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Bericht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz an den UN-Ausschuss für Kinderrechte

25.06.2009

 

Die Chancengleichheit von Kindern liegt in der Schweiz im Argen. Grosse Unterschiede gibt es gemäss dem Schattenbericht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz etwa bei den Ausbildungschancen oder beim Schutz besonders verletzlicher Kinder wie Asylsuchende, Kinder aus armen Verhältnissen oder Kinder mit Behinderungen. Der Bericht zeigt, dass die Chancen eines Kindes zu stark von zufälligen Faktoren, wie etwa dem Wohnkanton, abhängen. Schuld daran sind insbesondere strukturelle Lücken in der Koordination des Bundes. Die Situation für Kinder in der Schweiz könnte sich verbessern, wenn der Bund einen klaren politischen Auftrag erhält und gemeinsam mit den Kantonen eine übergeordnete Strategie zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention erarbeitet. Dies zumindest sind zwei der Forderungen des Netzwerks Kinderrechte Schweiz.

Behörden ignorieren das Wohl des Kindes

Die strukturellen Lücken seien massgebend für die Defizite im Bereich Kinderrechte, schreibt das Netzwerk in der Zusammenfassung des Berichts. Und weiter: «Diese Defizite führen mitunter dazu, dass das Kind als Träger eigener Rechte und (Rechts-) Subjekt zu wenig geachtet und – im Sinn von Beteiligung – sein Einbezug in wichtige Entscheidungen viel zu selten erfolgt. Das übergeordnete Wohl des Kindes, einer der wichtigsten Grundsätze der Kinderrechtskonvention überhaupt, wird von den Behörden in verwaltungsinternen Abläufen sehr häufig nicht berücksichtigt und findet keine systematische und ausdrückliche Aufnahme in gesetzliche Vorlagen. Letztere werden auch nicht auf die Vereinbarkeit mit der Kinderrechtskonvention hin geprüft und fliessen demnach ungenügend in die Gesetzgebung ein. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass der Bund die Bekanntmachung der Kinderrechte nicht systematisch fördert und deswegen die Kenntnisse noch sehr lückenhaft sind. Andererseits fehlt es gänzlich an gezielten Schulungsprogrammen über die Rechte des Kindes für spezifische Berufsgruppen wie Richter, Rechtsanwälte, Vollzugspersonal etc.»

Keine Empfehlung der UNO umgesetzt

Das Netzwerk von 54 Nichtregierungsorganisationen, zu deren äusseren Kreis auch Humanrights.ch/MERS zählt, hat seinen ergänzenden Bericht an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes am 22. Juni 2009 in Bern veröffentlicht. Ein Bericht des Bundes wäre seit 2007 fällig und ist nun vom Eidg. Department für auswärtige Angelenheiten für Ende 2009 in Aussicht gestellt. Es handelt sich bei diesem Berichtsverfahren um den zweiten Berichtszyklus. Bemerkenswert ist, dass der Bund keine der zentralen Empfehlungen des UNO-Ausschusses aus dem ersten Berichtszyklus fristgerecht umgesetzt hat.

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