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Die Not der Ausschaffungshäftlinge in Basel

20.11.2007

Das Solidaritätsnetz Basel berichtete einmal mehr über starke zusätzliche Einschränkungen der Rechte von Ausschaffungshäftlingen im Basler Gefängnis Bässlergut, nachdem anfangs November im Bässlergut erneut Feuer in einer Zelle ausgebrochen war. Danach galt während einer Woche pauschal für alle Ausschaffungshäftlinge ein Besuchsverbot, bzw. die Regelung, dass nur Personen mit einer Vollmacht der Häftlinge diese auch besuchen durften. Ausserdem waren die Häftlinge in dieser Periode während 24 Stunden am Tag in ihren Zellen. Sie konnten weder in den Gemeinschaftsraum noch zum Spaziergang.

Nach einer Woche, ab dem 13. November 2007, durften die Häftlinge wieder besucht werden. Allerdings wurde die Besuchseit auf 1 Stunde täglich halbiert. Die Häftlinge haben seither wieder Spaziergang, Beschäftigung und Zugang zu den Gemeinschaftsräumen. Aber sie dürfen in ihren Zellen keine Bücher, Gebetsteppiche oder Kleider zum Wechseln haben (dies könnte ja brennen). CD-Players sollen auch nicht erlaubt sein.

Bereits Anfang September 2007 hatte es im Basler Ausschaffungsgefängnis in fünf Zellen gleichzeitig Feuer gebrannt. Verletzt wurde dabei niemand. Die Polizei ermittelte daraufhin gegen 18 Häftlinge wegen Brandstiftung. Diese bestritten die Tat. 

Fremdenpolizei wendet Durchsetzungshaft «extensiv» an

«Die Haftbedingungen sind nicht gut», sagte Lanz , die im Bässlergut häufig Insassen besucht und betreut, gegenüber der Basler Zeitung (BAZ) nach den Vorfällen im September. Einige Häftlinge würden sich immer wieder über das Essen beklagen. Vor allem aber mache ihnen die Ungewissheit zu schaffen. «Das revidierte Asylgesetz lässt es zu, dass die Ausschaffungshaft bis zu zwei Jahre dauern kann», so Lanz. «Das frustriert.» Einige Häftlinge befänden sich unterdessen schon bald ein Jahr im Bässlergut.

Zwar sei während der Abstimmungskampagne versprochen worden, dass die langen Haftzeiten und die Durchsetzungshaft zurückhaltend angewendet würden, schreibt das Solidaritätsnetz in einem Communiqué. Dem sei aber nicht so, Durchsetzungshaft werde von den Fremdenpolizeien häufig beantragt. Die missliche Situation sei nicht allein auf die Haftbedingungen im Bässlergut zurückzuführen, sondern auch auf die extensive Anwendung der verschärften Zwangsmassnahmen durch die Fremdenpolizeien.

Ins Untersuchungsgefängnis verlegt 

Das Solidaritätsnetz erinnert daran, dass es sich bei Ausschaffungshäftlingen um Administrativhäftlinge und nicht um Strafhäftlinge handelt und dass deshalb die Haftbedingungen liberaler sein sollten. Fast alle Ausschaffungshäftlinge der Abteilung des Bässlerguts, wo der Brand ausgebrochen war, wurden nach den Brandfällen im September in das Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel verlegt. Sie verbrachten danach ihre Administrativhaft unter den Bedingungen der Untersuchungshaft: Kein Telefon, kein Besuch ausser die bevollmächtigten Rechtsvertreter/innen, kein Gemeinschaftsraum, keine Beschäftigung, kein Kauf von Dingen für den Alltagsbedarf im Gefängniskiosk, nur eine Stunde Spaziergang pro Tag. Eine Frau durfte ihren Partner bis heute nicht besuchen, obwohl sie sich von seinem Rechtsvertreter eine Substitutionsvollmacht ausstellen liess. 

Gericht: Ausschaffungshäftlinge gehören nicht ins Untersuchungsgefängnis 

Das baselstädtische Sicherheitsdepartement begründet diese U-Haftbedingungen mit einer Notsituation mangels anderer Unterbringungsmöglichkeiten. Anni Lanz ist überzeugt, dass eine so restriktive Notlösung für Administrativhäftlinge, die schon über einen Monat dauert, unhaltbar ist. Am 5. Oktober 2007 bestätigte dies auch ein Gericht: Anni Lanz erreichte vor dem Zwangsmassnahmenrichter, dass vorerst einer ihrer Mandanten in ein anderes Gefängnis verlegt wurde. Der Richter befand, dass die Beschränkung der Freiheitsrechte der Ausschaffungshäftlinge im Waaghof zu weit gehen und dass der Betreffende sofort rechtmässig, also unter Ausschaffungshaftbedingungen unterzubringen sei. In der Folge sind alle betroffenen Ausschaffungshäftlinge entweder verlegt oder gar entlassen worden.

Die Arbeit des Solidaritätsnetz'

Das von Anni Lanz ins Leben gerufene Solidaritätsnetz ist in Basel tätig. Lanz und ihre Kolleg/innen sind ehrenamtlich tätig und betreuen Asylsuchende und andere Ausländer/innen, welche aufgrund eines Nichteintretensentscheids oder des Entzugs einer Aufenthaltsbewilligung die Schweiz verlassen müssten, dies allerdings aus verschiedenen Gründen (etwa fehlende Papiere) nicht können oder wollen. 

  • Medienmitteilung des Sicherheitsdepartements der Stadt Basel vom 2. September 2007 (online nicht mehr verfügbar)
  • Berichte und Dokumentationen über den Vorfall auf indymedia.com (online nicht mehr verfügbar)
  • Häftlinge legten Brand im Ausschaffungsgefängnis
    Artikel auf Webjournal.ch vom 1. September 2007 (online nicht mehr verfügbar)

    Weiterführende Informationen