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Welche Menschenrechtsverträge hat die Schweiz Ende 2016 ratifiziert?

03.01.2017

 

Im Dezember 2016 hat die Schweiz zwei weitere Schritte hin zur vollständigen Anerkennung der Kern-Menschenrechtsübereinkommen der UNO gemacht. Mit Datum vom 2. Dezember 2016 hat sie das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen von 2006 ratifiziert. Von den 9 Kern-Menschenrechtsübereinkommen der UNO hat sie damit ausser der Wanderarbeitnehmerkonvention von 1990 alle anerkannt.

In der Wintersession 2016 hat das eidgenössische Parlament sodann das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention von 2011 genehmigt. Dieses sieht ein Individualverfahren vor, welches es erlaubt, sich im Falle der Verletzung einzelner Rechte der Konvention sowie der beiden Zusatzprotokolle von 2000 mit einer Klage an den Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) zu wenden.

Der Kernbestand der Menschenrechtsübereinkommen der UNO setzt sich aus 18 Rechtsakten zusammen (9 Kern-Menschenrechtsübereinkommen und 9 dazugehörende Fakultativprotokolle). Von diesen Übereinkommen wird die Schweiz, sobald sie die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention vorgenommen hat, 13 ratifiziert haben.

Überblick über den Stand der Ratifizierung der Menschenrechtsverträge durch die Schweiz

Einen aktualisierten Überblick über die wichtigsten Menschenrechtsverträge auf Uno- und Europaratsebene und den Stand deren Ratifizierung durch die Schweiz findet sich unter folgenden Links: