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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen des Europarats

17.02.2015

2008 nahm der Ministerrat eine Erklärung für einen verbesserten Schutz von Menschenrechtsverteidigern an. Damit wurde der Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen zu einem der Kernanliegen des Mandats des Europarats-Kommissars für Menschenrechte gemacht.

Die Erklärung wurde im Anschluss an ein Kolloquium im Jahr 2006 zum Thema «Schutz und Unterstützung für Verteidiger der Menschenrechte in Europa» ausgearbeitet.  Das Ziel des Treffens bestand darin, Massnahmen zu einem verbesserten Schutz zu finden.

Die Erklärung

Die Erklärung drückt den Willen der Europarat-Mitgliedsstaaten aus, sich für Menschenrechtsverteidiger/innen einzusetzen und ruft alle Europarats-Institution dazu auf, den Anliegen von den Verteidiger/innen speziell Beachtung zu schenken.

Der vierte Artikel der Erklärung befasst sich mit dem Mandat des Menschenrechtskommissars und hält fest, dass dieses u.a. die folgenden Aufgaben umfasst: Der Kommissar soll sich auch künftig während seinen Länderbesuchen mit Menschenrechtsverteidiger/innen treffen und öffentlich über ihre Lage berichten. Er soll bei staatlichen Behörden zum Schutz von MRV intervenieren, wenn es ihm angebracht erscheint. Ferner müsse eine enge Zusammenarbeit mit zwischenstaatlichen Organisationen, im Speziellen mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europäischen Union (EU) und der Vereinten Nationen (UNO) im Zentrum der Arbeit stehen.

Dokumentation