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Die Schweiz gibt sich Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen

10.12.2013

Mit der Präsentation der neuen Leitlinien für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen begeht das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) den internationalen Tag der Menschenrechte vom 10. Dez. 2013. Vertreter/innen des Aussendepartements stellten in Zürich diese Leitlinien vor und bekräftigten den Willen der Schweiz, sich in Zukunft noch stärker und effektiver für Menschenrechtsverteidiger/innen einzusetzen.

«Als Akteure, die sich für den vollumfänglichen Schutz sowie die tatsächliche Einhaltung der Rechte und Freiheiten jedes Einzelnen oder ganzer Gruppen einsetzen, werden Menschenrechtsverteidiger/innen nicht selten in ihrer Arbeit behindert und eingeschüchtert, sind Opfer von Repressionen und werden im Extremfall gar an Leib und Leben bedroht. Der Schutz all jener Personen ist vor diesem Hintergrund von essentieller Bedeutung», schreibt Bundesrat Didier Burkhalter in der Einleitung zu den Leitlinien. Das EDA setze sich seit Jahren aktiv für den Schutz dieser Menschen ein, etwa indem es bei Staaten interveniere, wenn deren Behörden Menschenrechtsverteidiger/innen in ihrer Arbeit behindern oder bedrohen.

Um die bestehende Schweizer Praxis für die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsverteidigern/-innen zu vereinheitlichen, hat das EDA nun die «Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen» erarbeitet. Sie sollen den Schweizer Auslandvertretungen sowie anderen Institutionen und Organisationen als konkretes Instrumentarium und Werkzeug zum besseren Schutz dieser Menschen dienen. Die Mitarbeitenden werden derart auf die Problematik der Menschenrechtsverteidiger/innen aufmerksam gemacht. Die Leitlinien tragen dazu bei, dass das Schweizer Aussendepartement und insbesondere die Botschaften beim Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen einen einheitlichen Ansatz verfolgen.

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