, der Armut zu entkommen. Dies verträgt sich schlecht mit dem in Artikel 6 der Kinderrechtskonvention formulierten Recht eines jeden Kindes, sich seinen Fähigkeiten entsprechend entwickeln zu können. Die Schweiz wäre durch die Kinderrechtskonvention grundsätzlich verpflichtet, so weit wie möglich alle erforderlichen Hilfsmittel für armutsbetroffene Minderjährige bereitzustellen.

Die Eidgenössischen Räte haben dank zweier Vorstösse im Nationalrat bald die Möglichkeit, auf dieses Ziel hinzuwirken.

Politischer Druck für nationale Massnahmen

Caritas Schweiz attestierte 2015 dem Bund und einigen Kantonen, dass sie sich in den letzten fünf Jahren vermehrt gegen die Armut von Familien engagiert haben. Doch nur eine Minderheit der Kantone nimmt das Problem ernst genug, wie Caritas schreibt. Der Bund seinerseits verweist in der Armutspolitik immer wieder auf die Zuständigkeit der Kantone. Nun fordert SP-Nationalrätin Yvonne Feri, dass der Bund selber Massnahmen ergreift, um die Situation von armutsbetroffenen Kindern schweizweit zu verbessern.

Mit einer Motion will Feri erreichen, dass der Bund bedarfsabhängige Kinderzulagen einführt. Diese Zulage soll schlechter gestellte Familien gezielt unterstützen. Feri nimmt damit eine Idee auf, die der Bund selber in seinem 2015 veröffentlichten Bericht «Familienpolitik – Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes» aufgeworfen hatte.

Langzeitauswirkung auf Kinder

Mit ihrem zweiten Vorstoss macht sich Feri für eine Studie zu den Langzeitauswirkungen von Sozialhilfe auf Kinder stark. Diese soll klären, warum Kinder aus armutsbetroffenen Familien in eine generationsübergreifende Armutsspirale geraten. Nationale und internationale Studien haben gezeigt, dass viele Kinder aus solchen Familie im Erwachsenenalter oft selber armutsgefährdet und im späteren Leben ebenfalls auf Sozialhilfe angewiesen sind. Den Zusammenhang zwischen Armut und  beschränkten Perspektiven bezüglich Ausbildungsmöglichkeiten bestätigt übrigens auch das Nationale Programm gegen Armut des Bundes. Die Kosten für Fachhochschulstudiengänge und für Weiterbildungen sind hoch; Mitgliedern von armutsbetroffenen Familien bleibt der Zugang oft verwehrt.

Bundesrat lehnt beide Vorstösse ab

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 entschieden, dass er den Räten die Vorstösse von Yvonne Feri zur Ablehnung empfiehlt. Die Ablehnung der Motion für bedarfsabhängige Kinderzulagen begründet er wie folgt: Man sei zum Schluss gekommen, dass die Massnahme mit Kosten in der Grössenordnung von 300 bis 600 Millionen Franken zu teuer sei …

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