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Fahad und das Dublin Abkommen

09.04.2009

Das Bundesamt für Migration (BFM) hat am 7. April 2009 eine positive Bilanz zur Umsetzung des Dublin-II-Abkommens in der Schweiz gezogen - dies nur fünf Tage nach der umstrittenen Rückschaffung von Fahad K. nach Schweden. Diese hatte in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erlangt und aufgedeckt, wie unbefriedigend die Regelung in Einzelfällen sein kann. Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) reagierten auf die Bilanz des BFM mit einer eigenen Medienmitteilung. Diese zeigt, dass der Befund nach einem Jahr Dublin je nach Position sehr unterschiedlich ausfällt.

AI und SFH: Rückschiebungen problematisch

Das Dublin Verfahren regelt die Zuständigkeiten für Asylsuchende in der EU und in angrenzenden Staaten. Das Abkommen besagt, dass eine Person, die um Asyl ersucht, unter der Verantwortung desjenigen Staates steht, in welchem die Person ihr erstes Asylgesuch gestellt hat. Seit Dezember 2008 konnte die Schweiz laut Medienmitteilung des BFM dank dieser Regelung 140 Personen in andere Staaten zurückschieben, bei weiteren 424 Personen ist die Überweisung geplant. Dies ist für das BFM eine sehr positive Bilanz, konnten doch bisher mehr Personen in andere Staaten überstellt werden, als die Schweiz aufnehmen musste. «Die ersten Erfahrungen mit dem Assoziierungsabkommen sind positiv» heisst es in der Medienmitteilung ausserdem, vor allem die Zusammenarbeit mit den anderen Staaten funktioniert laut BFM gut. 

AI und die SFH halten dem in ihrer Medienmitteilung entgegen: «So lange es innerhalb der verschiedenen Vertragsstaaten unterschiedliche Verfahrensstandards und Anerkennungspraktiken gibt, steht bei Rückschiebungen weiterhin die Sicherheit von Asylsuchenden auf dem Spiel.» Wohl auf die Rechtfertigungen des BFM's für die Ausschaffung Fahad's anspielend, meinen AI und SFH ausserdem, das Argument, dass sich andere Dublin Staaten an die Genfer Flüchtlingskonvention sowie an die Europäische Menschenrechtskonvention halten müssten, als Rechtfertigung reiche nicht aus. AI und die SFH fordern das BFM deshalb dringlich auf, die Asylverfahren der zurückgeschaffenen Personen mit zu verfolgen und allenfalls die Sicherheit von bedrohten Personen zu garantieren.

Der Fall Fahad K.

Fahad K. floh 2007 als ehemaliger Übersetzer für das US-Militär unter Morddrohungen aus dem Irak über Griechenland nach Schweden, wo er Asyl beantragt.  Die schwedische Einwanderungsbehörde jedoch lehnte seinen Antrag ab, worauf sich Fahad in die Schweiz begibt, um hier erneut nach Asyl zu ersuchen. Das Dublin Abkommen war zu dieser Zeit aber in der Schweiz schon in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für den Fall Fahad blieb somit bei Schweden, jenem Land, in welchem er zum ersten Mal einen Asylantrag gestellt hatte. Doch während seines Aufenthalts in einem waadtländischen Empfangszentrum wird Fahad K. zum Protagonisten des Dokumentarfilmes «La Forteresse» von Fernand Melgar;  sein Fall wird zu einer öffentlichen Angelegenheit.

Breite Proteste

In den letzten Tagen seines Aufenthaltes in der Schweiz trafen mehr als 3'500 Protestbotschaften gegen die drohende Abschiebung bei Bundesrätin Eveline Widmer-Schlupf ein, aus allen Sprachregionen der Schweiz und auch von ausserhalb unserer Landesgrenzen. Neben NGO's wie AI hat sich auch der waadtländische Grosse Rat eingeschaltet und am 24. März seine Besorgnis über die Handhabung des Falles Fahad ausgesprochen.

Der Aufruhr hat einen guten Grund: Die Rückschaffung nach Schweden hat voraussichtlich die Rückschaffung in den Irak zur Folge. Als ehemaliger Übersetzer für das US- Militär gilt Fahad in extremistischen Kreisen als Verräter. Bis heute wurden schon etwa 300 ehemalige irakische Übersetzer ermordet. Fahad würde also im Irak in eine akute Lebensgefahr geraten.

BFM beharrte auf dem Dublin Abkommen

Doch das BFM liess sich vom öffentlichen Druck nicht beirren und beharrte auf dem Dublin Abkommen - und dies, obwohl die Schweiz zur Zeit aufgrund der aktuellen Sicherheitssituation keine Flüchtlinge in den Süd- oder Zentralirak zurückschickt.

Das BFM verteidigt seinen Entscheid damit, dass Schweden die Genfer Flüchtlingskonventionen und die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet habe und diese auch respektiere. Ausserdem könne ein allfällig erneuter negativer Entscheid Schwedens durch Fahad mittels einer Beschwerde angefochten werden.

Ein Eingreifen der Schweiz, welches durch die Dublin-II-Abkommen in speziellen Fällen möglich ist, schien nach Einschätzungen des BFM also nicht nötig zu sein. Schon Ende März 2009 wurde vom BFM ein Einreiseverbot gegen Fahad erlassen, unter anderem um eine direkte Wiedereinreise nach der Ausschaffung zu verhindern. AI fordert trotzdem, dass die Schweiz den Fall Fahad weiterverfolgt. Denn das Schweizer Asylrecht verbietet eine indirekte Rückschiebung und verpflichtet somit die Schweiz, trotz Dublin Abkommen, Verantwortung für das weitere Schicksal von Fahad zu übernehmen. «Falls Schweden ihn in den Irak zurückschicken sollte, wäre zum Schutz seines Lebens auch eine Rückführung in die Schweiz zu prüfen», meinte AI in der Medienmitteilung vom 7. April 2009. 

Gesprächsangebot und Isolationshaft

Vor seiner vorerst endgültigen Rückschaffung am 2. April 2009 waren zwei Ausschaffungstermine für Fahad vershoben worden. Das erste Mal untersagte das Bundesgericht in letzter Minute mit einer provisorischen Verfügung die Abschiebung. Die zweite Abschiebung hätte am 26. März passieren sollen. Die Bundesrätin Widmer-Schlumpf hatte jedoch die Notbremse gezogen, weil sie den Anwälten Fahad’s ein Gespräch versprochen hatte, welches noch vor dem Abflug Fahad’s stattfinden sollte. Daraufhin wurde Fahad am Flughafen Zürich in Isolationshaft genommen und - ungeachtet heftiger Proteste von Amnesty International - bis zu seiner Rückschaffung nach Schweden nicht mehr freigelassen.

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