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UNHCR kritisiert geplante Verschärfung des Asylgesetzes

28.07.2004

Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat in einer Stellungnahme an das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Pläne zur Verschärfung des Asylgesetzes kritisiert. Ernshaft besorgt zeigt sich das UNHCR vor allem über die geplanten Massnahmen gegen papierlose Asylsuchende. Es sei zu befürchten, so das UNHCR, dass die Beschränkung des Zugangs zu einem Asylverfahren für Gesuchsteller, die nicht innerhalb von 48 Stunden ein gültiges Reise- oder Identitätspapier vorweisen können, zu Verstössen gegen die Flüchtlingskonvention führen könnte.
Das UNHCR kritisiert des Weiteren auch die Absicht, Informationen mit dem Herkunftsland von Asylsuchenden nach einem erstinstanzlichen Entscheid auszutauschen. Eine Datenweitergabe sollte erst dann erlaubt werden, wenn endgültig feststehe, dass die oder der Asylsuchende keine Verfolgung in seinem Herkunftsland zu befürchten habe.
Schliesslich weist das UNHCR in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Vorschläge zur Verschärfung des Asylgesetzes in eine Zeit fallen, in der die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz und in Europa rückläufig sei. Deshalb sei es nicht notwendig, sich einseitig auf restriktive Gesetzgebungsmassnahmen zu konzentrieren.
Das UNHCR versteht seine Kritik als konstruktiven Beitrag zum Gesetzgebungsprozess und als Teil der normalen Tätigkeit im Rahmen der Aufsichts- und und Überwachungsfunktion im Bereich des internationalen Flüchtlingsrechts. Die Kritik wird durch ein Gutachten von Walter Kälin, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Bern, untermauert.
Das BFF hatte Ende Juni 2004 eine informelle Vernehmlassung über die Vorschläge eröffnet, die Bundesrat Blocher in die laufende Revision des Asylgesetzes einbringen möchte.